PPWR-Frage

Wo finde ich einen Dienstleister oder Berater der mir bei der PPWR-Umsetzung hilft?

Für die Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) bis zum Stichtag 12.08.2026 gibt es mehrere Anlaufstellen – je nachdem, was Sie konkret benötigen.

Kostenlose Erstberatung Ihre zuständige IHK bietet in der Regel kostenlose Erstgespräche zu Compliance-Themen an. Dort erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob und wie die PPWR auf Ihr Unternehmen zutrifft. Gleiches gilt für Branchenverbände wie den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), den Markenverband oder lebensmittelspezifische Verbände (z. B. BVLH, BDSI), die teils eigene PPWR-Leitfäden und Mitgliederberatung anbieten.

Was eine QR-Code-Plattform abnehmen kann Ein spezialisierter PPWR-QR-Code-Anbieter übernimmt die technische Seite: GS1 Digital Link-konforme QR-Codes, die maschinenlesbare Verknüpfung mit allen pflichtigen Informationen (Rezyklatanteile, Materialzusammensetzung, Sortiervorgaben) sowie die normenkonforme Datenstruktur. Das spart erheblich Zeit gegenüber einer Eigenentwicklung.

Wo Rechtsberater unersetzlich sind Die rechtliche Interpretation – etwa ob Ihr Verpackungstyp als „innovative Verpackung" ausgenommen ist, oder wie Sie Rezyklatanteile korrekt deklarieren – erfordert einen auf Verpackungsrecht spezialisierten Anwalt oder Unternehmensberater. Agenturen wie Ramboll, KPMG oder auf Kreislaufwirtschaft spezialisierte Kanzleien (z. B. Noerr, CMS) verfügen über PPWR-Expertise.

Prüfstellen und Labore Für Nachweise zu Rezyklat- oder Recyclingfähigkeitsanforderungen akkreditieren Stellen wie DIN CERTCO, TÜV Rheinland oder cyclos-HTP entsprechende Zertifizierungen.

Für eine verbindliche, auf Ihre Produkt- und Lieferkettensituation zugeschnittene Einschätzung wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.

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