PPWR-Frage

Bin ich als kleines Unternehmen auch von der PPWR betroffen?

Ja – die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Eine pauschale Kleinstunternehmer-Ausnahme existiert nicht.

Allerdings sieht die Verordnung für bestimmte Kategorien Mengenbefreiungen vor: Unternehmen, die jährlich weniger als 1 Tonne Verpackungsmaterial in Verkehr bringen, sind von einzelnen Pflichten – insbesondere den Rezyklat-Mindestanteilen – ausgenommen. Diese Schwelle klingt großzügig, wird aber von vielen KMU schneller überschritten als erwartet, da die Berechnung alle Verpackungsarten kumuliert (Primär-, Sekundär- und Transportverpackungen).

Für KMU konkret relevant ab dem 12.08.2026:

- Kennzeichnungspflicht: Jede Verpackung muss das standardisierte Materialtrennpiktogramm tragen – ohne Mengenausnahme. - Minimierungsgebot: Überflüssiges Verpackungsvolumen ist zu reduzieren; Leerraum in Verpackungen wird begrenzt. - Digitaler Produktpass (QR-Code): Für bestimmte Verpackungskategorien wird ein GS1 Digital Link zur Pflicht – auch für kleinere Mengen. - Nachweispflichten: Sie müssen die Konformität Ihrer Verpackungen gegenüber Behörden dokumentieren können.

Ein häufiger Irrtum: Wer ausschließlich im B2B-Bereich tätig ist, entgeht den Pflichten nicht. Die Verordnung knüpft an das Inverkehrbringen an, nicht an den Vertriebskanal.

Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK – die bieten kostenlose Erstberatungen zur PPWR-Compliance an.

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