Was ist die PPWR und was ändert sich ab 12.08.2026?
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – tritt am 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG vollständig und ist als Verordnung direkt anwendbar, ohne nationalstaatliche Umsetzungsgesetze.
Kernänderungen ab dem Stichtag:
Geltungsbereich: Die PPWR erfasst alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in Verkehr bringen – Hersteller, Importeure, Händler sowie Online-Marktplätze. Auch Unternehmen außerhalb der EU, die direkt an EU-Endkunden liefern, unterliegen der Verordnung.
Kennzeichnungspflichten: Verpackungen müssen maschinenlesbare QR-Codes (bevorzugt GS1 Digital Link) sowie standardisierte grafische Kennzeichen zur Materialtrennung tragen. Die Anforderungen gelten gestaffelt nach Verpackungsart und Inverkehrbringungs-Datum.
Rezyklat-Mindestanteile: Für Kunststoffverpackungen werden verbindliche Mindestanteile an Rezyklat festgeschrieben, mit stufenweise steigenden Quoten bis 2030 und 2040.
Überverpackungsverbot: Bestimmte Verpackungsformate (z. B. überdimensionierte Versandverpackungen, unnötige Mehrfachlagen) sind schrittweise zu reduzieren oder verboten.
Designanforderungen: Verpackungen müssen nach definierten Kriterien recyclingfähig sein. Ab 2030 greift eine Mindestrecyclingfähigkeitsquote, die marktrelevante Konsequenzen hat.
Für verbindliche rechtliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Produkt- und Lieferkettenkontext empfehlen wir die Beratung Ihrer zuständigen IHK.
Vertiefende Artikel
Kennzeichnungspflicht: Was muss auf die Verpackung?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und bringt konkrete Kennzeichnungspflichten für nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Wer Produkte verpackt, importiert oder vertreibt, muss ab diesem Stichtag sicherstellen, dass die Verpackung gesetzlich vorgeschriebene Angaben trägt. Dieser Artikel erklärt, welche Informationen die PPWR verlangt und was das für Ihre Verpackungsgestaltung bedeutet.
Fristen & Übergangsregeln zur PPWR: Was gilt ab wann?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 in Kraft, ohne generelle Übergangsfrist für die Kernpflichten. Wer als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in der EU tätig ist, muss die neuen Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklateinsatz ab diesem Datum erfüllen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Stichtage und Pflichten.
Wer ist von der PPWR betroffen?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen — unabhängig von Größe oder Branche. Entscheidend ist nicht, wer die Verpackung herstellt, sondern wer sie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Wenn Sie Produkte verpackt verkaufen oder verpackte Waren importieren, sind Sie höchstwahrscheinlich betroffen.
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