Glossar
PPWR- & Verpackungs-Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um die EU-Verpackungsverordnung, Kennzeichnung und Recycling — kurz und verständlich erklärt.
- Analysezertifikat— CoA
- Prüfbericht eines akkreditierten Labors, der die gemessenen Stoffkonzentrationen je Material ausweist. Pflichtnachweis für die Einhaltung der Stoffgrenzwerte — eine Eigenerklärung des Lieferanten ersetzt es nicht.
- Artikel 21
- Die „Artikel-21-Falle" der PPWR: Erscheint Ihr Name oder Ihre Marke auf der Verpackung, oder verändern Sie die Verpackung vor dem Inverkehrbringen, gelten Sie rechtlich als Erzeuger — unabhängig davon, wer sie physisch hergestellt hat. Sie müssen dann die Konformitätserklärung selbst ausstellen.
- Bevollmächtigter— authorised representative
- In der EU niedergelassene Person oder Stelle, die ein Wirtschaftsakteur ohne EU-Sitz schriftlich beauftragt, bestimmte PPWR-Pflichten in seinem Namen zu erfüllen. Für Drittland-Verkäufer im Einfuhr-Mitgliedstaat erforderlich.
- Chain of Custody
- Lückenlose Nachweiskette, die belegt, woher ein Material stammt und dass der angegebene Post-Consumer-Rezyklatanteil tatsächlich enthalten ist. Vom Recycler ausgestellt, vom Erzeuger dokumentiert.
- Design for Recycling— DfR
- Methodik, mit der die Recyclingfähigkeit einer Verpackung bewertet wird (Sortierbarkeit, Trennbarkeit, Materialrückgewinnung). Die PPWR koppelt ab 2030 Mindestgrade und teils die Gebühren an das Ergebnis (Art. 6).
- Digitaler Produktpass— DPP
- Digitale, über einen Datenträger (z. B. QR-Code) abrufbare Produktinformation. Für Verpackungen werden Pflichtangaben zunehmend digital statt aufgedruckt bereitgestellt — genau dafür ist ein dynamischer QR-Code geeignet.
- EPR— Erweiterte Herstellerverantwortung
- Grundprinzip, nach dem Hersteller für die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackung verantwortlich sind — inklusive Sammlung, Sortierung und Verwertung. Wird über Systembeteiligungsentgelte finanziert.
- Erzeuger
- PPWR-Rolle (Art. 3(13)): Wer eine Verpackung herstellt oder unter eigenem Namen bzw. eigener Marke herstellen lässt. Der Erzeuger trägt die Hauptlast: Konformitätsbewertung, Technische Dokumentation und Konformitätserklärung (DoC). Nicht zu verwechseln mit dem „Hersteller".
- GS1 Digital Link
- Standardisiertes URL-Format der GS1, das eine GTIN (Artikelnummer) und weitere Datenfelder wie Charge oder Serie in einen einzigen QR-Code packt. Ermöglicht denselben Code für Kasse, Logistik und Verbraucherinformation (Sunrise 2027).
- GTIN— Global Trade Item Number
- Die weltweit eindeutige Artikelnummer (ehemals EAN). Sie ist der Kern eines GS1 Digital Links und identifiziert das Produkt am Point of Sale.
- Hersteller
- PPWR-Rolle (Art. 3(15)): Wer ein verpacktes Produkt erstmals auf den nationalen Markt eines Mitgliedstaats bringt. Löst die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) aus — Registrierung, Mengenmeldung und finanzielle Beiträge in jedem betroffenen Mitgliedstaat.
- Importeur
- PPWR-Rolle (Art. 3(14)): Wer Verpackungen aus einem Drittland auf den EU-Markt bringt. Erstellt die Dokumentation nicht selbst, muss aber die Konformitätserklärung und Technische Dokumentation des Erzeugers einholen, prüfen und 5–10 Jahre aufbewahren.
- Inverkehrbringen
- Die erstmalige Bereitstellung einer Verpackung auf dem Unionsmarkt. Mit dem Inverkehrbringen ab dem 12.08.2026 müssen die PPWR-Pflichtangaben erfüllt sein.
- Inverkehrbringer
- Wer eine Verpackung oder verpackte Ware erstmals im EU-Markt bereitstellt — Hersteller, Importeure und Online-Händler. Die PPWR-Pflichten treffen primär den Erstinverkehrbringer.
- Konformitätsbewertung
- Das Verfahren, mit dem ein Erzeuger prüft und belegt, dass ein Verpackungstyp alle PPWR-Anforderungen (Stoffgrenzwerte, Recyclingfähigkeit, Minimierung) erfüllt. Ergebnis fließt in die Technische Dokumentation und die Konformitätserklärung ein.
- Konformitätserklärung— DoC
- Declaration of Conformity: das unterzeichnete Dokument je Verpackungstyp, das die Konformität rechtsverbindlich erklärt. Enthält neun Pflichtelemente nach Anhang VIII. Der Erzeuger stellt sie aus, der Importeur bewahrt eine Kopie auf.
- Lieferant— distributor
- PPWR-Rolle (Art. 3(16)): Wer Verpackungen auf dem EU-Markt verfügbar macht, ohne Erzeuger oder Importeur zu sein (Groß-/Einzelhandel). Keine Pflicht zur Dokumentationserstellung, aber Prüfpflicht: keine nicht konformen Verpackungen weitergeben.
- LUCID
- Das öffentliche Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Jeder Erstinverkehrbringer von Verpackungen muss sich dort vor dem Inverkehrbringen kostenlos registrieren.
- Massenbilanz— mass balance
- Buchhalterisches Verfahren, das den Anteil an Rezyklat über die gesamte Produktionskette zuordnet und auditierbar macht. Zusammen mit Chain-of-Custody-Zertifikaten der gängige Nachweis für den Rezyklatanteil.
- Materialcode
- Harmonisiertes Code-Schema zur Material-Kennzeichnung (z. B. PAP 20 für Wellpappe, GL 70 für Klarglas, PP 5 für Polypropylen, ALU 41 für Aluminium). Basis ist derzeit die Entscheidung 97/129/EG, die bis zum neuen Durchführungsrechtsakt weitergilt.
- Mono-Material
- Verpackung aus einem einzigen, sortenreinen Werkstoff. Gilt als gut recyclingfähig, weil sie ohne Trennung verschiedener Materialien verwertet werden kann — ein zentrales Designziel der PPWR.
- PFAS— per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen
- Langlebige „Ewigkeitschemikalien". In Lebensmittelkontakt-Verpackungen gelten Grenzwerte von 25 ppb je Einzelsubstanz und 250 ppb in Summe. Eine pauschale „PFAS-frei"-Aussage genügt nicht — verlangt wird ein spezifischer Prüfbericht.
- Post-Consumer-Rezyklat— PCR
- Sekundärrohstoff aus bereits genutzten und entsorgten Verpackungen (Verbraucherabfall) — im Unterschied zu Produktionsabfällen. Nur Post-Consumer-Anteile zählen auf die PPWR-Rezyklatquoten ein.
- PPWR— Packaging and Packaging Waste Regulation
- Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab, gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ist ab dem 12. August 2026 anzuwenden. Sie regelt u. a. Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile von Verpackungen.
- Recyclingfähigkeit
- Maß dafür, wie gut eine Verpackung im realen Sammel- und Sortiersystem wiederverwertet werden kann. Die PPWR koppelt Pflichten und teils die Systembeteiligungsentgelte an die Recyclingfähigkeit (Design for Recycling).
- Rezyklatanteil
- Der Anteil an wiederverwertetem Sekundärrohstoff in einer Verpackung. Bei Kunststoffverpackungen verlangt die PPWR die Angabe der enthaltenen Rezyklatquote und schreibt schrittweise Mindestquoten vor.
- Sammelfraktion
- Die Tonne bzw. der Sammelstrom, in den eine Verpackung gehört (z. B. Papiertonne, Gelber Sack, Altglas, Pfand). Die PPWR verlangt eine für Endverbraucher verständliche Sortier-Anweisung.
- Stoffgrenzwerte
- Höchstwerte für besorgniserregende Stoffe in Verpackungen. Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten (Art. 5, Anhang I). Nachweis über ein Analysezertifikat eines akkreditierten Labors.
- Systembeteiligung
- Die kostenpflichtige Beteiligung an einem dualen System, über die Hersteller die Sammlung und Verwertung ihrer Verkaufsverpackungen finanzieren. Voraussetzung für das Inverkehrbringen in Deutschland.
- Technische Dokumentation
- Strukturierte Akte je Verpackungstyp (Anhang VII PPWR), die jede Angabe der Konformitätserklärung belegt — mit Beschreibung, Konstruktionszeichnungen, Materialzusammensetzung, Prüfberichten und Bewertungsergebnissen. Aufbewahrung 5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (Mehrweg), Vorlage bei Behörden binnen 10 Tagen.
- VerpackG— Verpackungsgesetz
- Das deutsche Verpackungsgesetz. Regelt die Systembeteiligung (Lizenzierung) und die LUCID-Registrierung. Bleibt neben der PPWR bestehen — die PPWR ergänzt es EU-weit um Kennzeichnungs- und Design-Pflichten.
- Verpackungsarten
- Die PPWR unterscheidet u. a. Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen sowie Versandverpackungen. Pflichten und Kennzeichnung können sich je nach Art unterscheiden.
- ZSVR— Zentrale Stelle Verpackungsregister
- Die Stiftung, die das LUCID-Register betreibt und die Einhaltung der Registrierungs- und Lizenzierungspflichten in Deutschland überwacht.
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