Ich verkaufe auf Amazon oder anderen Plattformen – gilt die PPWR für mich?
Ja – die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026 auch für Marktplatzhändler, allerdings kommt es auf Ihre konkrete Rolle in der Lieferkette an.
Eigene Verpackung = volle Inverkehrbringer-Pflicht Versenden Sie Ihre Produkte in eigener Verpackung (Karton, Polstermaterial, Versandtasche), sind Sie rechtlich Inverkehrbringer dieser Verpackungen. Das bedeutet: Kennzeichnungspflicht (inkl. maschinenlesbarem QR-Code nach Artikel 11), Rezyklatanteil-Nachweis, Minimierungsgebot und Registrierungspflicht im nationalen Register.
Fulfillment durch Amazon (FBA) oder andere Dienstleister Nutzen Sie Fulfillment-Services, bei denen der Dienstleister seine eigene Versandverpackung verwendet, ist Amazon bzw. der Fulfillment-Anbieter für diese Verpackungen kennzeichnungspflichtig – nicht Sie. Sie bleiben jedoch weiterhin verantwortlich für die Verpackungen, in denen Sie Ihre Waren an das Fulfillment-Lager liefern (Inbound-Verpackung).
Produktverpackung bleibt Ihre Verantwortung Unabhängig vom Versandweg gilt: Die primäre Produktverpackung (Umverpackung, Verkaufsverpackung) liegt immer in Ihrer Verantwortung, sofern Sie als Hersteller, Importeur oder Erstverkäufer in der EU agieren.
Praktische Konsequenz Prüfen Sie jede Verpackungsebene separat: Wer legt sie erstmals in der EU in Verkehr? Diese Partei trägt die PPWR-Pflichten für genau diese Verpackung.
Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Geschäftsmodells wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.
Vertiefende Artikel
Wer ist von der PPWR betroffen?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) trat am 12. August 2026 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen — unabhängig von Größe oder Branche. Entscheidend ist nicht, wer die Verpackung herstellt, sondern wer sie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Wenn Sie Produkte verpackt verkaufen oder verpackte Waren importieren, sind Sie höchstwahrscheinlich betroffen.
Kennzeichnungspflicht: Was muss auf die Verpackung?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026. Seit diesem Stichtag sind vier Angaben auf Verpackungen verpflichtend. Weitergehende Anforderungen — harmonisierte Sortier-Piktogramme, Materialkennzeichnung, Rezyklatanteil-Deklaration und QR-Code — folgen erst mit Durchführungsrechtsakten der EU-Kommission, die noch nicht vorliegen. Dieser Artikel erklärt klar, was heute Pflicht ist und was nicht.
Fristen & Übergangsregeln zur PPWR: Was gilt ab wann?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – trat am 12. August 2026 in Kraft, ohne generelle Übergangsfrist für die Kernpflichten. Wer als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in der EU tätig ist, muss die neuen Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklateinsatz ab diesem Datum erfüllen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Stichtage und Pflichten.
Stand: 07.08.2026 · geprüft von Erik Eggerth
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