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Blog 17. Juni 2026

QR-Code, PAP-Piktogramm und RESY: Was gilt künftig für Ihre Verpackungskennzeichnung?

Die PPWR-Verpackungsverordnung bringt neue Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in der EU — und damit auch neue Fragen: Ersetzt der QR-Code künftig das PAP-Symbol auf der Wellpappe? Kann das RESY-Zeichen wegfallen? Die kurze Antwort lautet: Nein, derzeit nicht automatisch. Dieser Beitrag erklärt, was PAP-Codes und RESY-Zeichen bedeuten, was die PPWR ab 2028 tatsächlich vorschreibt — und wie Sie Ihre Verpackungen jetzt schon sinnvoll für die Zukunft aufstellen. Bitte beachten Sie: Für rechtssichere Aussagen wenden Sie sich stets an Ihre zuständige IHK.

QR Code versus PAP Piktogramm und / oder Resy

Die bisherigen Materialkennzeichnungen nach Entscheidung 97/129/EG (PAP 20, PAP 21, PAP 22 usw.)
RESY-Kennzeichnung
Die neuen Kennzeichnungsvorschriften der PPWR mit QR-Code und harmonisierten EU-Piktogrammen
Die kurze Antwort lautet:
Nein, derzeit ersetzt ein PPWR-QR-Code weder das PAP-Zeichen noch das RESY-Zeichen automatisch. Ob PAP- und RESY-Kennzeichnungen künftig entfallen können, hängt von den noch ausstehenden Durchführungsrechtsakten der EU-Kommission ab. Nach aktuellem Stand müssen bestehende freiwillige oder nationale Kennzeichnungen weiterhin separat betrachtet werden.
1. PAP 21 auf Wellpappe – ist das überhaupt Pflicht?
Die Kennzeichnung:
PAP 20 = Wellpappe
PAP 21 = sonstige Pappe
PAP 22 = Papier
stammt aus der EU-Entscheidung 97/129/EG. Diese legt die Materialcodes fest. 
Die Verwendung dieser Kennzeichnungen ist auf EU-Ebene grundsätzlich nicht generell verpflichtend.
In Deutschland gilt aktuell:
Wenn Materialcodes verwendet werden, sollen sie nach dem System der Entscheidung 97/129/EG erfolgen. Eine generelle Pflicht, jeden Karton mit PAP 20 oder PAP 21 zu bedrucken, gibt es derzeit nicht.
Für einen klassischen FEFCO-0201-Versandkarton findet man PAP 20 bzw. PAP 21 daher häufig, aber nicht weil die PPWR oder das VerpackG dies zwingend vorschreiben.
2. RESY-Zeichen
Das RESY-Zeichen ist etwas völlig anderes.
Das RESY-Logo ist:
kein PPWR-Symbol
kein EU-Symbol
kein gesetzlich vorgeschriebenes Kennzeichen
sondern ein Lizenzzeichen des deutschen RESY-Systems.
Es signalisiert vereinfacht:
papier-/wellpappebasierte Transportverpackung
recyclinggerecht gestaltet
Teilnahme am RESY-System
Das RESY-Zeichen darf nur nach entsprechender Vereinbarung verwendet werden.
Eine Verpflichtung durch die PPWR existiert hierfür nicht.
3. Was sagt die PPWR zu QR-Codes?
Die PPWR erlaubt ausdrücklich digitale Informationsträger.
Der Verordnungstext sieht vor, dass Informationen
direkt auf der Verpackung
oder über QR-Code
oder einen anderen offenen digitalen Datenträger
bereitgestellt werden können. 
Für Herstellerangaben nennt die PPWR ausdrücklich:
Name
Handelsname bzw. Marke
Postanschrift
elektronische Kontaktmöglichkeit
Diese Informationen dürfen teilweise über QR-Code bereitgestellt werden. 
4. Können PAP und RESY im QR-Code hinterlegt werden?
Technisch:
Ja.
Rechtlich:
Ja, zusätzlich.
Man kann heute problemlos hinter einem PPWR-QR-Code hinterlegen:
PAP 20 / PAP 21
RESY-Mitgliedschaft
FSC-Nachweise
Recyclinginformationen
Konformitätserklärung
technische Datenblätter
Materialzusammensetzung
Die PPWR verbietet das nicht. 
5. Darf der QR-Code das PAP-Symbol ersetzen?
Nein, davon sollte man derzeit nicht ausgehen.
Grund:
Die PPWR führt zwar digitale Kennzeichnungen ein, gleichzeitig sollen ab 2028 neue harmonisierte EU-Piktogramme für Materialkennzeichnung und Mülltrennung eingeführt werden. Diese werden nach aktuellem Stand auf der Verpackung sichtbar angebracht und nicht ausschließlich digital dargestellt.
Die EU-Kommission arbeitet derzeit noch an den konkreten Vorgaben. Die entsprechenden Durchführungsrechtsakte sollten bis August 2026 vorliegen.
Deshalb ist heute noch nicht bestätigt, dass:
PAP 20
PAP 21
PAP 22
durch einen reinen QR-Code ersetzt werden dürfen oder können.
6. Was wird wahrscheinlich ab 2028 passieren und ist jetzt schon empfehlenswert?
Sichtbar auf dem Karton
QR-Code
optional PAP 20/PAP 21
optional RESY
Im QR-Code

Firmenname

Erzeugerdaten
elektronische Kontaktadresse
Konformitätserklärung
Materialzusammensetzung
FSC-Zertifikat
Recyclingbewertung
REACH-/PFAS-Informationen
Sortieranleitung
spätere EU-Piktogramme
Versionierung der Dokumente
Damit sind Sie sowohl für die aktuelle Rechtslage als auch für die kommende PPWR-Kennzeichnung sehr gut aufgestellt. Die QR-Lösung kann später relativ einfach um die endgültigen EU-Piktogramme ergänzt werden, sobald die Kommission die endgültigen technischen Spezifikationen veröffentlicht hat. 
Aktuell sollte man nach Auslegung der PPWR,   PAP- und RESY-Kennzeichnungen vorerst nicht von den Verpackungen entfernen, sondern höchstens zusätzlich digital im QR-Code abbilden. Erst wenn die EU die endgültigen Kennzeichnungsvorgaben veröffentlicht hat, lässt sich sicher beurteilen, ob bestimmte bisherige Kennzeichnungen künftig entfallen können.

Was bedeuten PAP 20, PAP 21 und PAP 22 überhaupt?

Die Materialcodes PAP 20, PAP 21 und PAP 22 stammen aus der EU-Entscheidung 97/129/EG. Sie bezeichnen unterschiedliche Papier- und Pappwerkstoffe:

  • PAP 20 = Wellpappe
  • PAP 21 = sonstige Pappe
  • PAP 22 = Papier

Wichtig zu wissen: Diese Kennzeichnung ist auf EU-Ebene grundsätzlich nicht generell verpflichtend. In Deutschland gilt: Wenn Materialcodes verwendet werden, dann nach dem System der Entscheidung 97/129/EG. Eine Pflicht, jeden Versandkarton mit PAP 20 oder PAP 21 zu bedrucken, besteht derzeit nicht.

In der Praxis findet man PAP-Codes auf klassischen FEFCO-0201-Versandkartons häufig — nicht weil die PPWR oder das Verpackungsgesetz es zwingend vorschreiben, sondern weil es sich als Branchenstandard etabliert hat.

Das RESY-Zeichen: Ein Lizenzzeichen, keine EU-Vorgabe

Das RESY-Logo wird oft mit offiziellen Recycling-Piktogrammen verwechselt — dabei handelt es sich um etwas völlig anderes. RESY ist ein deutsches Lizenzzeichen und signalisiert:

  • papier- oder wellpappebasierte Transportverpackung
  • recyclinggerechte Gestaltung
  • Teilnahme am RESY-System

Das RESY-Zeichen darf nur nach entsprechender Vereinbarung mit dem Systemanbieter verwendet werden. Es ist kein EU-Symbol, kein PPWR-Symbol und kein gesetzlich vorgeschriebenes Kennzeichen. Eine Verpflichtung durch die PPWR existiert hierfür nicht — und entsprechend schafft die PPWR auch keinen automatischen Ersatz dafür.

QR Code versus PAP Piktogramm und / oder Resy

Die bisherigen Materialkennzeichnungen nach Entscheidung 97/129/EG (PAP 20, PAP 21, PAP 22 usw.)
RESY-Kennzeichnung
Die neuen Kennzeichnungsvorschriften der PPWR mit QR-Code und harmonisierten EU-Piktogrammen
Die kurze Antwort lautet:
Nein, derzeit ersetzt ein PPWR-QR-Code weder das PAP-Zeichen noch das RESY-Zeichen automatisch. Ob PAP- und RESY-Kennzeichnungen künftig entfallen können, hängt von den noch ausstehenden Durchführungsrechtsakten der EU-Kommission ab. Nach aktuellem Stand müssen bestehende freiwillige oder nationale Kennzeichnungen weiterhin separat betrachtet werden.
1. PAP 21 auf Wellpappe – ist das überhaupt Pflicht?
Die Kennzeichnung:
PAP 20 = Wellpappe
PAP 21 = sonstige Pappe
PAP 22 = Papier
stammt aus der EU-Entscheidung 97/129/EG. Diese legt die Materialcodes fest. 
Die Verwendung dieser Kennzeichnungen ist auf EU-Ebene grundsätzlich nicht generell verpflichtend.
In Deutschland gilt aktuell:
Wenn Materialcodes verwendet werden, sollen sie nach dem System der Entscheidung 97/129/EG erfolgen. Eine generelle Pflicht, jeden Karton mit PAP 20 oder PAP 21 zu bedrucken, gibt es derzeit nicht.
Für einen klassischen FEFCO-0201-Versandkarton findet man PAP 20 bzw. PAP 21 daher häufig, aber nicht weil die PPWR oder das VerpackG dies zwingend vorschreiben.
2. RESY-Zeichen
Das RESY-Zeichen ist etwas völlig anderes.
Das RESY-Logo ist:
kein PPWR-Symbol
kein EU-Symbol
kein gesetzlich vorgeschriebenes Kennzeichen
sondern ein Lizenzzeichen des deutschen RESY-Systems.
Es signalisiert vereinfacht:
papier-/wellpappebasierte Transportverpackung
recyclinggerecht gestaltet
Teilnahme am RESY-System
Das RESY-Zeichen darf nur nach entsprechender Vereinbarung verwendet werden.
Eine Verpflichtung durch die PPWR existiert hierfür nicht.
3. Was sagt die PPWR zu QR-Codes?
Die PPWR erlaubt ausdrücklich digitale Informationsträger.
Der Verordnungstext sieht vor, dass Informationen
direkt auf der Verpackung
oder über QR-Code
oder einen anderen offenen digitalen Datenträger
bereitgestellt werden können. 
Für Herstellerangaben nennt die PPWR ausdrücklich:
Name
Handelsname bzw. Marke
Postanschrift
elektronische Kontaktmöglichkeit
Diese Informationen dürfen teilweise über QR-Code bereitgestellt werden. 
4. Können PAP und RESY im QR-Code hinterlegt werden?
Technisch:
Ja.
Rechtlich:
Ja, zusätzlich.
Man kann heute problemlos hinter einem PPWR-QR-Code hinterlegen:
PAP 20 / PAP 21
RESY-Mitgliedschaft
FSC-Nachweise
Recyclinginformationen
Konformitätserklärung
technische Datenblätter
Materialzusammensetzung
Die PPWR verbietet das nicht. 
5. Darf der QR-Code das PAP-Symbol ersetzen?
Nein, davon sollte man derzeit nicht ausgehen.
Grund:
Die PPWR führt zwar digitale Kennzeichnungen ein, gleichzeitig sollen ab 2028 neue harmonisierte EU-Piktogramme für Materialkennzeichnung und Mülltrennung eingeführt werden. Diese werden nach aktuellem Stand auf der Verpackung sichtbar angebracht und nicht ausschließlich digital dargestellt.
Die EU-Kommission arbeitet derzeit noch an den konkreten Vorgaben. Die entsprechenden Durchführungsrechtsakte sollten bis August 2026 vorliegen.
Deshalb ist heute noch nicht bestätigt, dass:
PAP 20
PAP 21
PAP 22
durch einen reinen QR-Code ersetzt werden dürfen oder können.
6. Was wird wahrscheinlich ab 2028 passieren und ist jetzt schon empfehlenswert?
Sichtbar auf dem Karton
QR-Code
optional PAP 20/PAP 21
optional RESY
Im QR-Code

Firmenname

Erzeugerdaten
elektronische Kontaktadresse
Konformitätserklärung
Materialzusammensetzung
FSC-Zertifikat
Recyclingbewertung
REACH-/PFAS-Informationen
Sortieranleitung
spätere EU-Piktogramme
Versionierung der Dokumente
Damit sind Sie sowohl für die aktuelle Rechtslage als auch für die kommende PPWR-Kennzeichnung sehr gut aufgestellt. Die QR-Lösung kann später relativ einfach um die endgültigen EU-Piktogramme ergänzt werden, sobald die Kommission die endgültigen technischen Spezifikationen veröffentlicht hat. 
Aktuell sollte man nach Auslegung der PPWR,   PAP- und RESY-Kennzeichnungen vorerst nicht von den Verpackungen entfernen, sondern höchstens zusätzlich digital im QR-Code abbilden. Erst wenn die EU die endgültigen Kennzeichnungsvorgaben veröffentlicht hat, lässt sich sicher beurteilen, ob bestimmte bisherige Kennzeichnungen künftig entfallen können.

Was sagt die PPWR zu QR-Codes auf Verpackungen?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) erlaubt und fordert ausdrücklich digitale Informationsträger. Der Verordnungstext sieht vor, dass bestimmte Informationen direkt auf der Verpackung, über einen QR-Code oder einen anderen offenen digitalen Datenträger bereitgestellt werden können.

Für Hersteller nennt die PPWR konkret: Name, Handelsname bzw. Marke, Postanschrift und elektronische Kontaktmöglichkeit — diese Angaben dürfen teilweise über QR-Code bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind QR-Codes für bestimmte Informationen wie Wiederverwendungshinweise, Digital Product Passport-Inhalte oder tiefergehende Stoffinformationen in bestimmten Fällen sogar verpflichtend vorgesehen.

Ab dem 12. August 2028 ist ein standardisierter, maschinenlesbarer Datenträger für Verpackungen geplant, der Materialzusammensetzung und Rezyklierbarkeitsangaben digital bereitstellt.

Ersetzt der QR-Code das PAP-Symbol — ja oder nein?

Nein. Diese Frage lässt sich heute klar beantworten: Ein PPWR-QR-Code ersetzt PAP-Symbole oder RESY-Kennzeichnungen nicht automatisch. Der Grund liegt in der Systematik der neuen Kennzeichnungspflichten.

Ab 2028 sollen harmonisierte EU-Piktogramme für Materialkennzeichnung und Mülltrennung eingeführt werden. Nach aktuellem Stand müssen diese Piktogramme auf der Verpackung sichtbar angebracht werden — sie werden nicht ausschließlich digital dargestellt. QR-Codes dürfen die sichtbaren Piktogramme ergänzen, aber nicht ersetzen.

Die EU-Kommission arbeitet aktuell noch an den konkreten Durchführungsrechtsakten. Diese sollten bis August 2026 vorliegen. Erst dann lässt sich mit Sicherheit beurteilen, ob bestimmte bisherige Kennzeichnungen wie PAP 20 oder PAP 21 künftig entfallen können oder durch harmonisierte EU-Piktogramme abgelöst werden.

A person uses a smartphone to scan a QR code on a package in an online store setting.
📷 Kampus Production – Foto: Pexels

Was lässt sich schon heute sinnvoll im QR-Code hinterlegen?

Technisch und rechtlich spricht nichts dagegen, bereits heute strukturierte Informationen hinter einem QR-Code zu bündeln — zusätzlich zu den bestehenden Kennzeichnungen auf der Verpackung. Das ist sogar empfehlenswert, um für die kommenden Anforderungen vorbereitet zu sein.

Im QR-Code können Sie heute schon hinterlegen:

  • Firmenname, Herstellerangaben, elektronische Kontaktadresse
  • Konformitätserklärung (DoC)
  • Materialzusammensetzung und PAP-Code-Information
  • RESY-Mitgliedschaft und FSC-Zertifikat
  • REACH- und PFAS-Informationen
  • Recyclingbewertung und Sortieranleitung
  • Versionierung der Dokumente

Auf der Verpackung selbst sollten Sie PAP- und RESY-Kennzeichnungen vorerst beibehalten und höchstens zusätzlich digital im QR-Code abbilden. Entsorger, Kunden und RESY-Lizenzbedingungen können diese Zeichen weiterhin erwarten — und die PPWR schafft dafür noch keinen gesicherten Ersatz.

Die empfohlene Kombination für die Übergangsphase bis 2028

Der Praxistrend geht klar in Richtung kombinierter Kennzeichnung. Hersteller und Einkäufer-Teams setzen zunehmend auf einen strukturierten Ansatz, der sowohl aktuelle Anforderungen als auch künftige PPWR-Vorgaben abdeckt:

  • Sichtbar auf dem Karton: QR-Code + optional PAP 20/21 + optional RESY
  • Im QR-Code digital hinterlegt: Herstellerdaten, Materialinfos, Compliance-Dokumente, Recyclinghinweise, spätere EU-Piktogramme

Diese Kombination ermöglicht es, die QR-Lösung später relativ einfach um die endgültigen EU-Piktogramme zu ergänzen, sobald die Kommission die technischen Spezifikationen veröffentlicht hat. Der Aufbau strukturierter Material- und Recyclingdaten wird für Verpackungs-Teams ohnehin zum Kernprojekt — je früher damit begonnen wird, desto besser.

Auf ppwr-qrcodes.de finden Sie eine technische Plattform, mit der Sie Ihre PPWR-konformen QR-Codes strukturiert erstellen, verwalten und jederzeit aktualisieren können — inklusive PPWR-Leitfaden, Inventartabelle und Lieferantenformular. Die Plattform wächst mit den Anforderungen und lässt sich schrittweise um neue EU-Piktogramme und Inhalte erweitern, sobald die endgültigen Vorgaben feststehen.

Individual scanning QR codes on jars in a store with a handheld device.
📷 iMin Technology – Foto: Pexels

Fazit: Kennzeichnungen jetzt nicht entfernen — aber digital vordenken

PAP 20, PAP 21 und das RESY-Zeichen bleiben bis auf Weiteres relevant. Sie sollten diese Kennzeichnungen vorerst nicht von Ihren Verpackungen entfernen. Der QR-Code ist eine Ergänzung, kein Ersatz — zumindest so lange, bis die EU-Kommission die endgültigen Durchführungsrechtsakte veröffentlicht hat.

Nutzen Sie die Zeit bis 2028 sinnvoll: Bauen Sie jetzt Ihre Datenbasis auf, strukturieren Sie Materialinformationen und testen Sie QR-Code-Lösungen im realen Einsatz. So sind Sie bereit, sobald die harmonisierten EU-Piktogramme verbindlich werden.

Für rechtssichere und aktuelle Informationen zur PPWR-Umsetzung in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK. Welche IHK für Sie zuständig ist, erfahren Sie direkt auf ppwr-qrcodes.de.

Verwandte Themen: PPWR-Pflichten für Transportverpackungen, Digital Product Passport für Verpackungen, PFAS-Anforderungen unter der PPWR

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