Gilt ab
12.08.2026
Verordnung (EU) 2025/40 · Art. 70 Abs. 3
PPWR-Wissen
Volltext, Pflicht-Dokumente, Muster zum Download, Antworten auf häufige Fragen — alles an einer Stelle.
Stand der Inhalte: Mai 2026 · letzte Dokument-Aktualisierung: 15.05.2025
12.08.2026
Verordnung (EU) 2025/40 · Art. 70 Abs. 3
bis 100 000 €
pro Verstoß, höher bei systematischen Pflichtverstößen
alle Erzeuger
Hersteller, Inverkehrbringer, Importeure, Online-Händler
Kennzeichnungspflicht
Geregelt in Art. 12 + Art. 15 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2025/40. Die Pflichten greifen mit dem 12. August 2026 — einzelne harmonisierte Material-Piktogramme werden danach gestaffelt scharfgestellt (Durchführungsrechtsakt der Kommission, voraussichtlich 2027/2028).
Harmonisiertes Code-Schema (z. B. PAP 20, GL 70, PP 5). Bis Inkrafttreten des neuen Durchführungsakts gilt Entscheidung 97/129/EG weiter.
Welche Sammelfraktion (Papiertonne, Gelber Sack, Pfand, …) — sprachlich und mit Piktogrammen für den Endverbraucher verständlich.
Bei Kunststoffverpackungen Pflichtangabe der enthaltenen Sekundärrohstoff-Quote in Prozent.
Name + ggf. EU-Wirtschaftsbeteiligten-Nummer (EORI) bei Importen aus Drittländern.
Diese Pflichtangaben können statisch auf die Verpackung gedruckt oder über einen QR-Code dynamisch ausgeliefert werden — Letzteres ist der Sinn unserer Plattform: einmal drucken, Inhalte später ändern, ohne den Code neu zu produzieren.
Rolle & Pflichten
Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Lieferant? Ihre Rolle in der Lieferkette bestimmt, welche PPWR-Pflichten für Sie gelten. Finden Sie es in wenigen Minuten heraus.
Der Leitfaden erklärt jede Rolle entlang der Lieferkette und die konkreten Pflichten — verständlich und mit Praxisbezug.
Zum Leitfaden →Beantworten Sie ein paar Fragen und erfahren Sie, welche Rolle(n) Sie nach der PPWR einnehmen.
Rolle prüfen →Sehen Sie auf einen Blick, welche Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten konkret auf Sie zukommen.
Pflichten prüfen →Dokumente
Originaltexte und Word-Vorlagen, die Sie an Ihr Produkt anpassen können. Aktualität bitte selbst prüfen — Verweisstand ist im jeweiligen Dokument vermerkt.
EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR)
Vollständiger Verordnungstext, deutsch. Anwendbar ab 12.08.2026.
Stand v202540 · 2.4 MB
Durchführungsgesetz (Entwurf Bundesregierung)
Nationaler Umsetzungsentwurf — Stand der parlamentarischen Beratung beachten.
Stand Q1 2026 · ~2 MB
EU-Piktogramme (K259486b)
Aktueller Stand der geplanten Material-Piktogramme für alle EU-Mitgliedstaaten.
Stand 03.02.2026 · ~11 MB
Muster Konformitätserklärung
Word-Vorlage zum Anpassen an Ihr Produkt.
Stand v1.01 · 24 KB
Muster Lieferantenerklärung Wellpappe
Word-Vorlage für Erklärungen gegenüber Wellpappe-Lieferanten.
Stand v1.00 · 18 KB
Muster Technische Dokumentation (Karton FEFCO 0201)
Beispiel für die technische Dokumentation einer Standard-Versandverpackung.
Stand v1.06 · 36 KB
Offizielle Anlaufstellen
Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Hier müssen sich alle Erstinverkehrbringer kostenlos registrieren.
verpackungsregister.orgAktueller PPWR-Volltext mit Kommentierung und Konsolidierung. Gute Quelle zum Aktualitätsabgleich.
PPWR-VolltextUnsere Plattform
Auf jeder Verpackung ein einziger Slot — Inhalte ändern Sie jederzeit, ohne neuen Code zu drucken.
Recycling-Codes (PAP 21, GL 70, ALU 41 …) + Versand-Warnsymbole eingebaut. Per Klick aufs Etikett platzierbar.
Zur Symbol-Übersicht im Wiki →Endkunden wählen die Sprache per Flaggen-Auswahl (DE/EN/FR/ES/PT/IT). Ihre Inhalte werden auf Wunsch automatisch mitübersetzt.
Konformitätserklärungen, Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter direkt am Scan abrufbar.
Sunrise-2027-ready: nutzt denselben Code für PPWR + EAN-Ablösung in Industrie/Handel.
Etiketten direkt aus dem Editor als druckfertiges PDF (1200 dpi) exportieren — passend für jeden Drucker oder die professionelle Druckerei. Druck-Service auf Anfrage über die Kontaktseite.
Praxis-Werkzeuge
Inventarliste, Lieferantenformular, ZSVR-Registrierung — alle Werkzeuge liegen im Schritt-für-Schritt-Leitfaden bereit. Klicken Sie auf eine Kachel, um direkt zum passenden Schritt zu springen.
Der komplette PPWR-Fahrplan in 10 Schritten — von der Bestandsaufnahme bis zur LUCID-Meldung. Mit Vorlagen, Checklisten und Häkchen pro Schritt.
Im Leitfaden öffnen →Excel-Vorlage zur strukturierten Erfassung aller Verpackungen — Material, Gewicht, Recyclingfähigkeit. Direkt im Leitfaden zum Download.
Im Leitfaden öffnen →Standardisiertes Formular, mit dem Sie bei Ihren Lieferanten die PPWR-Pflichtangaben anfordern — Konformität, Materialzusammensetzung, Schwermetalle.
Im Leitfaden öffnen →Anleitung für die Verpackungsregister-Anmeldung bei LUCID — wer registrieren muss, welche Daten Sie brauchen, wie Sie das Registrierungsformular ausfüllen.
Im Leitfaden öffnen →Häufige Fragen
Die meistgestellten Fragen zur EU-Verpackungsverordnung — kompakt beantwortet. Begriffe nachschlagen können Sie im PPWR-Glossar; Funktions-Fragen zur Plattform finden Sie in der FAQ.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ist ab dem 12. August 2026 anzuwenden. Als Verordnung muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden — sie greift direkt.
Alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen: Hersteller, Importeure und Online-Händler, die Verpackungen oder verpackte Ware in der EU in Verkehr bringen. Bereits eine einzige verpackte Sendung in den EU-Markt löst die Pflichten aus.
Eine Material-Kennzeichnung nach harmonisiertem Code-Schema (z. B. PAP 20, GL 70, PP 5), eine verständliche Entsorgungs- bzw. Sortier-Anweisung, bei Kunststoffverpackungen die Recyclinganteil-Quote sowie die Identifikation des Inverkehrbringers. Geregelt u. a. in Art. 12 und Art. 15 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2025/40.
Die Bußgelder richten sich nach nationalem Durchführungsrecht und können bis zu 100.000 € pro Verstoß betragen — bei systematischen Pflichtverstößen auch höher. Hinzu kommen mögliche Vertriebsverbote und Rückrufe nicht-konformer Verpackungen.
Ja. Die Pflichtangaben dürfen statisch aufgedruckt ODER digital über einen QR-Code bzw. Datenträger ausgeliefert werden. Genau dafür ist unsere Plattform gemacht: Sie drucken den Code einmal und ändern die hinterlegten Inhalte später jederzeit, ohne die Verpackung neu zu produzieren.
Das VerpackG mit der LUCID-Registrierung bleibt bestehen und regelt vor allem die Lizenzierung und Systembeteiligung. Die PPWR ergänzt das EU-weit um Kennzeichnungs-, Rezyklat- und Design-Pflichten. Die LUCID-Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist für Erstinverkehrbringer weiterhin Pflicht.
Die einheitlichen EU-Piktogramme werden über einen Durchführungsrechtsakt der Kommission gestaffelt scharfgestellt (voraussichtlich 2027/2028). Bis dahin gilt für die Materialcodes die Entscheidung 97/129/EG weiter. Da unsere QR-Codes dynamisch sind, passen Sie die Kennzeichnung an, sobald die neuen Vorgaben greifen — ohne Neudruck.
D-Day für die PPWR. Pflichtangaben müssen ab diesem Datum auf jeder neuen Verpackung sein.
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