PPWR-Frage

Was ist die PPWR und was hat sich seit dem 12.08.2026 geändert?

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – trat am 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG vollständig und ist als Verordnung direkt anwendbar, ohne nationalstaatliche Umsetzungsgesetze.

Kernänderungen seit dem Stichtag:

Geltungsbereich: Die PPWR erfasst alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in Verkehr bringen – Hersteller, Importeure, Händler sowie Online-Marktplätze. Auch Unternehmen außerhalb der EU, die direkt an EU-Endkunden liefern, unterliegen der Verordnung.

Kennzeichnungspflichten: Verpackungen müssen maschinenlesbare QR-Codes (bevorzugt GS1 Digital Link) sowie standardisierte grafische Kennzeichen zur Materialtrennung tragen. Die Anforderungen gelten gestaffelt nach Verpackungsart und Inverkehrbringungs-Datum.

Rezyklat-Mindestanteile: Für Kunststoffverpackungen werden verbindliche Mindestanteile an Rezyklat festgeschrieben, mit stufenweise steigenden Quoten bis 2030 und 2040.

Überverpackungsverbot: Bestimmte Verpackungsformate (z. B. überdimensionierte Versandverpackungen, unnötige Mehrfachlagen) sind schrittweise zu reduzieren oder verboten.

Designanforderungen: Verpackungen müssen nach definierten Kriterien recyclingfähig sein. Ab 2030 greift eine Mindestrecyclingfähigkeitsquote, die marktrelevante Konsequenzen hat.

Für verbindliche rechtliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Produkt- und Lieferkettenkontext empfehlen wir die Beratung Ihrer zuständigen IHK.

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Stand: 14.08.2026 · geprüft von Erik Eggerth

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