PPWR-Wissen

Wer ist von der PPWR betroffen?

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen — unabhängig von Größe oder Branche. Entscheidend ist nicht, wer die Verpackung herstellt, sondern wer sie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Wenn Sie Produkte verpackt verkaufen oder verpackte Waren importieren, sind Sie höchstwahrscheinlich betroffen.

Wer gilt als Verantwortlicher nach PPWR?

Die PPWR richtet sich an sogenannte Wirtschaftsakteure — das sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen. Die Verordnung unterscheidet vier Kerngruppen:

1. Hersteller

Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren selbst produzieren und unter eigenem Namen in der EU vertreiben, tragen die vollständige Verantwortung. Das gilt auch für Lohnfertiger, wenn der Auftraggeber die Verpackung spezifiziert. Maßgeblich ist, wessen Marke oder Name auf der Verpackung steht.

2. Eigenmarken-Händler (Private-Label)

Wer Produkte unter eigener Marke verkauft — also als sogenannter Eigenmarkenhändler — gilt rechtlich wie ein Hersteller. Das betrifft Supermärkte, Online-Händler und B2B-Distributoren gleichermaßen, die Handelsmarken führen. Die Tatsache, dass ein Dritter die Ware physisch produziert, ändert die Pflichten nicht.

3. Direktimporteure

Unternehmen, die verpackte Waren direkt aus Drittstaaten (z. B. China, USA, Türkei) in die EU einführen, werden zu Herstellern im Sinne der PPWR — sofern kein inländischer Zwischenhändler mit EU-Sitz dazwischengeschaltet ist, der die Pflichten übernimmt. Kaufen Sie von einem in Deutschland ansässigen Importeur, der die Ware bereits in Verkehr gebracht hat, liegt die Verantwortung bei diesem, nicht bei Ihnen.

4. Bevollmächtigte Vertreter

Hersteller mit Sitz außerhalb der EU können einen Bevollmächtigten Vertreter mit EU-Sitz benennen, der die Pflichten übernimmt. Ohne einen solchen Vertreter haftet derjenige, der die Ware erstmals in der EU in Verkehr bringt.

---

Sonderfälle im B2B-Handel

Im reinen B2B-Bereich gelten dieselben Grundprinzipien, jedoch mit einer wichtigen Nuance: Wenn Sie als Händler ausschließlich an gewerbliche Abnehmer verkaufen und die Verpackung von Ihrem Lieferanten (mit EU-Sitz) bereits konform in Verkehr gebracht wurde, übertragen sich viele Pflichten auf den vorgelagerten Akteur. Dennoch bleiben Sie für die Rücknahmepflichten und die korrekte Kennzeichnung der Verpackungen mitverantwortlich.

Kleinstmengen und Ausnahmen

Die PPWR sieht für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro) keine generelle Befreiung vor. Einige nationale Umsetzungsgesetze können jedoch vereinfachte Meldepflichten vorsehen. Für die Ausnahmen nach Art. 2 PPWR — etwa bestimmte Verpackungen für Arzneimittel, Medizinprodukte oder lebende Tiere — empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung.

Wichtig: Die Kennzeichnungspflicht (QR-Code, Materialkennzeichnung) gilt ab 12. August 2026 für alle betroffenen Verpackungen, die neu in Verkehr gebracht werden. Bereits im Umlauf befindliche Bestände genießen eine Übergangsfrist.

---

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK oder einen auf Verpackungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Bin ich als Online-Händler betroffen, wenn ich fertig verpackte Markenware weiterverkaufe?
Nein — wenn Sie Originalverpackungen eines Herstellers mit EU-Sitz unverändert weiterverkaufen, liegt die Herstellerverantwortung beim Markenhersteller. Sobald Sie die Ware jedoch selbst umverpacken oder unter eigener Marke anbieten, werden Sie selbst zum Verantwortlichen.
Ich importiere direkt aus China ohne deutschen Zwischenhändler — gelte ich als Hersteller?
Ja. Als Erstimporteur in die EU übernehmen Sie alle Pflichten eines Herstellers nach PPWR. Sie sind für Kennzeichnung, Rezyklierbarkeit und Registrierungspflichten selbst verantwortlich, sofern kein EU-ansässiger Bevollmächtigter Vertreter die Pflichten formal übernimmt.
Ab wann gelten die Pflichten, und was passiert mit Lagerbeständen?
Der Stichtag ist der 12. August 2026. Für Verpackungen, die vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsfristen — konkret dürfen solche Bestände noch bis 12. August 2028 abverkauft werden, sofern sie die bis dato geltenden nationalen Anforderungen erfüllen.
Gilt die PPWR auch für kleine Familienbetriebe unter 10 Mitarbeitern?
Die PPWR enthält keine generelle KMU-Ausnahme. Kleinstunternehmen sind grundsätzlich betroffen, können aber von vereinfachten Verfahren bei der Registrierung und Berichterstattung profitieren, sofern das nationale Recht entsprechende Erleichterungen vorsieht. Eine Prüfung beim zuständigen Branchenverband oder der IHK ist ratsam.
Was ist, wenn mein Produkt sowohl an Verbraucher als auch an Geschäftskunden verkauft wird?
Maßgeblich ist nicht der Empfänger, sondern das Inverkehrbringen der Verpackung. Sobald Ihre Verpackung auch nur potenziell den Endverbraucher erreicht — also im Einzelhandelskanal verfügbar ist — gelten alle PPWR-Anforderungen für Verbraucherverpackungen. Reine Industrie- und Transportverpackungen unterliegen einem teils anderen Anforderungsprofil.

PPWR-Kennzeichnung einfach umsetzen

Dynamischer QR-Code auf Ihre Verpackung — Inhalte jederzeit anpassbar, 6 Sprachen für Endkunden, gehostet in Frankfurt.

Kostenlos starten

Weitere PPWR-Themen

Kennzeichnungspflicht: Was muss auf die Verpackung?

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und bringt konkrete Kennzeichnungspflichten für nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Wer Produkte verpackt, importiert oder vertreibt, muss ab diesem Stichtag sicherstellen, dass die Verpackung gesetzlich vorgeschriebene Angaben trägt. Dieser Artikel erklärt, welche Informationen die PPWR verlangt und was das für Ihre Verpackungsgestaltung bedeutet.

Fristen & Übergangsregeln zur PPWR: Was gilt ab wann?

Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 in Kraft, ohne generelle Übergangsfrist für die Kernpflichten. Wer als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in der EU tätig ist, muss die neuen Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklateinsatz ab diesem Datum erfüllen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Stichtage und Pflichten.

Bußgelder & Sanktionen bei PPWR-Verstößen

Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 ist ab dem 12. August 2026 verbindlich — und sie hat Zähne. Unternehmen, die Verpackungspflichten ignorieren oder Kennzeichnungsanforderungen nicht erfüllen, riskieren Bußgelder bis 100.000 Euro pro Verstoß sowie Vertriebsverbote für betroffene Produkte. Wer jetzt noch nicht handelt, sollte die Sanktionsstruktur kennen.

Rezyklatanteil-Pflicht bei Kunststoffverpackungen: Mindestquoten, Berechnung und Ausnahmen nach PPWR

Ab 2030 schreibt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR) verbindliche Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen vor. Für Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, bedeutet das: Materialzusammensetzung dokumentieren, Quoten einhalten und Konformität nachweisen. Der Stichtag für den ersten Anwendungszyklus ist der 12. August 2026 – wer jetzt handelt, vermeidet Nachrüstungsdruck.

GS1 Digital Link und PPWR: Was Unternehmen wissen müssen

Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) verbindlich – und mit ihr neue Anforderungen an digitale Produktinformationen auf Verpackungen. Der GS1 Digital Link ist dabei ein zentrales technisches Element, das viele Unternehmen noch nicht kennen. Dieser Artikel erklärt, was er ist, was ab wann verpflichtend wird und wo Sie heute handeln müssen.

PPWR-Rollen & Pflichten: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) weist je nach Position in der Lieferkette unterschiedliche Pflichten zu. Bevor Sie irgendetwas anderes tun, müssen Sie klären, welche Rolle(n) Ihr Unternehmen einnimmt — denn davon hängt ab, welche Nachweise Sie rechtlich erbringen müssen. Besonders tückisch: Die Begriffe „Erzeuger" und „Hersteller" wirken im Alltag synonym, meinen in der Verordnung aber Verschiedenes. Hierbei ist es möglich, dass ein Wirtschaftsakteur beide dieser Rollen zugewiesen bekommt. Dieser Artikel erklärt die vier Rollen, ihre konkreten Pflichten und die berüchtigte Artikel-21-Falle.