PPWR-Frage

Was hat das Verpackungsgesetz (LUCID) mit der PPWR zu tun?

LUCID und PPWR sind zwei rechtlich voneinander unabhängige Pflichten – beide betreffen Inverkehrbringer von Verpackungen, aber auf unterschiedlichen Ebenen.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Sie, systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt, Landbell) zu lizenzieren und sich im Zentralen Verpackungsregister (ZSVR) unter LUCID zu registrieren. Diese Pflicht bleibt nach dem 12.08.2026 vollständig bestehen – die PPWR hebt das VerpackG nicht auf.

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) greift auf EU-Ebene und ergänzt das nationale Recht um neue Anforderungen: Mindest-Rezyklateinsatz, Designanforderungen für Recyclingfähigkeit, Beschränkungen für Einwegformate sowie ab 12.08.2026 verpflichtende QR-Code-Kennzeichnung mit digitalem Produktpass für bestimmte Verpackungsarten.

In der Praxis entsteht eine Doppelpflicht: Sie müssen weiterhin im ZSVR registriert sein und Systemteilnahme nachweisen (LUCID-Pflicht), gleichzeitig müssen Ihre Verpackungen die neuen PPWR-Konstruktions- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllen. Wer nur eine der beiden Pflichten erfüllt, verstößt gegen die jeweils andere Rechtsgrundlage.

Besonders relevant für B2B-Lieferketten: Die PPWR-Konformität Ihrer Verpackung ersetzt nicht die LUCID-Registrierung Ihrer Abnehmer – jeder Inverkehrbringer muss eigenständig beide Anforderungen prüfen.

Für eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Verpackungsportfolio wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.

Vertiefende Artikel

Ihre Verpackung PPWR-konform machen?

Dynamischer QR-Code, mehrsprachige Scan-Seiten, Hosting in Frankfurt.

Kostenlos starten