PPWR-Wissen

PPWR-Rollen & Pflichten: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) weist je nach Position in der Lieferkette unterschiedliche Pflichten zu. Bevor Sie irgendetwas anderes tun, müssen Sie klären, welche Rolle(n) Ihr Unternehmen einnimmt — denn davon hängt ab, welche Nachweise Sie rechtlich erbringen müssen. Besonders tückisch: Die Begriffe „Erzeuger" und „Hersteller" wirken im Alltag synonym, meinen in der Verordnung aber Verschiedenes. Hierbei ist es möglich, dass ein Wirtschaftsakteur beide dieser Rollen zugewiesen bekommt. Dieser Artikel erklärt die vier Rollen, ihre konkreten Pflichten und die berüchtigte Artikel-21-Falle.

Die vier Rollen auf einen Blick

Die meisten Unternehmen vereinen mehrere dieser Rollen. Jede bringt eigene Nachweispflichten mit – prüfen Sie deshalb für jeden Verpackungstyp einzeln, welche zutreffen.

Erzeuger

Erzeuger ist jede natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt (Art. 3 Nr. 13 a+b). Beispiel: Sie kaufen Karton, Klebeband und Füllmaterial getrennt ein und machen daraus durch Befüllen und Verschließen die fertige Verpackung, sind Sie der Erzeuger.

  • Registrierungspflicht Ihres Unternehmens.
  • ggf. Mengenmeldung bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (wenn gleichzeitig die Hersteller-Rolle übernommen wird).

Hersteller

Der Hersteller ist die natürliche oder juristische Person, die eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt herstellt und für deren technische Konformität verantwortlich ist. Er stellt sicher, dass die erforderlichen technischen Nachweise und Prüfdokumente vorliegen und korrekt sind — diese bilden die Grundlage für die spätere Konformitätserklärung (DoC) des Erzeugers. An diese Rolle knüpft die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) an: Sie verantworten die Finanzierung von Sammlung, Sortierung und Verwertung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen.

  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Finanzierung von Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungen.
  • Technische Ausgestaltung und Konstruktion der Verpackung verantworten.
  • Technische Nachweise und Prüfdokumente bereitstellen und auf Korrektheit prüfen.
  • Grundlage für die Konformitätserklärung (DoC) des Erzeugers schaffen.

Importeur

Sie bringen Verpackungen aus einem Drittland auf den EU-Markt. Sie erstellen die Dokumentation nicht selbst, müssen aber sicherstellen, dass der Erzeuger sie ordnungsgemäß erstellt hat, und Kopien für die Behörden bereithalten. Wichtig: Falls Sie in Ihrem Land der erste Inverkehrbringer sind, wird Ihnen ggf. die Rolle des Herstellers zugewiesen.

  • Konformitätserklärung (DoC) des Erzeugers einholen und auf Vollständigkeit prüfen.
  • Kopien der DoC 5 bis 10 Jahre aufbewahren.
  • Behördenanfragen innerhalb von 10 Tagen beantworten.

Lieferant

Sie machen Verpackungen auf dem EU-Markt verfügbar, ohne Erzeuger oder Importeur zu sein. Sie erstellen keine Dokumentation, dürfen aber keine nicht konformen Verpackungen weitergeben und müssen prüfen, dass die vorgelagerten Pflichten erfüllt sind.

  • Prüfen, dass Kennzeichnung, DoC und Erzeuger-/Importeur-Angaben vorhanden sind, bevor Sie weitergeben.
  • Keine nicht konformen Verpackungen verkaufen oder bereitstellen.
  • Rückverfolgbarkeit zu Ihrem Erzeuger oder Importeur sicherstellen.

Bevollmächtigter

Der Bevollmächtigte (engl. Authorised Representative) ist eine vom Unternehmen benannte Person oder Stelle, die bestimmte PPWR-Pflichten im Namen des Verpflichteten wahrnimmt – insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen, etwa für Unternehmen ohne EU-Niederlassung.

  • Nimmt benannte PPWR-Pflichten im Namen des Verpflichteten wahr.
  • Besonders relevant in grenzüberschreitenden Fällen und für Unternehmen ohne EU-Niederlassung.

Wann ist der Erzeuger auch Hersteller?

Nach der PPWR gilt: Sitzt der Erzeuger in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Verpackung zu Abfall wird, ist er gleichzeitig Hersteller – denn es gibt kein anderes Unternehmen vorher in der Lieferkette.

Hierdurch erklärt sich auch, warum der Erzeuger in der Doppelrolle mit dem Hersteller hierbei auch die EPR-Pflicht mit ausübt.

ZSVR Abgrenzung Erzeuger/Hersteller
Wird die Verpackung in einem EU-Mitgliedstaat zu Abfall?
Kein Hersteller nach PPWR in diesem Mitgliedstaat.
Ja ↓
Sitzt der Erzeuger² der vollständigen, leeren Verpackung oder des verpackten Produktes in diesem Mitgliedstaat (Inland)?

Der Erzeuger² ist Hersteller, denn es gibt niemanden vorher in der Lieferkette.

  • bei Transport-, Service- und Primärproduktionsverpackungen: Erzeuger der vollständigen leeren Verpackung in ihrer endgültigen Form
  • bei Verkaufs- und Umverpackungen: Erzeuger² des verpackten Produkts

Hinweis: Im Fall eines Re-Imports ist die letzte nationale Lieferkette zu betrachten.

Nein ↓
Gibt es im Inland ein anderes Unternehmen, das die Lieferkette eröffnet?
Als Hersteller gilt das erste Unternehmen in der inländischen Lieferkette („inländischer Importeur"¹, Abfüller, Vertreiber).
Nein ↓
Erfolgt eine Lieferung direkt aus dem Ausland an einen Endabnehmer?
Das ausländische Unternehmen ist Hersteller.

¹ „Inländischer Importeur" bezeichnet denjenigen, der Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats bereitstellt.

² oder der „Importeur" (gemäß der Definition in der PPWR), wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist.

Die PPWR-Nachweis-Pyramide

Verpackungs-Compliance baut von unten nach oben auf: Ohne belastbare Lieferketten-Daten an der Basis trägt keine Konformitätserklärung an der Spitze. Jede Ebene stützt sich auf die darunterliegende.

Behörden & Öffentlichkeit

Marktüberwachung und Endkunden müssen die Konformität nachvollziehen können – auf Anfrage binnen 10 Tagen.

EU-Konformitätserklärung (DoC)

Das unterschriebene Dokument je Verpackungstyp, das die Konformität rechtsverbindlich erklärt.

Technische Dokumentation

Die Beleg-Akte, die jede Aussage der Konformitätserklärung mit Daten und Prüfberichten untermauert.

Die vier Konformitäts-Säulen

Art. 5
Stoffliche Konformität
Art. 6
Design for Recycling
Art. 7
Rezyklatanteil
Art. 9
Verpackungsminimierung
Lieferketten-Daten

Vollständige Materialliste – jede Beschichtung, Druckfarbe und jeder Klebstoff. Eigenerklärungen der Lieferanten allein gelten nicht als ausreichender Nachweis.

Warum die Rolle alles entscheidet

Die PPWR richtet sich an Wirtschaftsakteure — alle natürlichen oder juristischen Personen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen. Welche Nachweise Sie erbringen müssen, hängt nicht davon ab, wie groß Ihr Unternehmen ist oder in welcher Branche Sie tätig sind, sondern welche Rolle Sie in der Lieferkette einnehmen. Die meisten Unternehmen nehmen mehr als eine Rolle ein — jede bringt zusätzliche Pflichten mit sich.

Unser interaktiver PPWR-Rollencheck führt Sie in sechs Fragen zu Ihrer wahrscheinlichen Rolle samt persönlicher Pflichtenliste.

Die zwei Begriffe, die ständig verwechselt werden

Im Deutschen ist die Unterscheidung besonders heikel:

  • Erzeuger ist, wer Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt.
  • Hersteller ist der technisch Verantwortliche für Gestaltung und Eigenschaften der Verpackung: Design, Konstruktion, Materialauswahl und Einhaltung der Schwellenwerte (PFAS, REACH, Schwermetalle). An diese Rolle knüpft die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) an.

Ein Unternehmen kann beides gleichzeitig sein.

Die Artikel-21-Falle

Dies ist der am häufigsten übersehene Mechanismus der Verordnung. Wenn Ihr Name oder Ihre Marke auf der Verpackung erscheint — oder wenn Sie eine Verpackung vor dem Inverkehrbringen verändern — stuft Artikel 21 Sie als Erzeuger ein. Und zwar unabhängig davon, wer die Verpackung physisch produziert hat.

Das bedeutet: Sie müssen die Konformitätserklärung selbst ausstellen, die Technische Dokumentation vorhalten und die volle Erzeugerverantwortung tragen, auch wenn Sie selbst nie etwas hergestellt haben. Prüfen Sie deshalb jeden Verpackungstyp in Ihrem Portfolio: Trägt er Ihren Markennamen oder Ihr Markenzeichen? Falls ja, tragen Sie dafür Erzeugerpflichten.

Wichtig — wen betrifft das? Artikel 21 ist vor allem für die Rollen Lieferant und Hersteller relevant: Erscheint dort Ihre Marke, werden Sie zusätzlich zum Erzeuger hochgestuft. Wer ohnehin schon Erzeuger ist, trägt diese Pflichten bereits — für ihn ändert Artikel 21 nichts und kann ignoriert werden.

Drittland-Verkäufer: der Sonderfall E-Commerce

Verkaufen Sie als Unternehmen von außerhalb der EU eigene Produkte direkt an EU-Kunden (etwa über einen Online-Shop), sind Sie funktional einem Importeur gleichgestellt — mit einer Zusatzpflicht: Sie müssen in dem Mitgliedstaat, in dem Sie erstmals in Verkehr bringen, einen in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten benennen, der Ihre Pflichten übernimmt.

Mehrfachrollen sind der Normalfall

Kaum ein Unternehmen passt in genau eine Schublade. Ein typisches Beispiel: Ein Markeninhaber, der fertige Produkte aus China importiert, ist Importeur und — weil seine Marke auf der Verpackung erscheint und er sie erstmals in mehreren Mitgliedstaaten in Verkehr bringt — zugleich Erzeuger.

PPWR-EPR und das deutsche VerpackG — nicht verwechseln

Die EPR-Registrierung der PPWR und die deutsche LUCID-Registrierung beim Verpackungsregister (Zentrale Stelle Verpackungsregister) entstammen zwei verschiedenen Rechtsrahmen. Das nationale Verpackungsgesetz (VerpackG) mit der LUCID-Pflicht besteht parallel zur PPWR weiter. Wer in Deutschland Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, muss sich weiterhin bei LUCID registrieren — zusätzlich zu den neuen PPWR-Pflichten, nicht stattdessen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Rolle bestimmen — mit dem PPWR-Rollencheck oder anhand der obigen Definitionen.
  2. Nachweispflichten je Rolle auflisten und mit dem abgleichen, was Sie heute belegen können — am einfachsten in unserer Verpackungsdatenbank, die jede Verpackung samt aller PPWR-Nachweise zentral und audit-fähig verwaltet.
  3. Dokumentation zentral und audit-fähig organisieren — bei einer Behördenanfrage haben Sie nur 10 Tage.

Wer welchen Nachweis erbringt

Diese Übersicht zeigt für jede Kern-Pflicht, was die Verordnung verlangt und wer in der Lieferkette dafür zuständig ist.

PflichtWas verlangt wirdWer zuständig ist
SchwermetalleSumme aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom unter 100 mg/kg, belegt durch ein Analysezertifikat eines akkreditierten Labors.Hersteller
PFAS (bei Lebensmittelkontakt)Höchstens 25 ppb je Einzelsubstanz und 250 ppb in Summe, nachgewiesen durch einen spezifischen Prüfbericht. Pauschale „PFAS-frei"-Aussagen genügen nicht.Hersteller (in der Produktion), Erzeuger (in der Beauftragung)
RecyclingfähigkeitBewertung nach der Design-for-Recycling-Methodik mit Sortier- und Rückgewinnungsdaten (ab 2030 mit Mindestgraden).Hersteller (einzelne Komponenten), Erzeuger (gesamte Verpackung)
RezyklatanteilAuditierte Massenbilanz- oder Chain-of-Custody-Nachweise des Recyclers über den Post-Consumer-Anteil.Hersteller
VerpackungsminimierungSchriftliche Begründung, warum sich Gewicht und Volumen ohne Einbußen bei Schutz, Hygiene und Logistik nicht weiter senken lassen.Erzeuger
Konformitätserklärung (DoC)Ein unterzeichnetes Dokument je Verpackungstyp mit allen neun Pflichtangaben aus Anhang VIII.Erzeuger
Technische DokumentationStrukturierte Akte je Verpackungstyp, die jede Angabe der DoC belegt; auf Behördenanfrage binnen 10 Tagen verfügbar.Erstellung durch Erzeuger, Daten vom Hersteller
EPR-RegistrierungRegistrierung samt Mengenmeldung in jedem Mitgliedstaat, in dem erstmals in Verkehr gebracht wird – ohne EU-weite Sammelregistrierung.Hersteller, Erzeuger, Importeur, Vertreiber – je nach Versandweg

Häufige Fragen

Ich kaufe Verpackungen ein und mein Logo ist darauf — bin ich Erzeuger?
Ja. Nach Artikel 21 PPWR werden Sie als Erzeuger eingestuft, sobald Ihr Name oder Ihre Marke auf der Verpackung erscheint — unabhängig davon, wer sie physisch hergestellt hat. Sie müssen dann die Konformitätserklärung selbst ausstellen und die Technische Dokumentation vorhalten.
Muss ich mich als Importeur selbst registrieren?
Als Importeur erstellen Sie die Konformitätsdokumentation nicht selbst, müssen aber die Konformitätserklärung und Technische Dokumentation des Erzeugers einholen, prüfen und 5 bis 10 Jahre aufbewahren. Wenn Sie das importierte Produkt zusätzlich erstmals auf einen nationalen Markt bringen, sind Sie zugleich Erzeuger/Hersteller und damit EPR-registrierungspflichtig in jedem betroffenen Mitgliedstaat.
Reicht eine Konformitätsbestätigung meines Lieferanten aus?
Nein. Eine pauschale Lieferantenerklärung deckt Ihre PPWR-Pflichten nicht ab. Die Verordnung verlangt spezifische, durch Dritte abgesicherte Nachweise je Material und Komponente — etwa Analysezertifikate akkreditierter Labore für Stoffgrenzwerte und eine vollständige Konformitätserklärung mit allen 9 Pflichtelementen nach Anhang VIII.
In wie vielen Ländern muss ich mich für EPR registrieren?
Die EPR-Registrierung ist in jedem Mitgliedstaat erforderlich, in dem Sie verpackte Produkte erstmals in Verkehr bringen. Eine EU-weite Registrierung gibt es nicht — verkaufen Sie in fünf Ländern, brauchen Sie fünf separate Registrierungen mit jeweils eigenen nationalen Anforderungen.
Ersetzt die PPWR-EPR die deutsche LUCID-Registrierung?
Nein. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) mit der LUCID-Pflicht beim Verpackungsregister besteht parallel zur PPWR weiter. Wer in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, muss sich weiterhin bei LUCID registrieren — zusätzlich zu den PPWR-Pflichten, nicht stattdessen.

Unsicher, welche Rolle auf Sie zutrifft?

Der kostenlose Rollencheck ordnet Ihre Position in sechs Fragen ein und nennt Ihnen Ihre konkreten Pflichten.

Zum PPWR-Rollencheck