Was ist eine Konformitätserklärung und brauche ich eine für die PPWR?
Die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist ein Dokument, mit dem Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer schriftlich bestätigen, dass Ihre Verpackung alle Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllt – insbesondere zu Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Mindestvolumen. Sie ist keine behördliche Zulassung, sondern Ihre eigene Selbsterklärung mit rechtlicher Bindungswirkung.
Wann ist sie Pflicht? Ab dem 12.08.2026 verlangt die PPWR für nahezu alle Verpackungen, die im EU-Markt in Verkehr gebracht werden, eine dokumentierte Konformitätsbewertung. Die Konformitätserklärung ist der formale Abschluss dieses Prozesses.
Was muss darin stehen? - Name und Anschrift des Herstellers oder Bevollmächtigten - Beschreibung der Verpackung (Material, Verwendungszweck, Verpackungskategorie) - Verweis auf die angewandten Normen oder technischen Spezifikationen - Erklärung der Konformität mit den einschlägigen PPWR-Anforderungen - Datum, Ort, Unterschrift und Funktion des Unterzeichners
Muster-Vorlage: Eine verbindliche EU-Vorlage existiert noch nicht – die Durchführungsrechtsakte zur PPWR werden bis Mitte 2026 erwartet. Für den Übergang empfiehlt sich ein internes Dokument auf Basis der CE-Konformitätserklärung als Strukturvorbild, ergänzt um PPWR-spezifische Angaben zu Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz.
Wichtig: Die DoC muss auf Anfrage gegenüber Behörden und Marktüberwachungsstellen vorgelegt werden können – sie ist nicht öffentlich zu veröffentlichen, aber mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Für eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Produktportfolio wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.
Vertiefende Artikel
Wer ist von der PPWR betroffen?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen — unabhängig von Größe oder Branche. Entscheidend ist nicht, wer die Verpackung herstellt, sondern wer sie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Wenn Sie Produkte verpackt verkaufen oder verpackte Waren importieren, sind Sie höchstwahrscheinlich betroffen.
Fristen & Übergangsregeln zur PPWR: Was gilt ab wann?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 in Kraft, ohne generelle Übergangsfrist für die Kernpflichten. Wer als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in der EU tätig ist, muss die neuen Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklateinsatz ab diesem Datum erfüllen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Stichtage und Pflichten.
Kennzeichnungspflicht: Was muss auf die Verpackung?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und bringt konkrete Kennzeichnungspflichten für nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Wer Produkte verpackt, importiert oder vertreibt, muss ab diesem Stichtag sicherstellen, dass die Verpackung gesetzlich vorgeschriebene Angaben trägt. Dieser Artikel erklärt, welche Informationen die PPWR verlangt und was das für Ihre Verpackungsgestaltung bedeutet.
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