Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erik Eggerth · ppwr-qrcode.de

§ 1 Geltungsbereich · Ausschließlich Unternehmer (B2B)

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Erik Eggerth („Anbieter") und seinen Kunden („Nutzer") bei Nutzung der Plattform PPWR-QR-Code („Dienst"). Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Nutzer, als Unternehmer zu handeln.

Sämtliche auf der Plattform angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verbraucherschutzvorschriften, die ausschließlich im Verhältnis zu Verbrauchern gelten (insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB), finden keine Anwendung.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Der Dienst ermöglicht das Erstellen, Verwalten und Veröffentlichen dynamischer QR-Codes für die Kennzeichnung von Verpackungen gemäß Verordnung (EU) 2025/40 („PPWR"). Funktions- und Tarifumfang ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung unter /pricing.

§ 3 Vertragsschluss · Free-Test

Mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt ein kostenfreier Nutzungsvertrag („Free-Test") zustande. Ein kostenpflichtiger Tarif kommt erst durch Auswahl eines Tarifs und erfolgreichen Zahlungsvorgang zustande.

§ 4 Pflichten und Verantwortung des Nutzers

  1. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm in QR-Codes hinterlegten Inhalte (Material-Codes, Recyclinghinweise, Konformitätserklärungen, Charge-Nummern etc.).
  2. Der Nutzer verpflichtet sich, ausschließlich Inhalte einzustellen, die keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) und kein geltendes Recht verletzen.
  3. Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund seiner Inhalte oder fehlerhafter PPWR-Kennzeichnung entstehen (Bußgelder, Abmahnungen, Schadenersatz).

§ 5 Notice and Action

Wir betreiben den Dienst gemäß Art. 4–6 DSA als Hosting-Anbieter und sperren rechtswidrige Inhalte unverzüglich nach Kenntnis. Meldungen über rechtswidrige Inhalte können an info@ppwr-qrcode.de oder unser Meldeformular (Kontakt) gerichtet werden.

§ 6 Vergütung · Abrechnung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Jahres-Tarif und ist jeweils für 12 Monate im Voraus zu zahlen.
  2. QR-Code-Snacks („Add-on-Slots") werden bei Buchung mitten im Monat anteilig sofort berechnet und ab dem Folgemonat als wiederkehrende Position abgerechnet.
  3. Rechnungen werden jährlich zum Tarifstichtag als E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung) elektronisch zugestellt — maschinenlesbar für die Buchhaltung des Nutzers, inklusive PDF-Ansicht.
  4. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, den Zugang zu sperren und die Live-URL des QR-Codes durch eine Reaktivierungs-Hinweisseite zu ersetzen.

§ 6a Preisanpassung

  1. Der Anbieter ist berechtigt, die jährlichen Entgelte für Abo-Tarife einmal pro Kalenderjahr anzupassen, frühestens jedoch 12 Monate nach Vertragsbeginn. Die Anpassung erfolgt höchstens im Umfang der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) seit der letzten Anpassung.
  2. Preiserhöhungen werden dem Nutzer mindestens 60 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform (E-Mail) mitgeteilt. Dabei werden der bisherige und der neue Preis sowie der maßgebliche VPI-Stand ausgewiesen.
  3. Übersteigt eine Erhöhung 5 % gegenüber dem zuletzt gezahlten Preis, steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. Nutzt der Nutzer den Dienst nach Wirksamwerden weiter, gilt die Anpassung als angenommen.
  4. Bereits erworbene Einmalkauf-QR-Codes (§ 8a) sind von Preisanpassungen ausgenommen: Der zum Kaufzeitpunkt vereinbarte Preis und Leistungsumfang bleiben für die vereinbarte Hosting-Dauer unverändert.

§ 7 Verfügbarkeit · Haftung

  1. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,5% im Jahresmittel an (Enterprise: 99,9% SLA).
  2. Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe der vom Nutzer im jeweiligen Kalenderjahr gezahlten Nutzungsgebühren begrenzt.
  3. Eine Haftung für die Erfüllung der PPWR-Compliance-Pflichten des Nutzers durch den Dienst ist ausgeschlossen — der Dienst stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit, nicht die rechtliche Bewertung.
  4. Die Scannbarkeit generierter QR-Codes hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen — insbesondere von der gewählten Druckgröße, dem Druckverfahren, dem Bedruckstoff (z. B. raue Kartonagen, gewellte Folien), der Farbwahl sowie der Verwendung von Logos oder Text-Overlays. Der Nutzer ist verpflichtet, die Scannbarkeit vor dem Produktionsdruck eigenverantwortlich zu testen. Eine Haftung des Anbieters für nicht oder schlecht scannbare QR-Codes ist — vorbehaltlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit — ausgeschlossen.

§ 7a Datensicherung · Datenverlust

  1. Der Anbieter nutzt für die Speicherung sämtlicher Kundendaten (Account-Daten, QR-Code-Inhalte, hochgeladene Dateien, Scan-Statistiken) einen DSGVO-konformen Hosting-Anbieter mit Rechenzentrums-Standort in der Europäischen Union (Supabase, EU-Region Frankfurt am Main). Dieser erstellt automatisch einmal täglich (alle 24 Stunden) ein vollständiges Backup der Datenbank und der Datei-Speicher. Backups werden rollierend für 7 Tage vorgehalten.
  2. Aus dem 24-Stunden-Backup-Zyklus folgt: Bei einem unverschuldeten Ausfall des Hosting-Anbieters (z. B. Hardware-Defekt, Brand, Cyber-Angriff auf das Rechenzentrum, sonstige höhere Gewalt) können Daten, die innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Ausfall erstellt oder geändert wurden, unwiederbringlich verloren gehen. Dazu zählen insbesondere neu angelegte QR-Codes, zwischenzeitlich geänderte Zielseiten-Inhalte und in diesem Zeitraum hochgeladene Dateien.
  3. Eine Haftung des Anbieters für einen Datenverlust, der auf einem Ausfall des Hosting-Anbieters oder dessen Subdienstleister beruht und der über das hinausgeht, was durch das tägliche Backup hätte vermieden werden können, ist — vorbehaltlich Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden — ausgeschlossen. Im Übrigen gilt die Haftungsbegrenzung des § 7 entsprechend.
  4. Der Nutzer ist für die Sicherung geschäftskritischer Daten eigenverantwortlich. Der Anbieter stellt hierfür über den Menüpunkt „Daten exportieren" jederzeit einen maschinenlesbaren Export aller QR-Code-Inhalte und hochgeladenen Dateien (JSON + ZIP) bereit. Der Nutzer wird ausdrücklich empfohlen, vor produktivem Druck oder vor zeitkritischen Vorgängen einen lokalen Export anzulegen.
  5. Der ausgelieferte Quellcode der Plattform sowie die Build-Artefakte werden zusätzlich beim Code-Hosting-Anbieter (GitHub) und beim Hosting-Provider (Vercel) versioniert vorgehalten. Diese Komponenten unterliegen dem 24-Stunden-Risiko aus li2 nicht.

§ 8 Kündigung · Datenexport

  1. Die Abos sind reine Jahresabos und jeweils zum Ende der 12-monatigen Laufzeit kündbar. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich das Abo um weitere 12 Monate.
  2. Auf Wunsch erhält der Nutzer einen vollständigen Datenexport als JSON-Datei (alle Zielseiten, PDFs, QR-Codes) — bis zu 30 Tage nach Ende der Laufzeit.
  3. Nach Ablauf der Reaktivierungs-Frist von 30 Tagen werden Account-Daten gemäß Datenschutzerklärung gelöscht, mit Ausnahme rechnungsrelevanter Daten.

§ 8a Einmalkauf-QR-Codes

  1. Neben den Abonnement-Tarifen bietet der Anbieter den Einmalkauf einzelner QR-Codes zu einem einmaligen Festpreis (z. B. 39,99 € netto, zzgl. 19% MwSt., pro Code) an. Mengen-Rabatte gibt es nicht.
  2. Nach Bezahlung wird der QR-Code dauerhaft freigeschaltet. Inhalte (PPWR-Zielseite, PDF-Datei, externe Ziel-URL) sowie der Anzeige-Stil sind danach nicht mehr änderbar. Wer Änderungen benötigt, muss einen neuen QR-Code anlegen und erneut kaufen oder einen Abo-Tarif buchen.
  3. Der Anbieter garantiert für Einmalkauf-Codes mit Zielseiten-Hosting eine Verfügbarkeit der zugehörigen Scan-Zielseite von mindestens 5 Jahren ab Kaufdatum. QR-Codes vom Typ „externe Weiterleitung" zeigen direkt auf eine fremde URL und sind vom Anbieter-Hosting unabhängig — hier liegt die Verantwortung beim Käufer.
  4. Sollte der Anbieter seinen Dienst einstellen, wird er Inhaber von Einmalkauf-Codes mindestens 12 Monate im Voraus informieren und einen vollständigen Datenexport (HTML, PDF, alle Assets) sowie eine Migrations-Anleitung zur Selbst-Hostung bereitstellen.
  5. Die Bezahlung erfolgt sofort vollständig über Stripe. Die Rechnung wird automatisch erstellt und per E-Mail zugesandt.
  6. Widerrufsbelehrung digitaler Inhalte: Bei Einmalkauf-QR-Codes handelt es sich um digitale Inhalte, die auf einem körperlichen Datenträger nicht geliefert werden. Der Nutzer verzichtet im Checkout aktiv und ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht gem. § 356 Abs. 5 BGB, damit die sofortige Bereitstellung erfolgen kann. Mit dieser Zustimmung erlischt das Widerrufsrecht.

§ 8c GS1 Digital Link · Testpflicht vor dem Druck

  1. Optional kann der Nutzer einen QR-Code als GS1 Digital Link (GTIN/Chargen-/Seriennummer) konfigurieren, damit der Code zusätzlich an Kassensystemen (POS) und in GS1-konformen Scan-Umgebungen verarbeitet werden kann. Diese Funktion steht nur im Pro-Tarif (oder höher) sowie bei bezahlten Einmalkauf-Codes zur Verfügung.
  2. Testpflicht vor dem Druck: Der Nutzer ist verpflichtet, jeden als GS1 Digital Link konfigurierten QR-Code vor dem Druck und vor dem Inverkehrbringen der Verpackung mit einem realen Kassen-/Scan-System (POS) zu testen und sich von der einwandfreien technischen Lesbarkeit und Verarbeitung zu überzeugen. Erst nach erfolgreichem Test darf gedruckt werden.
  3. Unveränderlichkeit nach dem Druck: GTIN, Chargen- und Seriennummer eines GS1-Codes dürfen nach dem Druck nicht mehr geändert werden. Eine nachträgliche Änderung macht bereits gedruckte Codes an GS1-Kassen unbrauchbar (der Code führt ins Leere). Der Anbieter weist im Editor vor dem Speichern ausdrücklich darauf hin und verlangt eine gesonderte Bestätigung.
  4. Verantwortung des Nutzers: Die Verantwortung für die korrekte Vergabe der GS1-Identifikatoren sowie für die technisch einwandfreie Funktion des Codes vor dem Druck liegt ausschließlich beim Nutzer. Der Anbieter stellt allein die technische Infrastruktur zur Erzeugung und Auflösung des GS1 Digital Links bereit; eine Haftung für die Lesbarkeit oder Verarbeitung an konkreten Kassen-/Scan-Systemen Dritter sowie für Schäden aus unterlassenem Test oder fehlerhaft vergebenen Identifikatoren (z. B. Nachdruck-, Rückruf- oder Stillstandskosten) ist ausgeschlossen.

§ 8b Partner-/Affiliate-Programm

  1. Der Anbieter betreibt ein freiwilliges Empfehlungs-(Affiliate-)Programm. Die Teilnahme steht Unternehmen ebenso wie Privatpersonen offen und setzt einen personalisierten Empfehlungs-Link voraus.
  2. Für erfolgreich vermittelte Käufe erhält der Partner eine Provision (aktuell einmalig 50 % des ersten Netto-Monatsbeitrags je geworbenem Abonnement sowie 10 % des Netto-Auftragswerts je Einmalkauf). Die Abo-Provision wird nach einer 14-tägigen Sicherheitsfrist gutgeschrieben; die Einmalkauf-Provision sofort. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im B2B nicht.
  3. Wird ein vermittelter Kauf erstattet, storniert oder zurückgebucht, entfällt der zugehörige Provisionsanspruch; bereits gebuchte Gutschriften werden automatisch korrigiert. Selbst-Vermittlung (identische E-Mail bzw. Anschrift wie der Partner) ist von der Provision ausgeschlossen.
  4. Die Auszahlung erfolgt im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 S. 5 UStG) auf die vom Partner hinterlegte Bankverbindung. Der Partner versteuert seine Provisions-Einnahmen eigenverantwortlich; etwaige steuer- oder gewerberechtliche Pflichten liegen allein bei ihm.
  5. Kennzeichnung & Haftung: Der Partner ist verpflichtet, bei der Bewerbung erkennbar auf die Provisionsbeziehung hinzuweisen (Kennzeichnung als Werbung/Affiliate-Link) und alle einschlägigen rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist ausschließlich der Partner verantwortlich; der Anbieter übernimmt hierfür keinerlei Haftung und stellt der Partner den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 8d Deaktivierung des QR-Codes nach Vertragsende

  1. Mit Beendigung des Abos — durch Kündigung oder ausbleibende Zahlung — wird der dynamische QR-Code deaktiviert und ist nicht mehr abrufbar. Bereits auf Verpackungen gedruckte Codes verlieren damit ihre Funktion. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, rechtzeitig für eine Fortführung zu sorgen (Verlängerung des Abos oder Einmalkauf nach § 8a), sofern gedruckte Codes weiterhin funktionieren sollen.
  2. Der Nutzer kann seine Inhalte und die Ziel-Adressen seiner QR-Codes jederzeit — auch vor Vertragsende — in einem maschinenlesbaren Format exportieren (§ 8).
  3. Eine Reaktivierung deaktivierter Codes ist durch Abschluss eines neuen Abos möglich, solange der zugehörige Datensatz nicht endgültig gelöscht wurde.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Ettlingen (Sitz des Anbieters).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: 22.08.2026