Art. 11 Abs. 2 · Gültig seit 12. August 2026

So sehen die Pflichtangaben auf Ihrer Verpackung aus

Vier Angaben — wer einen dynamischen Code nimmt, muss nie wieder nachdrucken. Hier ist das vollständige Muster, zum Kopieren und Abhaken.

PPWR gilt seit 12.08.2026 Verpackungen brauchen jetzt Firma/Marke, Anschrift, einzigartige Verpackungs-ID und einen elektronischen Kontaktweg.

Auf der Verpackung

PPWR-Muster-QR-Code mit Verpackungs-ID VP-0001

Alfa-Test-Industrie GmbH

Alfastr. 1-5, 12345 Alfastadt

ID: VP-0001

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Was der Endverbraucher sieht

PPWR-Pflichtangaben

Verpackungs-ID VP-0001

Erzeuger der Verpackung

Alfa-Test-Industrie GmbH

Alfastr. 1-5, 12345 Alfastadt

Elektron. Kontakt info@alfatestgmbh.de
DEENFRESPTIT

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Karton mit PPWR-Kennzeichnung und QR-Code im Packlager
DAMIT IST DIE KENNZEICHNUNGSPFLICHT ERFÜLLT

Die 4 Pflichtangaben — am Beispiel erklärt

Jede Angabe kann direkt auf die Verpackung gedruckt oder per QR-Code bereitgestellt werden.

1

Name oder Marke des Erzeugers

Der vollständige Firmenname oder die eingetragene Marke. Handelsname reicht, wenn er im Register steht.

Muster:

Alfa-Test-Industrie GmbH

2

Postalische Anschrift

Vollständige Postadresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land. Eine Website-URL genügt nicht.

Muster:

Alfastr. 1-5, 12345 Alfastadt

3

Individuelle Verpackungs-ID

Ein eindeutiger Identifier pro Verpackungstyp. Format frei wählbar — die PPWR schreibt kein bestimmtes Schema vor.

Muster:

VP-0001

Unsere Empfehlung: Noch nicht abschließend geklärt ist, ob es genügt, wenn die Verpackungs-ID hinter dem QR-Code hinterlegt ist, oder ob sie direkt auf der Verpackung ablesbar sein muss. Setzen Sie die ID deshalb in die Mitte des QR-Codes — damit sind beide Fälle dauerhaft abgedeckt.

4

Elektronischer Kontaktweg

E-Mail-Adresse oder URL eines Kontaktformulars. Eine Telefonnummer allein reicht nicht.

Muster:

info@alfatestgmbh.de

Häufige Fehler in der Praxis

Nur Website-URL als Anschrift angegeben

Eine postalische Anschrift ist Pflicht. www.beispiel.de genügt nicht.

Verpackungs-ID fehlt komplett

Die ID muss pro Verpackungstyp eindeutig sein — nicht pro Einzelstück. VP-0001, VKT-2026 o. ä. sind valide.

Nur Telefonnummer als Kontakt

Es muss ein elektronischer Weg sein: E-Mail oder Kontaktformular-URL. Telefon allein genügt nicht.

Markenname statt Firmenname — und die Marke ist nicht eingetragen

Eingetragene Marken sind OK. Ist die Marke nicht im Markenregister, muss der Firmenname rein.

Verpackungs-ID doppelt vergeben (zwei Typen, gleiche ID)

Jeder Verpackungstyp braucht eine eigene ID. VP-0001 für die 250-ml-Flasche, VP-0002 für die 500-ml-Flasche.

Angaben nur auf dem Innenetikett — außen nicht sichtbar

Die Angaben müssen für den Endverbraucher sichtbar sein. Innenetikett allein genügt nicht.

Was frühestens ab 2028 dazukommt

Weitere Anforderungen — harmonisierte Materialcodes, Angabe der Sammelfraktion, Rezyklatanteil und ein verpflichtender Digitaler Produktpass — hängen von delegierten Rechtsakten der EU-Kommission ab, die noch nicht veröffentlicht wurden. Frühestmöglicher Termin: 12. August 2028.

Harmonisierte Materialcodes (noch kein delegierter Rechtsakt)
Angabe der Sammelfraktion (noch kein delegierter Rechtsakt)
Rezyklatanteil-Deklaration (Mindestquoten erst ab 2030)
Verpflichtender QR-Code / Digitaler Produktpass (noch kein delegierter Rechtsakt)

Warum trotzdem heute einen QR-Code aufdrucken? Die vier Pflichtangaben können statisch auf die Verpackung gedruckt werden — ein dynamischer QR-Code macht sie nachträglich änderbar. Wer heute einen Code aufdruckt, muss die Auflage nicht neu produzieren, wenn 2028 weitere Felder dazukommen.

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Kennzeichnungspflicht

Stand: September 2026 · geprüft von Erik Eggerth

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