Was ist die PPWR und was hat sich seit dem 12.08.2026 geändert?
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – trat am 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG vollständig und ist als Verordnung direkt anwendbar, ohne nationalstaatliche Umsetzungsgesetze.
Kernänderungen seit dem Stichtag:
Geltungsbereich: Die PPWR erfasst alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in Verkehr bringen – Hersteller, Importeure, Händler sowie Online-Marktplätze. Auch Unternehmen außerhalb der EU, die direkt an EU-Endkunden liefern, unterliegen der Verordnung.
Kennzeichnungspflichten: Verpackungen müssen maschinenlesbare QR-Codes (bevorzugt GS1 Digital Link) sowie standardisierte grafische Kennzeichen zur Materialtrennung tragen. Die Anforderungen gelten gestaffelt nach Verpackungsart und Inverkehrbringungs-Datum.
Rezyklat-Mindestanteile: Für Kunststoffverpackungen werden verbindliche Mindestanteile an Rezyklat festgeschrieben, mit stufenweise steigenden Quoten bis 2030 und 2040.
Überverpackungsverbot: Bestimmte Verpackungsformate (z. B. überdimensionierte Versandverpackungen, unnötige Mehrfachlagen) sind schrittweise zu reduzieren oder verboten.
Designanforderungen: Verpackungen müssen nach definierten Kriterien recyclingfähig sein. Ab 2030 greift eine Mindestrecyclingfähigkeitsquote, die marktrelevante Konsequenzen hat.
Für verbindliche rechtliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Produkt- und Lieferkettenkontext empfehlen wir die Beratung Ihrer zuständigen IHK.
Vertiefende Artikel
Kennzeichnungspflicht: Was muss auf die Verpackung?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026. Seit diesem Stichtag sind vier Angaben auf Verpackungen verpflichtend. Weitergehende Anforderungen — harmonisierte Sortier-Piktogramme, Materialkennzeichnung, Rezyklatanteil-Deklaration und QR-Code — folgen erst mit Durchführungsrechtsakten der EU-Kommission, die noch nicht vorliegen. Dieser Artikel erklärt klar, was heute Pflicht ist und was nicht.
Fristen & Übergangsregeln zur PPWR: Was gilt ab wann?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – trat am 12. August 2026 in Kraft, ohne generelle Übergangsfrist für die Kernpflichten. Wer als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in der EU tätig ist, muss die neuen Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklateinsatz ab diesem Datum erfüllen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Stichtage und Pflichten.
Wer ist von der PPWR betroffen?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) trat am 12. August 2026 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen — unabhängig von Größe oder Branche. Entscheidend ist nicht, wer die Verpackung herstellt, sondern wer sie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Wenn Sie Produkte verpackt verkaufen oder verpackte Waren importieren, sind Sie höchstwahrscheinlich betroffen.
Stand: 14.08.2026 · geprüft von Erik Eggerth
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