PPWR-Frage

Was ist eine Konformitätserklärung und brauche ich eine für die PPWR?

Die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist ein Dokument, mit dem Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer schriftlich bestätigen, dass Ihre Verpackung alle Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllt – insbesondere zu Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Mindestvolumen. Sie ist keine behördliche Zulassung, sondern Ihre eigene Selbsterklärung mit rechtlicher Bindungswirkung.

Wann ist sie Pflicht? Ab dem 12.08.2026 verlangt die PPWR für nahezu alle Verpackungen, die im EU-Markt in Verkehr gebracht werden, eine dokumentierte Konformitätsbewertung. Die Konformitätserklärung ist der formale Abschluss dieses Prozesses.

Was muss darin stehen? - Name und Anschrift des Herstellers oder Bevollmächtigten - Beschreibung der Verpackung (Material, Verwendungszweck, Verpackungskategorie) - Verweis auf die angewandten Normen oder technischen Spezifikationen - Erklärung der Konformität mit den einschlägigen PPWR-Anforderungen - Datum, Ort, Unterschrift und Funktion des Unterzeichners

Muster-Vorlage: Eine verbindliche EU-Vorlage existiert noch nicht – die Durchführungsrechtsakte zur PPWR werden bis Mitte 2026 erwartet. Für den Übergang empfiehlt sich ein internes Dokument auf Basis der CE-Konformitätserklärung als Strukturvorbild, ergänzt um PPWR-spezifische Angaben zu Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz.

Wichtig: Die DoC muss auf Anfrage gegenüber Behörden und Marktüberwachungsstellen vorgelegt werden können – sie ist nicht öffentlich zu veröffentlichen, aber mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Für eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Produktportfolio wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.

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