Gilt ab
12.08.2026
Verordnung (EU) 2025/40 · Art. 70 Abs. 3
Plattform im Aufbau: Registrierung funktioniert, Tarif-Abschluss & einige Funktionen sind noch nicht aktiv. — Fragen? info@ppwr-qrcode.de
PPWR-Wissen
Volltext, Pflicht-Dokumente, Muster zum Download, Antworten auf häufige Fragen — alles an einer Stelle.
Stand der Inhalte: Mai 2026 · letzte Dokument-Aktualisierung: 15.05.2025
12.08.2026
Verordnung (EU) 2025/40 · Art. 70 Abs. 3
bis 100 000 €
pro Verstoß, höher bei systematischen Pflichtverstößen
alle Hersteller
Inverkehrbringer, Importeure, Online-Händler
Kennzeichnungspflicht
Geregelt in Art. 12 + Art. 15 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2025/40. Die Pflichten greifen mit dem 12. August 2026 — einzelne harmonisierte Material-Piktogramme werden danach gestaffelt scharfgestellt (Durchführungsrechtsakt der Kommission, voraussichtlich 2027/2028).
Harmonisiertes Code-Schema (z. B. PAP 20, GL 70, PP 5). Bis Inkrafttreten des neuen Durchführungsakts gilt Entscheidung 97/129/EG weiter.
Welche Sammelfraktion (Papiertonne, Gelber Sack, Pfand, …) — sprachlich und mit Piktogrammen für den Endverbraucher verständlich.
Bei Kunststoffverpackungen Pflichtangabe der enthaltenen Sekundärrohstoff-Quote in Prozent.
Name + ggf. EU-Wirtschaftsbeteiligten-Nummer (EORI) bei Importen aus Drittländern.
Diese Pflichtangaben können statisch auf die Verpackung gedruckt oder über einen QR-Code dynamisch ausgeliefert werden — Letzteres ist der Sinn unserer Plattform: einmal drucken, Inhalte später ändern, ohne den Code neu zu produzieren.
Dokumente
Originaltexte und Word-Vorlagen, die Sie an Ihr Produkt anpassen können. Aktualität bitte selbst prüfen — Verweisstand ist im jeweiligen Dokument vermerkt.
EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR)
Vollständiger Verordnungstext, deutsch. Anwendbar ab 12.08.2026.
Stand 15.05.2025 · ~1,3 MB
Durchführungsgesetz (Entwurf Bundesregierung)
Nationaler Umsetzungsentwurf — Stand der parlamentarischen Beratung beachten.
Stand Q1 2026 · ~2 MB
EU-Piktogramme (K259486b)
Aktueller Stand der geplanten Material-Piktogramme für alle EU-Mitgliedstaaten.
Stand 03.02.2026 · ~11 MB
Muster Konformitätserklärung
Word-Vorlage zum Anpassen an Ihr Produkt.
Stand 2025 · 20 KB
Muster Lieferantenerklärung Wellpappe
Word-Vorlage für Erklärungen gegenüber Wellpappe-Lieferanten.
Stand 2025 · 18 KB
Muster Technische Dokumentation (Karton FEFCO 0201)
Beispiel für die technische Dokumentation einer Standard-Versandverpackung.
Stand 2025 · 4 KB
Offizielle Anlaufstellen
Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Hier müssen sich alle Erstinverkehrbringer kostenlos registrieren.
verpackungsregister.orgAktueller PPWR-Volltext mit Kommentierung und Konsolidierung. Gute Quelle zum Aktualitätsabgleich.
PPWR-VolltextUnsere Plattform
Auf jeder Verpackung ein einziger Slot — Inhalte ändern Sie jederzeit, ohne neuen Code zu drucken.
Recycling-Codes (PAP 21, GL 70, ALU 41 …) + Versand-Warnsymbole eingebaut. Per Klick aufs Etikett platzierbar.
Endkunden wählen die Sprache per Flaggen-Auswahl (DE/EN/FR/ES/PT/IT). Ihre Inhalte werden auf Wunsch automatisch mitübersetzt.
Konformitätserklärungen, Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter direkt am Scan abrufbar.
Sunrise-2027-ready: nutzt denselben Code für PPWR + EAN-Ablösung in Industrie/Handel.
10 Standardgrößen auf DIN-A4-Bogen — blanko zum Selbstdrucken oder fertig bedruckt frei Haus geliefert (5–7 Werktage). Sondermaße auf Anfrage.
Häufige Fragen
Die meistgestellten Fragen zur EU-Verpackungsverordnung — kompakt beantwortet. Begriffe nachschlagen können Sie im PPWR-Glossar; Funktions-Fragen zur Plattform finden Sie in der FAQ.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ist ab dem 12. August 2026 anzuwenden. Als Verordnung muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden — sie greift direkt.
Alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen: Hersteller, Importeure und Online-Händler, die Verpackungen oder verpackte Ware in der EU in Verkehr bringen. Bereits eine einzige verpackte Sendung in den EU-Markt löst die Pflichten aus.
Eine Material-Kennzeichnung nach harmonisiertem Code-Schema (z. B. PAP 20, GL 70, PP 5), eine verständliche Entsorgungs- bzw. Sortier-Anweisung, bei Kunststoffverpackungen die Recyclinganteil-Quote sowie die Identifikation des Inverkehrbringers. Geregelt u. a. in Art. 12 und Art. 15 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2025/40.
Die Bußgelder richten sich nach nationalem Durchführungsrecht und können bis zu 100.000 € pro Verstoß betragen — bei systematischen Pflichtverstößen auch höher. Hinzu kommen mögliche Vertriebsverbote und Rückrufe nicht-konformer Verpackungen.
Ja. Die Pflichtangaben dürfen statisch aufgedruckt ODER digital über einen QR-Code bzw. Datenträger ausgeliefert werden. Genau dafür ist unsere Plattform gemacht: Sie drucken den Code einmal und ändern die hinterlegten Inhalte später jederzeit, ohne die Verpackung neu zu produzieren.
Das VerpackG mit der LUCID-Registrierung bleibt bestehen und regelt vor allem die Lizenzierung und Systembeteiligung. Die PPWR ergänzt das EU-weit um Kennzeichnungs-, Rezyklat- und Design-Pflichten. Die LUCID-Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist für Erstinverkehrbringer weiterhin Pflicht.
Die einheitlichen EU-Piktogramme werden über einen Durchführungsrechtsakt der Kommission gestaffelt scharfgestellt (voraussichtlich 2027/2028). Bis dahin gilt für die Materialcodes die Entscheidung 97/129/EG weiter. Da unsere QR-Codes dynamisch sind, passen Sie die Kennzeichnung an, sobald die neuen Vorgaben greifen — ohne Neudruck.
D-Day für die PPWR. Pflichtangaben müssen ab diesem Datum auf jeder neuen Verpackung sein.
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