PPWR-Rollen & Pflichten: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) weist je nach Position in der Lieferkette unterschiedliche Pflichten zu. Bevor Sie irgendetwas anderes tun, müssen Sie klären, welche Rolle(n) Ihr Unternehmen einnimmt — denn davon hängt ab, welche Nachweise Sie rechtlich erbringen müssen. Besonders tückisch: Die Begriffe „Erzeuger" und „Hersteller" wirken im Alltag synonym, meinen in der Verordnung aber Verschiedenes. Dieser Artikel erklärt die vier Rollen, ihre konkreten Pflichten und die berüchtigte Artikel-21-Falle.
Die vier Rollen auf einen Blick
Die meisten Unternehmen vereinen mehrere dieser Rollen. Jede bringt eigene Nachweispflichten mit – prüfen Sie deshalb für jeden Verpackungstyp einzeln, welche zutreffen.
Erzeuger
Sie stellen die Verpackung her oder lassen sie unter Ihrem Namen bzw. Ihrer Marke herstellen. Als Erzeuger tragen Sie die Hauptlast der PPWR-Nachweise: Sie führen die Konformitätsbewertung durch und stellen die rechtlich tragenden Dokumente aus.
- Konformitätsbewertung je Verpackungstyp durchführen.
- Technische Dokumentation gemäß Anhang VII erstellen und pflegen.
- Konformitätserklärung (DoC) mit allen 9 Pflichtelementen aufsetzen und unterzeichnen.
Importeur
Sie bringen Verpackungen aus einem Drittland auf den EU-Markt. Sie erstellen die Dokumentation nicht selbst, müssen aber sicherstellen, dass der Erzeuger sie ordnungsgemäß erstellt hat, und Kopien für die Behörden bereithalten.
- Konformitätserklärung (DoC) des Erzeugers einholen und auf Vollständigkeit prüfen.
- Kopien der DoC 5 bis 10 Jahre aufbewahren.
- Behördenanfragen innerhalb von 10 Tagen beantworten.
Vertreiber
Sie machen Verpackungen auf dem EU-Markt verfügbar, ohne Erzeuger oder Importeur zu sein. Sie erstellen keine Dokumentation, dürfen aber keine nicht konformen Verpackungen weitergeben und müssen prüfen, dass die vorgelagerten Pflichten erfüllt sind.
- Prüfen, dass Kennzeichnung, DoC und Erzeuger-/Importeur-Angaben vorhanden sind, bevor Sie weitergeben.
- Keine nicht konformen Verpackungen verkaufen oder bereitstellen.
- Rückverfolgbarkeit zu Ihrem Erzeuger oder Importeur sicherstellen.
Hersteller (EPR-pflichtig)
Sie bringen das verpackte Produkt erstmals auf den nationalen Markt eines Mitgliedstaats. Das löst die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) aus: Registrierung, Mengenmeldung und finanzielle Beiträge in jedem betroffenen Mitgliedstaat.
- In jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem Sie verpackte Produkte erstmals in Verkehr bringen.
- Verpackungsmengen je Materialkategorie und Markt melden.
- Finanzielle Beiträge an die nationale Producer-Responsibility-Organisation (PRO) leisten.
Die PPWR-Nachweis-Pyramide
Verpackungs-Compliance baut von unten nach oben auf: Ohne belastbare Lieferketten-Daten an der Basis trägt keine Konformitätserklärung an der Spitze. Jede Ebene stützt sich auf die darunterliegende.
Marktüberwachung und Endkunden müssen die Konformität nachvollziehen können – auf Anfrage binnen 10 Tagen.
Das unterschriebene Dokument je Verpackungstyp, das die Konformität rechtsverbindlich erklärt.
Die Beleg-Akte, die jede Aussage der Konformitätserklärung mit Daten und Prüfberichten untermauert.
Die vier Konformitäts-Säulen
Vollständige Materialliste – jede Beschichtung, Druckfarbe und jeder Klebstoff. Eigenerklärungen der Lieferanten allein gelten nicht als ausreichender Nachweis.
Warum die Rolle alles entscheidet
Die PPWR richtet sich an Wirtschaftsakteure — alle natürlichen oder juristischen Personen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen. Welche Nachweise Sie erbringen müssen, hängt nicht davon ab, wie groß Ihr Unternehmen ist oder in welcher Branche Sie tätig sind, sondern welche Rolle Sie in der Lieferkette einnehmen. Die meisten Unternehmen nehmen mehr als eine Rolle ein — jede bringt zusätzliche Pflichten mit sich.
Unser interaktiver PPWR-Rollencheck führt Sie in sechs Fragen zu Ihrer wahrscheinlichen Rolle samt persönlicher Pflichtenliste.
Die zwei Begriffe, die ständig verwechselt werden
Im Deutschen ist die Unterscheidung besonders heikel:
- Erzeuger (englisch manufacturer) bezieht sich auf die Verpackung selbst — wer sie herstellt oder unter eigenem Namen herstellen lässt.
- Hersteller (englisch producer) bezieht sich auf das verpackte Produkt — wer es erstmals auf den Markt eines Mitgliedstaats bringt und damit die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auslöst.
Ein Unternehmen kann beides gleichzeitig sein. Halten Sie die englischen Originalbegriffe im Hinterkopf, wenn die deutschen Wörter verwirren.
Die vier Rollen im Detail
1. Erzeuger (manufacturer)
Stellt Verpackungen her oder lässt sie unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen. Der Erzeuger trägt die Hauptlast der PPWR-Nachweise:
- Konformitätsbewertung je Verpackungstyp durchführen
- Technische Dokumentation gemäß Anhang VII erstellen und pflegen
- Konformitätserklärung (DoC) gemäß Anhang VIII mit allen 9 Pflichtelementen aufsetzen und unterzeichnen
- Stoffgrenzwerte einhalten und belegen (Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und hexavalentem Chrom ≤ 100 mg/kg; bei Lebensmittelkontakt zusätzlich PFAS-Prüfung)
- Verpackungsminimierung (Art. 9) begründen
- Dokumentation 5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (Mehrweg) aufbewahren und Behörden innerhalb von 10 Tagen zugänglich machen
2. Importeur
Bringt Verpackungen aus einem Drittland (Nicht-EU) auf den EU-Markt. Der Importeur erstellt die Dokumentation nicht selbst, ist aber rechtlich dafür verantwortlich, dass sie existiert und korrekt ist:
- Konformitätserklärung (DoC) und Technische Dokumentation des Erzeugers einholen und auf Vollständigkeit prüfen
- Kopien der DoC 5 bis 10 Jahre aufbewahren
- Behördenanfragen innerhalb von 10 Tagen beantworten
- Keine nicht konformen Verpackungen auf den EU-Markt bringen
Wichtig: Eine pauschale Lieferantenerklärung („unsere Materialien sind konform") reicht nicht aus. Importeure können sich nicht einfach auf weitergereichte Lieferantendokumentation verlassen.
3. Vertreiber (distributor)
Macht Verpackungen auf dem EU-Markt verfügbar, ohne Erzeuger oder Importeur zu sein — typischerweise Groß- und Einzelhandel. Der Vertreiber hat keine Pflicht zur Dokumentationserstellung, aber eine Prüfpflicht:
- Prüfen, dass die vorgelagerten Pflichten erfüllt sind (Kennzeichnung, DoC, Erzeuger-/Importeur-Angaben), bevor Verpackungen bereitgestellt werden
- Keine nicht konformen Verpackungen verkaufen oder weitergeben
- Lagerung und Transport so gestalten, dass die Konformität nicht beeinträchtigt wird
4. Hersteller (producer) — EPR-pflichtig
Bringt das verpackte Produkt erstmals auf den nationalen Markt eines Mitgliedstaats. Das löst die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) aus:
- Registrierung in jedem Mitgliedstaat, in dem Produkte erstmals in Verkehr gebracht werden — es gibt keine EU-weite Registrierung
- Verpackungsmengen je Materialkategorie und Markt melden
- Finanzielle Beiträge an die nationale Producer-Responsibility-Organisation (PRO) leisten
- In Mitgliedstaaten ohne physische Präsenz ggf. einen Bevollmächtigten benennen
Die Artikel-21-Falle
Dies ist der am häufigsten übersehene Mechanismus der Verordnung. Wenn Ihr Name oder Ihre Marke auf der Verpackung erscheint — oder wenn Sie eine Verpackung vor dem Inverkehrbringen verändern — stuft Artikel 21 Sie als Erzeuger ein. Und zwar unabhängig davon, wer die Verpackung physisch produziert hat.
Das bedeutet: Sie müssen die Konformitätserklärung selbst ausstellen, die Technische Dokumentation vorhalten und die volle Erzeugerverantwortung tragen, auch wenn Sie selbst nie etwas hergestellt haben. Prüfen Sie deshalb jeden Verpackungstyp in Ihrem Portfolio: Trägt er Ihren Markennamen oder Ihr Markenzeichen? Falls ja, tragen Sie dafür Erzeugerpflichten.
Drittland-Verkäufer: der Sonderfall E-Commerce
Verkaufen Sie als Unternehmen von außerhalb der EU eigene Produkte direkt an EU-Kunden (etwa über einen Online-Shop), sind Sie funktional einem Importeur gleichgestellt — mit einer Zusatzpflicht: Sie müssen in dem Mitgliedstaat, in dem Sie erstmals in Verkehr bringen, einen in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten benennen, der Ihre Pflichten übernimmt.
Mehrfachrollen sind der Normalfall
Kaum ein Unternehmen passt in genau eine Schublade. Ein typisches Beispiel: Ein Markeninhaber, der fertige Produkte aus China importiert, ist Importeur und — wenn er in mehreren Mitgliedstaaten erstmals in Verkehr bringt — Hersteller in jedem einzelnen. Erscheint seine Marke auf der Verpackung, ist er über Artikel 21 zusätzlich Erzeuger. Drei Rollen, drei Pflichtenbündel.
PPWR-EPR und das deutsche VerpackG — nicht verwechseln
Die EPR-Registrierung der PPWR und die deutsche LUCID-Registrierung beim Verpackungsregister (Zentrale Stelle Verpackungsregister) entstammen zwei verschiedenen Rechtsrahmen. Das nationale Verpackungsgesetz (VerpackG) mit der LUCID-Pflicht besteht parallel zur PPWR weiter. Wer in Deutschland Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, muss sich weiterhin bei LUCID registrieren — zusätzlich zu den neuen PPWR-Pflichten, nicht stattdessen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Rolle bestimmen — mit dem PPWR-Rollencheck oder anhand der obigen Definitionen.
- Jeden Verpackungstyp auf die Artikel-21-Falle prüfen — steht Ihre Marke darauf?
- Nachweispflichten je Rolle auflisten und mit dem abgleichen, was Sie heute belegen können.
- Dokumentation zentral und audit-fähig organisieren — bei einer Behördenanfrage haben Sie nur 10 Tage.
Wer welchen Nachweis erbringt
Diese Übersicht zeigt für jede Kern-Pflicht, was die Verordnung verlangt und wer in der Lieferkette dafür zuständig ist.
| Pflicht | Was verlangt wird | Wer zuständig ist |
|---|
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Erzeuger und Hersteller nach PPWR?
- Der Erzeuger (englisch manufacturer) stellt die Verpackung her oder lässt sie unter eigenem Namen herstellen und ist für Konformitätsbewertung, Technische Dokumentation und Konformitätserklärung verantwortlich. Der Hersteller (englisch producer) bringt das verpackte Produkt erstmals auf einen nationalen Markt und löst damit die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit Registrierung und finanziellen Beiträgen aus. Ein Unternehmen kann beides gleichzeitig sein.
- Ich kaufe Verpackungen ein und mein Logo ist darauf — bin ich Erzeuger?
- Ja. Nach Artikel 21 PPWR werden Sie als Erzeuger eingestuft, sobald Ihr Name oder Ihre Marke auf der Verpackung erscheint — unabhängig davon, wer sie physisch hergestellt hat. Sie müssen dann die Konformitätserklärung selbst ausstellen und die Technische Dokumentation vorhalten.
- Muss ich mich als Importeur selbst registrieren?
- Als Importeur erstellen Sie die Konformitätsdokumentation nicht selbst, müssen aber die Konformitätserklärung und Technische Dokumentation des Erzeugers einholen, prüfen und 5 bis 10 Jahre aufbewahren. Wenn Sie das importierte Produkt zusätzlich erstmals auf einen nationalen Markt bringen, sind Sie zugleich Hersteller und damit EPR-registrierungspflichtig in jedem betroffenen Mitgliedstaat.
- Reicht eine Konformitätsbestätigung meines Lieferanten aus?
- Nein. Eine pauschale Lieferantenerklärung deckt Ihre PPWR-Pflichten nicht ab. Die Verordnung verlangt spezifische, durch Dritte abgesicherte Nachweise je Material und Komponente — etwa Analysezertifikate akkreditierter Labore für Stoffgrenzwerte und eine vollständige Konformitätserklärung mit allen 9 Pflichtelementen nach Anhang VIII.
- In wie vielen Ländern muss ich mich für EPR registrieren?
- Die EPR-Registrierung ist in jedem Mitgliedstaat erforderlich, in dem Sie verpackte Produkte erstmals in Verkehr bringen. Eine EU-weite Registrierung gibt es nicht — verkaufen Sie in fünf Ländern, brauchen Sie fünf separate Registrierungen mit jeweils eigenen nationalen Anforderungen.
- Ersetzt die PPWR-EPR die deutsche LUCID-Registrierung?
- Nein. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) mit der LUCID-Pflicht beim Verpackungsregister besteht parallel zur PPWR weiter. Wer in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, muss sich weiterhin bei LUCID registrieren — zusätzlich zu den PPWR-Pflichten, nicht stattdessen.
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