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Branchenguide

PPWR nach Branche

Die PPWR trifft jede Branche anders. Wählen Sie Ihren Bereich und erfahren Sie, welche Pflichten ab dem 12.08.2026 konkret auf Sie zukommen und wie Sie sie umsetzen.

Lebensmittel & Getränke

Die Verpackungsverordnung der EU (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) trifft die Lebensmittel- und Getränkebranche mit besonderer Wucht: Neben allgemeinen Reduktions- und Recyclingpflichten gelten hier zusätzliche Anforderungen aus dem Lebensmittelkontaktrecht, der Kühlketten-Etikettierung und der Mehrwegpflicht für Getränkeverpackungen. Der Stichtag 12.08.2026 ist verbindlich – wer jetzt nicht handelt, riskiert Marktausschluss und Bußgelder.

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Handel & E-Commerce

Händler und Online-Shops, die eigene Marken verkaufen oder Waren direkt aus Nicht-EU-Ländern importieren, tragen ab dem 12. August 2026 als Inverkehrbringer die volle Verantwortung nach der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR. Das betrifft nicht nur die Produktverpackung, sondern ausdrücklich auch Versandkartons, Füllmaterialien, Klebebänder und Retourenverpackungen. Wer jetzt handelt, vermeidet teure Nachbesserungen und sichert den Marktzugang im gesamten EU-Binnenmarkt.

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Pharma & Healthcare

Für Hersteller und Inverkehrbringer pharmazeutischer Produkte bringt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ab dem 12. August 2026 weitreichende neue Pflichten – zusätzlich zu den bereits bestehenden Anforderungen aus FMD und DSCSA. Besonders betroffen sind Primärverpackungen wie Blisterfolien, Sterilverpackungen und Kalteketten-Behältnisse, für die neue Kennzeichnungs- und Recyclingvorgaben gelten. Wer die Synergien mit bestehenden Serialisierungssystemen frühzeitig nutzt, spart erheblichen Aufwand bei der Umsetzung.

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Kosmetik & Körperpflege

Tiegel, Sprühflaschen und Tuben stehen im Zentrum der neuen EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 — kurz PPWR. Für die Kosmetik- und Körperpflegebranche bedeutet das ab dem Stichtag 12.08.2026 konkrete Pflichten bei Materialauswahl, Rezyklateinsatz und Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen. Wer jetzt handelt, vermeidet Bußgelder und sichert den EU-weiten Marktzugang.

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Industrie & Maschinenbau

Für Unternehmen aus Industrie und Maschinenbau bringt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 tiefgreifende Änderungen bei Transportverpackungen, Großgebinden und Mehrwegsystemen. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Verpackungsminimierung – auch für rein industrielle B2B-Lieferketten. Wer heute die Weichen stellt, vermeidet kostspielige Nachbesserungen und sichert die Lieferfähigkeit gegenüber Kunden und Behörden.

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Logistik & Versanddienstleister

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) stellt Logistik- und Fulfillment-Dienstleister vor eine zentrale Frage: Wer gilt eigentlich als Inverkehrbringer – der Hersteller, der Online-Händler oder das Fulfillment-Center? Ab dem Stichtag 12.08.2026 können falsche Annahmen zu empfindlichen Bußgeldern und operativen Unterbrechungen führen. Dieser Artikel klärt, was für Ihre Branche konkret gilt – von White-Label-Kartons über Paketmarken bis hin zu Luftpolstern.

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Baustoffe & Bauwaren

Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – trifft die Baustoffbranche mit voller Wucht: Stretchfolien auf Paletten, Big Bags, Farbdosen und Trockenbau-Kartuschen fallen ebenso unter die neuen Pflichten wie Schrumpfverpackungen für Dämmstoffe oder Kunststoff-Träger für Fliesen. Ab dem 12.08.2026 gelten verbindliche Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklatanteile – und wer unvorbereitet ist, riskiert Bußgelder und Marktausschluss. Dieser Artikel erklärt, was konkret auf Sie zukommt.

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Spielzeug & Babyprodukte

Die Verordnung (EU) 2025/40 zur Verpackung und Verpackungsabfällen (PPWR) trifft die Spielzeug- und Babyproduktebranche mit besonderer Wucht: Blisterverpackungen aus Kunststoff, aufwendige Schau-Verpackungen und mehrstückige Produktsets stehen unter verschärftem Regulierungsdruck. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Kennzeichnungspflichten, die Hersteller und Importeure unmittelbar betreffen. Wer die neuen PPWR-Anforderungen ignoriert, riskiert Bußgelder und Marktverbote in der gesamten EU.

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Elektronik & Haushaltsgeräte

Hersteller und Importeure von Elektronik und Haushaltsgeräten sind bereits seit Jahren mit dem WEEE-Symbol und den Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte vertraut. Mit der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – kommt ab dem 12. August 2026 eine weitere Compliance-Schicht hinzu, die speziell die Verpackungen Ihrer Produkte betrifft. Betroffen sind nicht nur die Außenkartons, sondern auch EPS-Innenpolster, Schutzfolien, Kabelbinder und Fixiermaterial – Materialien, die in der Elektronikindustrie besonders weit verbreitet sind.

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Textil & Bekleidung

Poly-Beutel, Kartonagen, Kleiderbügel, Seidenpapier und Hangtags gehören im Textil- und Bekleidungsbereich zum Alltag — doch ab dem 12. August 2026 gelten für all diese Verpackungsmaterialien strenge neue Pflichten aus der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Gerade in der Modebranche ist das Bewusstsein für diese Regulierung oft noch gering, obwohl das Verpackungsvolumen pro Saison erheblich ist. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder, Marktausschluss und Reputationsschäden.

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Landwirtschaft & Agrarbetriebe

Mit der Verordnung (EU) 2025/40 – der sogenannten Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – treten ab dem 12. August 2026 neue, verbindliche Anforderungen an Verpackungen und deren Kennzeichnung in Kraft, die auch Landwirtschafts- und Agrarbetriebe direkt betreffen. Ob Düngemittelverpackungen, Pestizid-Kanister oder Saatgutbeutel: Als Inverkehrbringer oder Verwender bestimmter Verpackungsformen müssen Sie jetzt handeln. Dieser Fachartikel zeigt Ihnen, worauf es in der Praxis ankommt.

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Gastronomie & Take-away

Restaurants, Cafés und Take-away-Betriebe gehören zu den am stärksten betroffenen Branchen der neuen EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR). Neben dem bereits geltenden Einweg-Kunststoffverbot der SUP-Richtlinie kommen ab 12. August 2026 weitreichende neue Pflichten hinzu – von Recyclingfähigkeits-Anforderungen über Kennzeichnungspflichten bis hin zur verbindlichen Mehrwegangebotspflicht. Wer jetzt handelt, vermeidet kostspielige Umrüstungen unter Zeitdruck.

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Drogerie & Haushaltswaren

Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – verbindlich für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Für Hersteller und Händler von Reinigungsmitteln, Waschpulver, Haushaltsvakuumbeuteln und ähnlichen Produkten bringt die Verordnung konkrete Pflichten bei Rezyklatanteilen, Kennzeichnung und Mehrwegsystemen. Wer jetzt handelt, spart sich teure Nachbesserungen und bleibt wettbewerbsfähig.

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Importeure & Außenhändler

Wer Waren aus Drittstaaten – etwa aus China, Indien oder der Türkei – in die EU einführt und dort erstmals in Verkehr bringt, trägt nach der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR) die volle Herstellerverantwortung. Für Direktimporteure gilt: Die PPWR-Pflichten lassen sich nicht auf den ausländischen Lieferanten übertragen – weder vertraglich noch faktisch. Wer zum Beispiel über Alibaba produzieren lässt und die Ware im eigenen Namen in der EU verkauft, ist der Inverkehrbringer und muss alle Anforderungen eigenständig erfüllen.

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Start-ups und kleine Unternehmen

Ab dem 12. August 2026 gilt die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – auch für Start-ups und Kleinstunternehmen, die Produkte in Verpackungen auf den EU-Markt bringen. Wer jetzt handelt, kann mit minimalen Kosten compliant werden und spätere Strafrisiken vermeiden. Gerade für junge Unternehmen lohnt sich ein frühzeitiger Einstieg, da Free-Tarife und kooperative Compliance-Modelle den Aufwand deutlich reduzieren.

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