Wie messe und gebe ich den Rezyklatanteil in meiner Kunststoffverpackung an?
Nach Verordnung (EU) 2025/40 müssen Sie den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen ab dem 12.08.2026 auf der Verpackung oder dem QR-Code-Träger angeben — auch dann, wenn der Anteil 0 % beträgt. Eine bewusste Nicht-Angabe ist keine Option.
Berechnungsgrundlage
Der Rezyklatanteil errechnet sich als Massenanteil des eingesetzten Post-Consumer- oder Post-Industrial-Rezyklats am Gesamtgewicht des Kunststoffanteils der Verpackung. Maßgeblich ist der tatsächlich verarbeitete Anteil, nicht der Zukauf oder ein Zertifikatswert ohne physischen Einbezug.
Formel (vereinfacht): Rezyklatanteil (%) = Masse Rezyklat ÷ Gesamtmasse Kunststoff × 100
Lieferantendaten fehlen
Wenn Ihr Verpackungslieferant keine Materialzusammensetzung dokumentiert, müssen Sie aktiv nachfordern — schriftlich, mit Fristsetzung. Ohne belastbare Lieferantendaten dürfen Sie keinen positiven Rezyklatanteil ausweisen; Sie müssen 0 % angeben. Bloße Herstelleraussagen ohne Nachweis reichen nicht aus.
Zertifizierung
Für eine belastbare Dokumentation empfiehlt sich eine Zertifizierung nach anerkannten Standards wie ISCC PLUS, RecyClass oder DIN SPEC 91446. Diese Zertifikate belegen die Rezyklat-Rückverfolgbarkeit und schützen Sie bei Behördenprüfungen. Bei Mass-Balance-Ansätzen (z.B. für Chemisches Recycling) gelten gesonderte Anrechnungsregeln.
0 % korrekt ausweisen
Ein Rezyklatanteil von 0 % ist kein Nachteil, solange er korrekt angegeben wird. Falsche Angaben oder fehlende Kennzeichnung können Bußgelder auslösen.
Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.
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