Wie messe und gebe ich den Rezyklatanteil in meiner Kunststoffverpackung an?
Die Pflicht zur Angabe des Rezyklatanteils bei Kunststoffverpackungen ist nach aktuellem Stand noch nicht in Kraft. Sie hängt von delegierten Rechtsakten der EU-Kommission ab (Art. 7 Abs. 8 Verordnung (EU) 2025/40), die noch nicht verabschiedet wurden. Verbindliche Mindestquoten für Rezyklatanteile gelten erst ab 2030.
Trotzdem lohnt sich die freiwillige Dokumentation schon heute:
Berechnungsgrundlage (für freiwillige Angabe oder Vorbereitung)
Der Rezyklatanteil errechnet sich als Massenanteil des eingesetzten Post-Consumer- oder Post-Industrial-Rezyklats am Gesamtgewicht des Kunststoffanteils der Verpackung. Maßgeblich ist der tatsächlich verarbeitete Anteil, nicht der Zukauf oder ein Zertifikatswert ohne physischen Einbezug.
Formel (vereinfacht): Rezyklatanteil (%) = Masse Rezyklat ÷ Gesamtmasse Kunststoff × 100
Lieferantendaten fehlen
Wenn Ihr Verpackungslieferant keine Materialzusammensetzung dokumentiert, müssen Sie aktiv nachfordern — schriftlich, mit Fristsetzung. Ohne belastbare Lieferantendaten dürfen Sie keinen positiven Rezyklatanteil ausweisen.
Zertifizierung
Für eine belastbare Dokumentation empfiehlt sich eine Zertifizierung nach anerkannten Standards wie ISCC PLUS, RecyClass oder DIN SPEC 91446. Diese Zertifikate belegen die Rezyklat-Rückverfolgbarkeit und schützen Sie bei zukünftigen Behördenprüfungen.
Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.
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Stand: 07.08.2026 · geprüft von Erik Eggerth
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