PPWR-Frage

Wie prüfe ich, ob meine Verpackung nach PPWR als recyclingfähig gilt?

Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) stuft Verpackungen ab dem 12.08.2026 in vier Recyclingfähigkeitsklassen ein: A (sehr gut recyclingfähig), B (recyclingfähig), C (mit Einschränkungen recyclingfähig) und D (nicht recyclingfähig). Klasse D ist für neue Verpackungen grundsätzlich verboten; für die Klassen A und B bestehen Kennzeichnungspflichten und künftige Abgabenvorteile.

Die Einstufung erfolgt über anerkannte Konformitätsbewertungsstellen. Führend sind:

- RecyClass (Kunststoffverpackungen, europaweites System): Ihr Lieferant oder Sie als Inverkehrbringer beantragen eine RecyClass-Bewertung, die auf den Sortier- und Recyclinginfrastrukturen der jeweiligen Länder basiert. - CEPI (Papier- und Kartonverpackungen): Zertifizierungsverfahren für faserbasierte Verpackungen. - Nationale Systeme: Bestehende Systeme wie das deutsche Mindeststandard-Verfahren der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) können unter PPWR als gleichwertig anerkannt werden, solange die EU-Kommission keine einheitlichen Kriterien per Durchführungsrechtsakt verabschiedet hat.

Was Ihr Lieferant nachweisen muss: eine gültige Konformitätsbescheinigung einer akkreditierten Stelle, die Materialzusammensetzung (inkl. Additive, Farben, Beschichtungen) sowie Angaben zu Verschlüssen und Etiketten – denn diese gehen vollständig in die Bewertung ein.

Handeln Sie als Eigenimporteur oder First Importer: Liegt kein Lieferantennachweis vor, tragen Sie die Nachweispflicht selbst. Eine technische Dokumentation nach Anhang VII PPWR ist in diesem Fall Pflicht.

Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Verpackungstyps wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK oder einen spezialisierten Verpackungsrechtsberater.

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