Bin ich als kleines Unternehmen auch von der PPWR betroffen?
Ja – die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Eine pauschale Kleinstunternehmer-Ausnahme existiert nicht.
Allerdings sieht die Verordnung für bestimmte Kategorien Mengenbefreiungen vor: Unternehmen, die jährlich weniger als 1 Tonne Verpackungsmaterial in Verkehr bringen, sind von einzelnen Pflichten – insbesondere den Rezyklat-Mindestanteilen – ausgenommen. Diese Schwelle klingt großzügig, wird aber von vielen KMU schneller überschritten als erwartet, da die Berechnung alle Verpackungsarten kumuliert (Primär-, Sekundär- und Transportverpackungen).
Für KMU konkret relevant ab dem 12.08.2026:
- Kennzeichnungspflicht: Jede Verpackung muss das standardisierte Materialtrennpiktogramm tragen – ohne Mengenausnahme. - Minimierungsgebot: Überflüssiges Verpackungsvolumen ist zu reduzieren; Leerraum in Verpackungen wird begrenzt. - Digitaler Produktpass (QR-Code): Für bestimmte Verpackungskategorien wird ein GS1 Digital Link zur Pflicht – auch für kleinere Mengen. - Nachweispflichten: Sie müssen die Konformität Ihrer Verpackungen gegenüber Behörden dokumentieren können.
Ein häufiger Irrtum: Wer ausschließlich im B2B-Bereich tätig ist, entgeht den Pflichten nicht. Die Verordnung knüpft an das Inverkehrbringen an, nicht an den Vertriebskanal.
Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK – die bieten kostenlose Erstberatungen zur PPWR-Compliance an.
Vertiefende Artikel
Wer ist von der PPWR betroffen?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen — unabhängig von Größe oder Branche. Entscheidend ist nicht, wer die Verpackung herstellt, sondern wer sie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Wenn Sie Produkte verpackt verkaufen oder verpackte Waren importieren, sind Sie höchstwahrscheinlich betroffen.
Kennzeichnungspflicht: Was muss auf die Verpackung?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und bringt konkrete Kennzeichnungspflichten für nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Wer Produkte verpackt, importiert oder vertreibt, muss ab diesem Stichtag sicherstellen, dass die Verpackung gesetzlich vorgeschriebene Angaben trägt. Dieser Artikel erklärt, welche Informationen die PPWR verlangt und was das für Ihre Verpackungsgestaltung bedeutet.
Fristen & Übergangsregeln zur PPWR: Was gilt ab wann?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 in Kraft, ohne generelle Übergangsfrist für die Kernpflichten. Wer als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in der EU tätig ist, muss die neuen Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklateinsatz ab diesem Datum erfüllen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Stichtage und Pflichten.
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