Was ist mit bereits produzierter Bestandsware? Muss die auch PPWR-konform sein?
Die Verordnung (EU) 2025/40 enthält keine rückwirkende Pflicht für Bestandsware. Produkte, die vor dem 12. August 2026 hergestellt und rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach diesem Stichtag weiterhin abverkauft werden — ohne nachträgliche Kennzeichnung, ohne PPWR-konformes QR-Code-Label, ohne Änderung der Verpackungsgestaltung.
Die entscheidende Trennlinie ist der Produktionszeitpunkt, nicht der Verkaufszeitpunkt. Ware, die am 11. August 2026 das Werk verlässt, fällt nicht unter die neuen Anforderungen, selbst wenn sie im Oktober 2027 noch im Regal steht. Seit dem 12. August 2026 neu produzierte oder neu in den EU-Markt eingeführte Verpackungen müssen hingegen vollständig PPWR-konform sein — inklusive Rezyklatanteil-Angaben, Recyclingfähigkeits-Kennzeichnung und digitalem Produktpass via GS1 Digital Link.
Praktische Empfehlung für Ihr Lager: Dokumentieren Sie den Produktionszeitpunkt Ihrer Bestände sauber, idealerweise mit Produktionsdatum auf Lieferscheinen oder Chargenbelegen. Bei gemischten Lagerbeständen empfiehlt sich eine physische Trennung nach Produktionsdatum. Planen Sie Ihre Produktionszyklen so, dass neue Aufträge ab Mitte Juli 2026 bereits PPWR-konform produziert werden — Pufferzeit für Labels, Druckfreigabe und Systemintegration einrechnen.
Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung zu Ihrer konkreten Warengruppe und Lieferkette wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.
Vertiefende Artikel
Fristen & Übergangsregeln zur PPWR: Was gilt ab wann?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – trat am 12. August 2026 in Kraft, ohne generelle Übergangsfrist für die Kernpflichten. Wer als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in der EU tätig ist, muss die neuen Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklateinsatz ab diesem Datum erfüllen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Stichtage und Pflichten.
Kennzeichnungspflicht: Was muss auf die Verpackung?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026. Seit diesem Stichtag sind vier Angaben auf Verpackungen verpflichtend. Weitergehende Anforderungen — harmonisierte Sortier-Piktogramme, Materialkennzeichnung, Rezyklatanteil-Deklaration und QR-Code — folgen erst mit Durchführungsrechtsakten der EU-Kommission, die noch nicht vorliegen. Dieser Artikel erklärt klar, was heute Pflicht ist und was nicht.
GS1 Digital Link und PPWR: Was Unternehmen wissen müssen
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) verbindlich – und mit ihr neue Anforderungen an digitale Produktinformationen auf Verpackungen. Der GS1 Digital Link ist dabei ein zentrales technisches Element, das viele Unternehmen noch nicht kennen. Dieser Artikel erklärt, was er ist, was ab wann verpflichtend wird und wo Sie heute handeln müssen.
Stand: 22.08.2026 · geprüft von Erik Eggerth
Ihre Verpackung PPWR-konform machen?
Dynamischer QR-Code, mehrsprachige Scan-Seiten, Hosting in Frankfurt.
Kostenlos starten