QR-Code, PAP-Piktogramm und RESY: Was gilt künftig für Ihre Verpackungskennzeichnung?
Die PPWR-Verpackungsverordnung bringt neue Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in der EU — und damit auch neue Fragen: Ersetzt der QR-Code künftig das PAP-Symbol auf der Wellpappe? Kann das RESY-Zeichen wegfallen? Die kurze Antwort lautet: Nein, derzeit nicht automatisch. Dieser Beitrag erklärt, was PAP-Codes und RESY-Zeichen bedeuten, was die PPWR ab 2028 tatsächlich vorschreibt — und wie Sie Ihre Verpackungen jetzt schon sinnvoll für die Zukunft aufstellen. Bitte beachten Sie: Für rechtssichere Aussagen wenden Sie sich stets an Ihre zuständige IHK.

Was bedeuten PAP 20, PAP 21 und PAP 22 überhaupt?
Die Materialcodes PAP 20, PAP 21 und PAP 22 stammen aus der EU-Entscheidung 97/129/EG. Sie bezeichnen unterschiedliche Papier- und Pappwerkstoffe:
- PAP 20 = Wellpappe
- PAP 21 = sonstige Pappe
- PAP 22 = Papier
Wichtig zu wissen: Diese Kennzeichnung ist auf EU-Ebene grundsätzlich nicht generell verpflichtend. In Deutschland gilt: Wenn Materialcodes verwendet werden, dann nach dem System der Entscheidung 97/129/EG. Eine Pflicht, jeden Versandkarton mit PAP 20 oder PAP 21 zu bedrucken, besteht derzeit nicht.
In der Praxis findet man PAP-Codes auf klassischen FEFCO-0201-Versandkartons häufig — nicht weil die PPWR oder das Verpackungsgesetz es zwingend vorschreiben, sondern weil es sich als Branchenstandard etabliert hat.
Das RESY-Zeichen: Ein Lizenzzeichen, keine EU-Vorgabe
Das RESY-Logo wird oft mit offiziellen Recycling-Piktogrammen verwechselt — dabei handelt es sich um etwas völlig anderes. RESY ist ein deutsches Lizenzzeichen und signalisiert:
- papier- oder wellpappebasierte Transportverpackung
- recyclinggerechte Gestaltung
- Teilnahme am RESY-System
Das RESY-Zeichen darf nur nach entsprechender Vereinbarung mit dem Systemanbieter verwendet werden. Es ist kein EU-Symbol, kein PPWR-Symbol und kein gesetzlich vorgeschriebenes Kennzeichen. Eine Verpflichtung durch die PPWR existiert hierfür nicht — und entsprechend schafft die PPWR auch keinen automatischen Ersatz dafür.

Was sagt die PPWR zu QR-Codes auf Verpackungen?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) erlaubt und fordert ausdrücklich digitale Informationsträger. Der Verordnungstext sieht vor, dass bestimmte Informationen direkt auf der Verpackung, über einen QR-Code oder einen anderen offenen digitalen Datenträger bereitgestellt werden können.
Für Hersteller nennt die PPWR konkret: Name, Handelsname bzw. Marke, Postanschrift und elektronische Kontaktmöglichkeit — diese Angaben dürfen teilweise über QR-Code bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind QR-Codes für bestimmte Informationen wie Wiederverwendungshinweise, Digital Product Passport-Inhalte oder tiefergehende Stoffinformationen in bestimmten Fällen sogar verpflichtend vorgesehen.
Ab dem 12. August 2028 ist ein standardisierter, maschinenlesbarer Datenträger für Verpackungen geplant, der Materialzusammensetzung und Rezyklierbarkeitsangaben digital bereitstellt.
Ersetzt der QR-Code das PAP-Symbol — ja oder nein?
Nein. Diese Frage lässt sich heute klar beantworten: Ein PPWR-QR-Code ersetzt PAP-Symbole oder RESY-Kennzeichnungen nicht automatisch. Der Grund liegt in der Systematik der neuen Kennzeichnungspflichten.
Ab 2028 sollen harmonisierte EU-Piktogramme für Materialkennzeichnung und Mülltrennung eingeführt werden. Nach aktuellem Stand müssen diese Piktogramme auf der Verpackung sichtbar angebracht werden — sie werden nicht ausschließlich digital dargestellt. QR-Codes dürfen die sichtbaren Piktogramme ergänzen, aber nicht ersetzen.
Die EU-Kommission arbeitet aktuell noch an den konkreten Durchführungsrechtsakten. Diese sollten bis August 2026 vorliegen. Erst dann lässt sich mit Sicherheit beurteilen, ob bestimmte bisherige Kennzeichnungen wie PAP 20 oder PAP 21 künftig entfallen können oder durch harmonisierte EU-Piktogramme abgelöst werden.

Was lässt sich schon heute sinnvoll im QR-Code hinterlegen?
Technisch und rechtlich spricht nichts dagegen, bereits heute strukturierte Informationen hinter einem QR-Code zu bündeln — zusätzlich zu den bestehenden Kennzeichnungen auf der Verpackung. Das ist sogar empfehlenswert, um für die kommenden Anforderungen vorbereitet zu sein.
Im QR-Code können Sie heute schon hinterlegen:
- Firmenname, Herstellerangaben, elektronische Kontaktadresse
- Konformitätserklärung (DoC)
- Materialzusammensetzung und PAP-Code-Information
- RESY-Mitgliedschaft und FSC-Zertifikat
- REACH- und PFAS-Informationen
- Recyclingbewertung und Sortieranleitung
- Versionierung der Dokumente
Auf der Verpackung selbst sollten Sie PAP- und RESY-Kennzeichnungen vorerst beibehalten und höchstens zusätzlich digital im QR-Code abbilden. Entsorger, Kunden und RESY-Lizenzbedingungen können diese Zeichen weiterhin erwarten — und die PPWR schafft dafür noch keinen gesicherten Ersatz.
Die empfohlene Kombination für die Übergangsphase bis 2028
Der Praxistrend geht klar in Richtung kombinierter Kennzeichnung. Hersteller und Einkäufer-Teams setzen zunehmend auf einen strukturierten Ansatz, der sowohl aktuelle Anforderungen als auch künftige PPWR-Vorgaben abdeckt:
- Sichtbar auf dem Karton: QR-Code + optional PAP 20/21 + optional RESY
- Im QR-Code digital hinterlegt: Herstellerdaten, Materialinfos, Compliance-Dokumente, Recyclinghinweise, spätere EU-Piktogramme
Diese Kombination ermöglicht es, die QR-Lösung später relativ einfach um die endgültigen EU-Piktogramme zu ergänzen, sobald die Kommission die technischen Spezifikationen veröffentlicht hat. Der Aufbau strukturierter Material- und Recyclingdaten wird für Verpackungs-Teams ohnehin zum Kernprojekt — je früher damit begonnen wird, desto besser.
Auf ppwr-qrcodes.de finden Sie eine technische Plattform, mit der Sie Ihre PPWR-konformen QR-Codes strukturiert erstellen, verwalten und jederzeit aktualisieren können — inklusive PPWR-Leitfaden, Inventartabelle und Lieferantenformular. Die Plattform wächst mit den Anforderungen und lässt sich schrittweise um neue EU-Piktogramme und Inhalte erweitern, sobald die endgültigen Vorgaben feststehen.

Fazit: Kennzeichnungen jetzt nicht entfernen — aber digital vordenken
PAP 20, PAP 21 und das RESY-Zeichen bleiben bis auf Weiteres relevant. Sie sollten diese Kennzeichnungen vorerst nicht von Ihren Verpackungen entfernen. Der QR-Code ist eine Ergänzung, kein Ersatz — zumindest so lange, bis die EU-Kommission die endgültigen Durchführungsrechtsakte veröffentlicht hat.
Nutzen Sie die Zeit bis 2028 sinnvoll: Bauen Sie jetzt Ihre Datenbasis auf, strukturieren Sie Materialinformationen und testen Sie QR-Code-Lösungen im realen Einsatz. So sind Sie bereit, sobald die harmonisierten EU-Piktogramme verbindlich werden.
Für rechtssichere und aktuelle Informationen zur PPWR-Umsetzung in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK. Welche IHK für Sie zuständig ist, erfahren Sie direkt auf ppwr-qrcodes.de.
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