GS1 Digital Link und PPWR: Was Unternehmen wissen müssen
Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) verbindlich – und mit ihr neue Anforderungen an digitale Produktinformationen auf Verpackungen. Der GS1 Digital Link ist dabei ein zentrales technisches Element, das viele Unternehmen noch nicht kennen. Dieser Artikel erklärt, was er ist, was ab wann verpflichtend wird und wo Sie heute handeln müssen.
Was ist der GS1 Digital Link?
Der GS1 Digital Link ist ein standardisiertes URL-Format, das eine GTIN (Global Trade Item Number, also den Barcode-Produktcode) mit einem Weblink verbindet. Statt eines einfachen QR-Codes, der auf eine beliebige URL zeigt, enthält der GS1 Digital Link strukturierte, maschinenlesbare Informationen nach ISO/IEC 18975 und dem GS1-Standard.
Ein typischer GS1 Digital Link sieht so aus: `https://id.gs1.org/01/04012345678901`
Darin steckt die GTIN des Produkts (`01` ist der GS1-Application-Identifier für GTINs, gefolgt von der 14-stelligen Nummer). Über diesen Link können Kassen, Scanner, Recycling-Apps und Verbraucher direkt auf strukturierte Produktdaten zugreifen.
Warum ist das für die PPWR relevant?
Die PPWR schreibt vor, dass Verpackungen ab dem 12. August 2026 bestimmte digitale Produktinformationen bereitstellen müssen – unter anderem Recyclinghinweise, Materialzusammensetzung und Hersteller-Informationen. Diese Informationen sollen maschinenlesbar und über einen standardisierten Datenträger abrufbar sein.
Der GS1 Digital Link ist das von GS1 und der EU-Kommission empfohlene Format, um diese Anforderungen zu erfüllen. Er kombiniert die bestehende GTIN-Infrastruktur mit der Fähigkeit, auf aktuelle, dynamisch aktualisierbare Dateninhalte zu verlinken.
Sunrise 2027: Was bedeutet das?
Der Begriff "Sunrise 2027" bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem Kassensysteme im Einzelhandel verpflichtend in der Lage sein müssen, QR-Codes auf Basis des GS1 Digital Link an der Kasse zu lesen – also als Barcode-Ersatz zu verwenden. Dieser Termin wurde ursprünglich von GS1 global für Januar 2027 angesetzt.
Bis Sunrise 2027 müssen QR-Codes auf Verpackungen zusätzlich zum klassischen Strichcode (EAN-13 etc.) angebracht werden. Ab diesem Datum kann der GS1 Digital Link QR-Code den traditionellen Barcode an der Kasse ersetzen. Für Ihre Planung bedeutet das: Wenn Sie ab August 2026 PPWR-konform sein wollen und gleichzeitig die Kassen-Kompatibilität sicherstellen, benötigen Sie in der Überganszeit beide Codes auf der Verpackung.
GTIN-Pflicht: Braucht jedes Produkt eine GTIN?
Für den GS1 Digital Link ist eine GTIN technisch zwingend erforderlich – sie ist der Kern der URL-Struktur. Unternehmen, die bisher keine GTINs vergeben haben (zum Beispiel Hersteller, die nur regional oder direkt verkaufen), müssen diese über GS1 Germany lizenzieren.
Die Jahresgebühr bei GS1 Germany beginnt je nach Unternehmensgröße und Produktanzahl bei ca. 150 bis 300 Euro. Die Einmalkosten für die GLN (Global Location Number) und Basisregistrierung kommen hinzu. Kleine Unternehmen sollten diesen Schritt frühzeitig einplanen, da die Registrierung einige Wochen dauern kann.
Unterschied zum dynamischen QR-Code
Ein gewöhnlicher dynamischer QR-Code (wie er etwa von QR-Code-Generatoren erzeugt wird) enthält eine beliebige URL und ist nicht strukturiert. Er kann von Kassensystemen nicht als Produktidentifikator interpretiert werden und entspricht nicht dem GS1-Standard.
Der GS1 Digital Link hingegen folgt einem definierten URI-Schema, das Produktidentifikatoren, Chargennummern, Verfallsdaten und weitere Attribute normiert kodiert. Nur er erfüllt die technischen Anforderungen für Sunrise 2027 und ist PPWR-kompatibel.
Wann ist der GS1 Digital Link nicht notwendig?
Nicht alle Verpackungen sind von der PPWR-Digitalkennzeichnungspflicht in gleichem Umfang betroffen. Insbesondere:
- Sehr kleine Verpackungen (unter bestimmten Größenschwellen) können Erleichterungen erhalten.
- Primärverpackungen im B2B-Bereich ohne Verbraucherkontakt unterliegen teilweise anderen Regelungen.
- Unverpackte Waren fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht.
Häufige Fragen
- Ab wann muss der GS1 Digital Link auf Verpackungen vorhanden sein?
- Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026. Für die Kassen-Lesbarkeit des GS1 Digital Link QR-Codes als Barcode-Ersatz gilt zusätzlich der Sunrise-2027-Termin (Januar 2027). Bis dahin muss der klassische Strichcode parallel weiter aufgedruckt sein.
- Kann ich einen normalen QR-Code mit meiner Website-URL verwenden, um PPWR-Anforderungen zu erfüllen?
- Nein. Ein einfacher QR-Code, der auf eine beliebige URL verweist, erfüllt nicht die strukturierten Datenanforderungen des GS1-Standards. Für die PPWR-konforme digitale Kennzeichnung und insbesondere für die Kassen-Kompatibilität ab Sunrise 2027 ist das URI-Schema des GS1 Digital Link erforderlich.
- Was kostet die GTIN-Registrierung bei GS1 Germany?
- Die Jahresgebühr beginnt je nach Unternehmensklasse bei ca. 150 bis 300 Euro, hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr. Die genauen aktuellen Konditionen finden Sie direkt bei GS1 Germany (gs1-germany.de). Wer bereits GTINs lizenziert hat, muss nichts Neues beantragen.
- Müssen kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe ebenfalls auf GS1 Digital Link umstellen?
- Das hängt vom konkreten Produkt und der Verpackungsart ab. Die PPWR sieht für bestimmte Produktgruppen und kleine Verpackungen Ausnahmen oder Erleichterungen vor. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer spezifischen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
- Kann der GS1 Digital Link dynamisch aktualisierte Inhalte liefern?
- Ja. Der GS1 Digital Link selbst ist eine strukturierte URI, die auf einen Resolver-Dienst verweist. Über diesen Resolver können Sie die hinterlegten Inhalte (Recyclinghinweise, Zertifikate, Produktdaten) jederzeit aktualisieren, ohne den aufgedruckten QR-Code zu ändern. Das macht ihn deutlich flexibler als einen statischen QR-Code mit fest eingebauter URL.
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