Branchenguide · PPWR

PPWR für Lebensmittel & Getränke: Was Hersteller und Abfüller ab 12.08.2026 wissen müssen

Die Verpackungsverordnung der EU (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) trifft die Lebensmittel- und Getränkebranche mit besonderer Wucht: Neben allgemeinen Reduktions- und Recyclingpflichten gelten hier zusätzliche Anforderungen aus dem Lebensmittelkontaktrecht, der Kühlketten-Etikettierung und der Mehrwegpflicht für Getränkeverpackungen. Der Stichtag 12.08.2026 ist verbindlich – wer jetzt nicht handelt, riskiert Marktausschluss und Bußgelder.

Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) und PPWR – eine Doppelpflicht

Verpackungen, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, unterliegen gleichzeitig der PPWR und der EU-Lebensmittelkontaktmaterialverordnung (EG) 1935/2004. Das bedeutet für Sie: Jeder Rezyklatanteil in einer Primärverpackung – also dem direkten Produktkontakt – muss nachweislich lebensmittelkonform sein. Nicht jeder Recycling-Kunststoff erfüllt diese Anforderung. Lassen Sie die FCM-Konformität Ihrer Recyclat-Lieferanten schriftlich per Konformitätserklärung belegen, bevor Sie Rezyklatanteile einsetzen.

Rezyklatpflicht bei Kunststoffverpackungen

Ab 12.08.2026 gelten gestaffelte Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) in Kunststoffverpackungen. Für Einweg-Kunststoff-Getränkeflaschen liegt die erste Schwelle bei 30 % (PET-Flaschen über 3 Liter: 10 %). Für Lebensmittelhersteller, die Kunststoff-Trays, Folienverpackungen oder Beutel einsetzen, greift ebenfalls die PCR-Quote, sobald die Verpackung in die entsprechende Kategorie fällt. Dokumentieren Sie die Rezyklat-Herkunft lückenlos – die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann Nachweise verlangen.

Kennzeichnungspflichten: Allergene, Haltbarkeit und QR-Code

Die PPWR schreibt für Verpackungen ab 2028 schrittweise einen digitalen Produktpass vor. Für Sie als Lebensmittelunternehmer bedeutet das: Planen Sie Etikettenlayout und Datenstruktur schon jetzt so, dass ein QR-Code integriert werden kann, ohne die Pflichtangaben nach LMIV (Allergene, MHD/VD, Nährwerte) zu verdrängen. Gerade bei Frischeprodukten mit kleiner Etikettenfläche – Joghurtbecher, Käse-Einzelportionen, Convenience-Schalen – wird die Platzverwaltung zur echten Herausforderung. Testen Sie frühzeitig, ob Ihre Druckdienstleister QR-Code-fähige Drucklayouts in den bestehenden Produktionsprozess integrieren können.

Kühlketten-Etikettierung und kurze Haltbarkeit

Bei gekühlten und tiefgekühlten Produkten müssen Etiketten auch unter Kondensationsfeuchte und Kälte lesbar und haftend bleiben – das ist keine neue Pflicht, aber die PPWR-Kennzeichnungselemente (Recyclingfähigkeits-Label, Rezyklatanteil-Angabe) kommen hinzu. Verwenden Sie nur Klebstoffe und Druckfarben, die für den Kühlbereich zertifiziert sind. Andernfalls sind Etiketten nicht compliant, selbst wenn der Inhalt korrekt ist.

Mehrwegpflicht für Getränkeverpackungen ab 2030

Ab 2030 müssen Getränkehersteller in definierten Kategorien (Wasser, Softdrinks, Bier, Wein unter bestimmten Schwellen) Mehrwegoptionen anbieten. Planen Sie jetzt, ob Sie auf Mehrwegsysteme umstellen oder Kooperationen mit Pfandsystembetreibern eingehen. Frühe Investitionen zahlen sich aus: Wer 2027 mit Piloten beginnt, hat 2030 einen reibungslosen Betrieb.

Praktische Sofortmaßnahmen

  • Verpackungsaudit durchführen: Erfassen Sie alle Primär-, Sekundär- und Transportverpackungen nach PPWR-Kategorien.
  • Lieferantengespräche führen: FCM-Konformitätsnachweise für Rezyklatanteile anfordern.
  • Kennzeichnungsplanung starten: Etikettenlayout für QR-Code-Integration und neue Label-Piktogramme (Sortiersymbol, Recyclat-Anteil) vorbereiten.
  • Rechtssichere Auskunft einholen: Wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK – diese bietet branchenspezifische Beratung zur PPWR-Umsetzung und vermittelt bei Bedarf Fachanwälte für Lebensmittel- und Verpackungsrecht.

Häufige Fragen

Darf ich Post-Consumer-Rezyklat in Verpackungen verwenden, die direkten Lebensmittelkontakt haben?
Ja, aber nur wenn das Rezyklat nachweislich FCM-konform ist. Die Verordnung (EG) 1935/2004 und ggf. die EU-Recycling-Prozess-Verordnung (EU) 2022/1616 für Kunststoffe müssen eingehalten sein. Verlangen Sie von Ihrem Lieferanten eine schriftliche Konformitätserklärung nach Artikel 16 der VO (EG) 1935/2004.
Gilt die Mehrwegpflicht ab 2030 für alle Getränkehersteller?
Nein, die Pflicht ist nach Gebindegröße und Kategorie gestaffelt. Kleine Erzeuger unterhalb bestimmter Jahresmengen sowie spezifische Produktkategorien können von Ausnahmeregeln profitieren. Die genauen Schwellenwerte sind in Anhang V der PPWR geregelt. Lassen Sie Ihre konkrete Situation von der IHK oder einem Fachanwalt prüfen.
Müssen die PPWR-Kennzeichnungselemente auch auf Kleinstverpackungen wie Portionsbeuteln oder Einzelkäse-Rinden aufgebracht werden?
Für Verpackungen mit einer Oberfläche unter 10 cm² gelten vereinfachte Kennzeichnungsregeln. Dennoch müssen Recyclingsymbole mindestens auf der Sammelverpackung erscheinen. Prüfen Sie je Verpackungseinheit, ob Sie als Primär- oder Sammelverpackung eingestuft sind.
Was passiert, wenn unsere Etiketten aufgrund der neuen Pflichtangaben die LMIV-Pflichtfelder (Allergene, MHD) verdrängen?
Die LMIV-Pflichtangaben haben weiterhin Vorrang und dürfen nicht verkleinert oder unleserlich gemacht werden. Lösen Sie den Platzkonflikt durch ein überarbeitetes Etikettenlayout oder durch Verlagerung von PPWR-Elementen auf die Sammelverpackung, soweit die Verordnung dies erlaubt. Ziehen Sie frühzeitig einen Verpackungsdesigner und einen Lebensmittelrechtler hinzu.

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