Was hat das Verpackungsgesetz (LUCID) mit der PPWR zu tun?
LUCID und PPWR sind zwei rechtlich voneinander unabhängige Pflichten – beide betreffen Inverkehrbringer von Verpackungen, aber auf unterschiedlichen Ebenen.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Sie, systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt, Landbell) zu lizenzieren und sich im Zentralen Verpackungsregister (ZSVR) unter LUCID zu registrieren. Diese Pflicht bleibt nach dem 12.08.2026 vollständig bestehen – die PPWR hebt das VerpackG nicht auf.
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) greift auf EU-Ebene und ergänzt das nationale Recht um neue Anforderungen: Mindest-Rezyklateinsatz, Designanforderungen für Recyclingfähigkeit, Beschränkungen für Einwegformate sowie ab 12.08.2026 verpflichtende QR-Code-Kennzeichnung mit digitalem Produktpass für bestimmte Verpackungsarten.
In der Praxis entsteht eine Doppelpflicht: Sie müssen weiterhin im ZSVR registriert sein und Systemteilnahme nachweisen (LUCID-Pflicht), gleichzeitig müssen Ihre Verpackungen die neuen PPWR-Konstruktions- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllen. Wer nur eine der beiden Pflichten erfüllt, verstößt gegen die jeweils andere Rechtsgrundlage.
Besonders relevant für B2B-Lieferketten: Die PPWR-Konformität Ihrer Verpackung ersetzt nicht die LUCID-Registrierung Ihrer Abnehmer – jeder Inverkehrbringer muss eigenständig beide Anforderungen prüfen.
Für eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Verpackungsportfolio wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.
Vertiefende Artikel
Kennzeichnungspflicht: Was muss auf die Verpackung?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und bringt konkrete Kennzeichnungspflichten für nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Wer Produkte verpackt, importiert oder vertreibt, muss ab diesem Stichtag sicherstellen, dass die Verpackung gesetzlich vorgeschriebene Angaben trägt. Dieser Artikel erklärt, welche Informationen die PPWR verlangt und was das für Ihre Verpackungsgestaltung bedeutet.
Fristen & Übergangsregeln zur PPWR: Was gilt ab wann?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 in Kraft, ohne generelle Übergangsfrist für die Kernpflichten. Wer als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in der EU tätig ist, muss die neuen Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklateinsatz ab diesem Datum erfüllen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Stichtage und Pflichten.
Wer ist von der PPWR betroffen?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen — unabhängig von Größe oder Branche. Entscheidend ist nicht, wer die Verpackung herstellt, sondern wer sie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Wenn Sie Produkte verpackt verkaufen oder verpackte Waren importieren, sind Sie höchstwahrscheinlich betroffen.
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