Ich importiere aus China unter eigener Marke – was muss ich tun?
Als Importeur, der Verpackungen unter eigener Marke in die EU einführt, gelten Sie nach Verordnung (EU) 2025/40 automatisch als Inverkehrbringer – unabhängig davon, wer die Verpackung physisch produziert hat. Ihr chinesischer Lieferant kann diese Verantwortung nicht übernehmen, da er sich außerhalb der EU befindet.
Ab dem Stichtag 12.08.2026 müssen Sie vor dem ersten Import folgendes sicherstellen:
Produktseitig: Jede Verpackungseinheit benötigt einen maschinenlesbaren QR-Code (GS1 Digital Link), der auf einen digitalen Produktpass verweist. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Verpackungen die Mindestanforderungen an Rezyklatanteile erfüllen – diese variieren je nach Materialart und Verpackungskategorie.
Kennzeichnung: Name und EU-Adresse Ihres Unternehmens müssen direkt auf der Verpackung oder einem dauerhaft angebrachten Etikett stehen. Eine reine Auslandsadresse des Lieferanten genügt nicht.
Dokumentation: Sie benötigen eine technische Dokumentation, die belegt, dass die Verpackung konform ist – Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Gewichtsoptimierung. Diese muss bei einer Marktüberwachungsbehörde auf Anfrage vorgelegt werden können.
Praktisch: Klären Sie mit Ihrem Lieferanten frühzeitig, wer die Datenpunkte für den digitalen Produktpass liefert. Fehlen Materialdaten aus der Produktion, sind Sie als Importeur dennoch verantwortlich für deren Beschaffung.
Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Produktkategorien und Lieferkette wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.
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