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PPWR-Wissen

EU-Verpackungsverordnung kompakt

Volltext, Pflicht-Dokumente, Muster zum Download, Antworten auf häufige Fragen — alles an einer Stelle.

Stand der Inhalte: Mai 2026 · letzte Dokument-Aktualisierung: 15.05.2025

Gilt ab

12.08.2026

Verordnung (EU) 2025/40 · Art. 70 Abs. 3

Bußgeld

bis 100 000 €

pro Verstoß, höher bei systematischen Pflichtverstößen

Betroffen

alle Hersteller

Inverkehrbringer, Importeure, Online-Händler

Kennzeichnungspflicht

Was muss auf jede Verpackung?

Geregelt in Art. 12 + Art. 15 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2025/40. Die Pflichten greifen mit dem 12. August 2026 — einzelne harmonisierte Material-Piktogramme werden danach gestaffelt scharfgestellt (Durchführungsrechtsakt der Kommission, voraussichtlich 2027/2028).

1. Material-Kennzeichnung

Harmonisiertes Code-Schema (z. B. PAP 20, GL 70, PP 5). Bis Inkrafttreten des neuen Durchführungsakts gilt Entscheidung 97/129/EG weiter.

2. Entsorgungs-Anweisung

Welche Sammelfraktion (Papiertonne, Gelber Sack, Pfand, …) — sprachlich und mit Piktogrammen für den Endverbraucher verständlich.

3. Recyclinganteil

Bei Kunststoffverpackungen Pflichtangabe der enthaltenen Sekundärrohstoff-Quote in Prozent.

4. Identifikation Inverkehrbringer

Name + ggf. EU-Wirtschaftsbeteiligten-Nummer (EORI) bei Importen aus Drittländern.

Diese Pflichtangaben können statisch auf die Verpackung gedruckt oder über einen QR-Code dynamisch ausgeliefert werden — Letzteres ist der Sinn unserer Plattform: einmal drucken, Inhalte später ändern, ohne den Code neu zu produzieren.

Auszug Artikel 15 Abs. 6 PPWR mit Kennzeichnungspflichten
Auszug Verordnung (EU) 2025/40, Art. 15 Abs. 6 — Kennzeichnungspflichten der Erzeuger.

Dokumente

Pflicht-Dokumente & Muster zum Download

Originaltexte und Word-Vorlagen, die Sie an Ihr Produkt anpassen können. Aktualität bitte selbst prüfen — Verweisstand ist im jeweiligen Dokument vermerkt.

Offizielle Anlaufstellen

Pflicht-Registrierung & Rechtsquellen

Unsere Plattform

So macht PPWR-QR-Code die Compliance einfach

Dynamische QR-Codes

Auf jeder Verpackung ein einziger Slot — Inhalte ändern Sie jederzeit, ohne neuen Code zu drucken.

Piktogramm-Bibliothek

Recycling-Codes (PAP 21, GL 70, ALU 41 …) + Versand-Warnsymbole eingebaut. Per Klick aufs Etikett platzierbar.

Mehrsprachige Scan-Seite

Endkunden wählen die Sprache per Flaggen-Auswahl (DE/EN/FR/ES/PT/IT). Ihre Inhalte werden auf Wunsch automatisch mitübersetzt.

PDF-Anhänge

Konformitätserklärungen, Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter direkt am Scan abrufbar.

GS1-Digital-Link

Sunrise-2027-ready: nutzt denselben Code für PPWR + EAN-Ablösung in Industrie/Handel.

PPWR-Etiketten zum Drucken

10 Standardgrößen auf DIN-A4-Bogen — blanko zum Selbstdrucken oder fertig bedruckt frei Haus geliefert (5–7 Werktage). Sondermaße auf Anfrage.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur PPWR

Die meistgestellten Fragen zur EU-Verpackungsverordnung — kompakt beantwortet. Begriffe nachschlagen können Sie im PPWR-Glossar; Funktions-Fragen zur Plattform finden Sie in der FAQ.

Was ist die PPWR und ab wann gilt sie?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ist ab dem 12. August 2026 anzuwenden. Als Verordnung muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden — sie greift direkt.

Wer ist von der PPWR betroffen?

Alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen: Hersteller, Importeure und Online-Händler, die Verpackungen oder verpackte Ware in der EU in Verkehr bringen. Bereits eine einzige verpackte Sendung in den EU-Markt löst die Pflichten aus.

Welche Angaben müssen ab dem 12.08.2026 auf jede Verpackung?

Eine Material-Kennzeichnung nach harmonisiertem Code-Schema (z. B. PAP 20, GL 70, PP 5), eine verständliche Entsorgungs- bzw. Sortier-Anweisung, bei Kunststoffverpackungen die Recyclinganteil-Quote sowie die Identifikation des Inverkehrbringers. Geregelt u. a. in Art. 12 und Art. 15 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2025/40.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die PPWR?

Die Bußgelder richten sich nach nationalem Durchführungsrecht und können bis zu 100.000 € pro Verstoß betragen — bei systematischen Pflichtverstößen auch höher. Hinzu kommen mögliche Vertriebsverbote und Rückrufe nicht-konformer Verpackungen.

Darf ich die Pflichtangaben über einen QR-Code bereitstellen statt sie aufzudrucken?

Ja. Die Pflichtangaben dürfen statisch aufgedruckt ODER digital über einen QR-Code bzw. Datenträger ausgeliefert werden. Genau dafür ist unsere Plattform gemacht: Sie drucken den Code einmal und ändern die hinterlegten Inhalte später jederzeit, ohne die Verpackung neu zu produzieren.

Was ist der Unterschied zwischen PPWR und dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG / LUCID)?

Das VerpackG mit der LUCID-Registrierung bleibt bestehen und regelt vor allem die Lizenzierung und Systembeteiligung. Die PPWR ergänzt das EU-weit um Kennzeichnungs-, Rezyklat- und Design-Pflichten. Die LUCID-Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist für Erstinverkehrbringer weiterhin Pflicht.

Ab wann gelten die harmonisierten Material-Piktogramme?

Die einheitlichen EU-Piktogramme werden über einen Durchführungsrechtsakt der Kommission gestaffelt scharfgestellt (voraussichtlich 2027/2028). Bis dahin gilt für die Materialcodes die Entscheidung 97/129/EG weiter. Da unsere QR-Codes dynamisch sind, passen Sie die Kennzeichnung an, sobald die neuen Vorgaben greifen — ohne Neudruck.

12. August 2026

D-Day für die PPWR. Pflichtangaben müssen ab diesem Datum auf jeder neuen Verpackung sein.

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