Was passiert wenn ich die PPWR nicht einhalte? Welche Strafen drohen?
Ab dem 12. August 2026 ist die Verordnung (EU) 2025/40 verbindlich anwendbar. Verstöße gegen die PPWR-Kennzeichnungspflichten werden von nationalen Marktüberwachungsbehörden verfolgt – in Deutschland sind dies die Landesbehörden, koordiniert über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Welche Sanktionen drohen konkret?
Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen. Der deutsche Gesetzgeber orientiert sich dabei an einem Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 EUR pro Verstoß. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können höher ausfallen, sofern die nationale Umsetzungsgesetzgebung dies vorsieht.
Neben Geldbußen drohen: - Vertriebsverbote: Produkte ohne konforme PPWR-Kennzeichnung (QR-Code mit Recyclinghinweisen, Rezyklatanteil-Angabe, Materialcode) dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. - Rückruf und Marktrücknahme: Behörden können bereits im Handel befindliche Produkte zurückrufen lassen. - Reputationsschäden: Verstöße werden im EU-weiten RAPEX/Safety-Gate-System veröffentlicht.
Wer kontrolliert?
Marktüberwachungsbehörden prüfen Stichproben – sowohl bei Herstellern als auch im Handel. Verpackungen ohne maschinenlesbare GS1-Digital-Link-QR-Codes oder fehlende Recyclingfähigkeitsangaben gelten als Verstoß.
Hinweis: Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung Ihrer konkreten Produkte und Verpackungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK oder einen auf Verpackungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Vertiefende Artikel
Kennzeichnungspflicht: Was muss auf die Verpackung?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und bringt konkrete Kennzeichnungspflichten für nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Wer Produkte verpackt, importiert oder vertreibt, muss ab diesem Stichtag sicherstellen, dass die Verpackung gesetzlich vorgeschriebene Angaben trägt. Dieser Artikel erklärt, welche Informationen die PPWR verlangt und was das für Ihre Verpackungsgestaltung bedeutet.
Fristen & Übergangsregeln zur PPWR: Was gilt ab wann?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 in Kraft, ohne generelle Übergangsfrist für die Kernpflichten. Wer als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in der EU tätig ist, muss die neuen Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklateinsatz ab diesem Datum erfüllen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Stichtage und Pflichten.
Bußgelder & Sanktionen bei PPWR-Verstößen
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 ist ab dem 12. August 2026 verbindlich — und sie hat Zähne. Unternehmen, die Verpackungspflichten ignorieren oder Kennzeichnungsanforderungen nicht erfüllen, riskieren Bußgelder bis 100.000 Euro pro Verstoß sowie Vertriebsverbote für betroffene Produkte. Wer jetzt noch nicht handelt, sollte die Sanktionsstruktur kennen.
Ihre Verpackung PPWR-konform machen?
Dynamischer QR-Code, mehrsprachige Scan-Seiten, Hosting in Frankfurt.
Kostenlos starten