Verkaufsverpackung, Umverpackung, Versandverpackung, Serviceverpackung oder Transportverpackung? Die richtige Einordnung ist weit mehr als eine begriffliche Frage. Von ihr hängen unter anderem die Systembeteiligung, die Kennzeichnung, die technische Dokumentation und weitere rechtliche Pflichten ab.
Dabei treffen künftig zwei Regelungsbereiche aufeinander: Das deutsche Verpackungsgesetz (bzw. das künftige Verpackungsrecht) regelt insbesondere Registrierung und Systembeteiligung. Die PPWR regelt unter anderem Produktkonformität, Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung.
Eine Transportverpackung, die typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfällt, ist nach dem deutschen Verpackungsgesetz grundsätzlich nicht systembeteiligungspflichtig. Dennoch unterliegt auch sie grundsätzlich den Produkt- und Konformitätsanforderungen der PPWR. Dazu gehören insbesondere:
- Identifikationskennzeichnung nach Artikel 15 Absatz 5
- Erzeugerangaben nach Artikel 15 Absatz 6
- Konformitätsbewertung nach Artikel 38
- technische Dokumentation nach Anhang VII
- EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 und Anhang VIII
Bei der Kennzeichnung nach Artikel 12 bestehen dagegen unterschiedliche Vorgaben und Ausnahmen: Transportverpackungen sind von der harmonisierten Materialkennzeichnung grundsätzlich ausgenommen — Verpackungen für den elektronischen Handel jedoch nicht.
Auch Versandverpackungen werden häufig falsch eingeordnet. Sie sind keine Transportverpackungen, sondern eine Unterart der Verkaufsverpackung. Dazu gehören alle Bestandteile, die für den Versand an den Endverbraucher verwendet werden, zum Beispiel:
- Karton
- Klebeband
- Füllmaterial
- Versandetikett
- Dokumententasche
Für die richtige Bewertung sollten Unternehmen deshalb immer drei Fragen getrennt beantworten:
- 1
Welche Funktion erfüllt die Verpackung?
Maßgeblich ist die tatsächliche Funktion, nicht der Name.
- 2
Wo fällt sie typischerweise als Abfall an?
Beim privaten Endverbraucher oder im gewerblichen Bereich — das entscheidet über die Systembeteiligung.
- 3
Welche Rolle hat Ihr Unternehmen?
Erzeuger, Hersteller im EPR-Sinn, Importeur oder Vertreiber — daraus ergeben sich die konkreten Pflichten.
Erst aus dem Zusammenspiel dieser Fragen ergibt sich, welche Pflichten tatsächlich bestehen. Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Verpackungsarten gegenüber und zeigt, warum Systembeteiligung und PPWR-Konformität niemals gleichgesetzt werden dürfen.
