PPWR-Frage

Ich verkaufe auf Amazon oder anderen Plattformen – gilt die PPWR für mich?

Ja – die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026 auch für Marktplatzhändler, allerdings kommt es auf Ihre konkrete Rolle in der Lieferkette an.

Eigene Verpackung = volle Inverkehrbringer-Pflicht Versenden Sie Ihre Produkte in eigener Verpackung (Karton, Polstermaterial, Versandtasche), sind Sie rechtlich Inverkehrbringer dieser Verpackungen. Das bedeutet: Kennzeichnungspflicht (inkl. maschinenlesbarem QR-Code nach Artikel 11), Rezyklatanteil-Nachweis, Minimierungsgebot und Registrierungspflicht im nationalen Register.

Fulfillment durch Amazon (FBA) oder andere Dienstleister Nutzen Sie Fulfillment-Services, bei denen der Dienstleister seine eigene Versandverpackung verwendet, ist Amazon bzw. der Fulfillment-Anbieter für diese Verpackungen kennzeichnungspflichtig – nicht Sie. Sie bleiben jedoch weiterhin verantwortlich für die Verpackungen, in denen Sie Ihre Waren an das Fulfillment-Lager liefern (Inbound-Verpackung).

Produktverpackung bleibt Ihre Verantwortung Unabhängig vom Versandweg gilt: Die primäre Produktverpackung (Umverpackung, Verkaufsverpackung) liegt immer in Ihrer Verantwortung, sofern Sie als Hersteller, Importeur oder Erstverkäufer in der EU agieren.

Praktische Konsequenz Prüfen Sie jede Verpackungsebene separat: Wer legt sie erstmals in der EU in Verkehr? Diese Partei trägt die PPWR-Pflichten für genau diese Verpackung.

Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Geschäftsmodells wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.

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