Wo finde ich einen Dienstleister oder Berater der mir bei der PPWR-Umsetzung hilft?
Für die Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) bis zum Stichtag 12.08.2026 gibt es mehrere Anlaufstellen – je nachdem, was Sie konkret benötigen.
Kostenlose Erstberatung Ihre zuständige IHK bietet in der Regel kostenlose Erstgespräche zu Compliance-Themen an. Dort erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob und wie die PPWR auf Ihr Unternehmen zutrifft. Gleiches gilt für Branchenverbände wie den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), den Markenverband oder lebensmittelspezifische Verbände (z. B. BVLH, BDSI), die teils eigene PPWR-Leitfäden und Mitgliederberatung anbieten.
Was eine QR-Code-Plattform abnehmen kann Ein spezialisierter PPWR-QR-Code-Anbieter übernimmt die technische Seite: GS1 Digital Link-konforme QR-Codes, die maschinenlesbare Verknüpfung mit allen pflichtigen Informationen (Rezyklatanteile, Materialzusammensetzung, Sortiervorgaben) sowie die normenkonforme Datenstruktur. Das spart erheblich Zeit gegenüber einer Eigenentwicklung.
Wo Rechtsberater unersetzlich sind Die rechtliche Interpretation – etwa ob Ihr Verpackungstyp als „innovative Verpackung" ausgenommen ist, oder wie Sie Rezyklatanteile korrekt deklarieren – erfordert einen auf Verpackungsrecht spezialisierten Anwalt oder Unternehmensberater. Agenturen wie Ramboll, KPMG oder auf Kreislaufwirtschaft spezialisierte Kanzleien (z. B. Noerr, CMS) verfügen über PPWR-Expertise.
Prüfstellen und Labore Für Nachweise zu Rezyklat- oder Recyclingfähigkeitsanforderungen akkreditieren Stellen wie DIN CERTCO, TÜV Rheinland oder cyclos-HTP entsprechende Zertifizierungen.
Für eine verbindliche, auf Ihre Produkt- und Lieferkettensituation zugeschnittene Einschätzung wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.
Vertiefende Artikel
Wer ist von der PPWR betroffen?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen — unabhängig von Größe oder Branche. Entscheidend ist nicht, wer die Verpackung herstellt, sondern wer sie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Wenn Sie Produkte verpackt verkaufen oder verpackte Waren importieren, sind Sie höchstwahrscheinlich betroffen.
Rezyklatanteil-Pflicht bei Kunststoffverpackungen: Mindestquoten, Berechnung und Ausnahmen nach PPWR
Ab 2030 schreibt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR) verbindliche Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen vor. Für Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, bedeutet das: Materialzusammensetzung dokumentieren, Quoten einhalten und Konformität nachweisen. Der Stichtag für den ersten Anwendungszyklus ist der 12. August 2026 – wer jetzt handelt, vermeidet Nachrüstungsdruck.
Fristen & Übergangsregeln zur PPWR: Was gilt ab wann?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 in Kraft, ohne generelle Übergangsfrist für die Kernpflichten. Wer als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in der EU tätig ist, muss die neuen Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklateinsatz ab diesem Datum erfüllen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Stichtage und Pflichten.
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