PPWR-Wissen

Kennzeichnungspflicht: Was muss auf die Verpackung?

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026. Seit diesem Stichtag sind vier Angaben auf Verpackungen verpflichtend. Weitergehende Anforderungen — harmonisierte Sortier-Piktogramme, Materialkennzeichnung, Rezyklatanteil-Deklaration und QR-Code — folgen erst mit Durchführungsrechtsakten der EU-Kommission, die noch nicht vorliegen. Dieser Artikel erklärt klar, was heute Pflicht ist und was nicht.

Was seit dem 12. August 2026 Pflicht ist — vier Angaben (Art. 11 Abs. 2)

Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2025/40 schreibt für jede Verpackung, die ab dem Stichtag neu auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, vier Pflichtangaben vor. Diese lassen sich statisch drucken — eine technische Infrastruktur ist dafür nicht nötig.

1. Name der Firma oder die Marke

Vollständiger Firmenname oder eingetragene Handelsmarke der verantwortlichen Partei (Erzeuger, Importeur oder Bevollmächtigter). Wer seinen Namen oder seine Marke auf der Verpackung anbringt, gilt nach Art. 21 PPWR als Erzeuger und übernimmt damit die Pflichten aus Art. 15 (Konformitätsbewertung).

2. Postalische Anschrift

Vollständige Kontaktanschrift (Straße, Ort, Land) der verantwortlichen Partei — die Unternehmensadresse, nicht zwingend der Produktionsort.

3. Individuelle Verpackungs-ID

Ein eindeutiger Identifikator, der die Verpackungseinheit identifizierbar macht.

Noch nicht abschließend geklärt ist, ob es genügt, wenn die Verpackungs-ID hinter dem QR-Code hinterlegt ist, oder ob sie direkt auf der Verpackung ablesbar sein muss. Wir empfehlen deshalb, die individuelle Verpackungs-ID in die Mitte des QR-Codes zu setzen — damit sind beide Fälle dauerhaft abgedeckt.

4. Elektronischer Kontaktweg

Eine dauerhaft erreichbare elektronische Kontaktmöglichkeit — typischerweise eine Website-URL oder eine E-Mail-Adresse. Eine Telefonnummer allein erfüllt diese Anforderung nicht.

Was ab dem 12. August 2028 hinzukommt (Art. 12)

Ab dem 12. August 2028 müssen Verpackungen mit EU-einheitlichen Sortier-Piktogrammen versehen werden, die Materialzusammensetzung und Sortieranweisung für Verbraucher zeigen. Die genaue Gestaltung dieser Piktogramme legt die EU-Kommission durch delegierte Rechtsakte fest — diese stehen noch aus.

Was noch von Durchführungsrechtsakten abhängt

Folgende Anforderungen sind in der PPWR angelegt, aber noch nicht anwendbar, weil die hierfür notwendigen delegierten Rechtsakte der EU-Kommission fehlen:

  • Harmonisierte Materialcodes: Die Kennzeichnungspflicht mit Werkstoffcodes (Kunststoff-Nummern 1–7 usw.) ist noch nicht in Kraft.
  • Rezyklatanteil-Deklaration: Die Angabepflicht zum Rezyklatanteil bei Kunststoffverpackungen hängt von delegierten Rechtsakten ab. Verbindliche Mindestquoten für Rezyklatanteile gelten erst ab 2030.
  • Digitales Produktkennzeichen (QR-Code/Data Matrix): Art. 11 Abs. 3 sieht einen digitalen Datenträger vor — aber technische Spezifikationen und Geltungstermin hängen von delegierten Rechtsakten ab, die noch nicht beschlossen wurden.

Warum sich ein QR-Code trotzdem heute lohnt

Die vier Pflichtangaben lassen sich statisch drucken — das ist für die aktuelle Rechtslage ausreichend. Wer bereits heute auf einen QR-Code mit dynamisch änderbarem Inhalt setzt, vermeidet einen Neudruck der Auflage, wenn die delegierten Rechtsakte in Kraft treten: Der aufgedruckte Code bleibt unverändert, nur der Inhalt der verlinkten Seite wird ergänzt.

Für verbindliche rechtliche Einschätzungen Ihres konkreten Einzelfalls wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK oder einen auf Verpackungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht nach PPWR genau?
Seit dem 12. August 2026 sind vier Angaben auf Verpackungen verpflichtend: Name der Firma/Marke, postalische Anschrift, individuelle Verpackungs-ID und ein elektronischer Kontaktweg (Art. 11 Abs. 2 PPWR). Weitergehende Anforderungen wie Materialcodes, Rezyklatanteil oder QR-Code-Pflicht folgen erst mit delegierten Rechtsakten der EU-Kommission, die noch nicht vorliegen.
Gilt die PPWR auch für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe?
Ja, die Verordnung gilt grundsätzlich für alle wirtschaftlichen Akteure, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Für Kleinstunternehmen können einzelne delegierte Rechtsakte Erleichterungen vorsehen — prüfen Sie dies im jeweiligen Sektor.
Sind harmonisierte Materialcodes auf der Verpackung heute schon Pflicht?
Nein. Die Pflicht zur Kennzeichnung mit harmonisierten Werkstoffcodes (z. B. Kunststoff-Nummern 1–7) ist noch nicht in Kraft. Sie hängt von delegierten Rechtsakten der EU-Kommission ab, die noch nicht erlassen wurden. Was heute Pflicht ist, sind die vier Angaben nach Art. 11 Abs. 2: Name/Marke, Anschrift, Verpackungs-ID und elektronischer Kontaktweg.
Ab wann muss ich den Rezyklatanteil auf der Verpackung angeben?
Die Pflicht zur Angabe des Rezyklatanteils bei Kunststoffverpackungen ist noch nicht in Kraft. Sie hängt von delegierten Rechtsakten ab, die die EU-Kommission noch nicht erlassen hat. Verbindliche Mindestquoten für Rezyklatanteile gelten erst ab 2030.
Wo bekomme ich verbindliche Auskunft zu meinem konkreten Fall?
Für rechtsverbindliche Einschätzungen wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen Fachanwalt für Lebensmittel- und Verpackungsrecht. Die IHK bietet kostenlose Erstberatungen an und verweist auf branchenspezifische Leitfäden der zuständigen Behörden.

Stand: 17.08.2026 · geprüft von Erik Eggerth

PPWR-Kennzeichnung einfach umsetzen

Dynamischer QR-Code auf Ihre Verpackung — Inhalte jederzeit anpassbar, 6 Sprachen für Endkunden, gehostet in Frankfurt.

Kostenlos starten
🎁 20 € Gutschein

20 € Gutschein + PPWR-Newsletter

Jetzt anmelden und 20 € Gutscheincode erhalten — einlösbar auf alle Jahresabos. Dazu: Verordnungs-Updates, neue Funktionen, Compliance-Tipps. Maximal 1 Mail pro Woche, jederzeit abbestellbar.

PPWR- QRCode.de

Dynamische QR-Codes für die EU-Verpackungsverordnung. Eine Plattform für Labels, Compliance und Transparenz — direkt aus Deutschland.

Sichere Zahlung
VISA AMEX SEPA Apple Pay Pay Link amazon pay Klarna PayPal*

* PayPal nur bei Einmalkäufen (Slot-Packs, Datei-Modul). Stripe unterstützt PayPal technisch nicht bei Abos.

Das sagen unsere Kunden
5,0 5 Bewertungen auf Google
© 2026 Erik Eggerth · PPWR-QRCode.de · v14.72 DSGVO-konform · Daten in EU-Frankfurt · Made in Germany