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Glossar

PPWR- & Verpackungs-Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um die EU-Verpackungsverordnung, Kennzeichnung und Recycling — kurz und verständlich erklärt.

Digitaler Produktpass— DPP
Digitale, über einen Datenträger (z. B. QR-Code) abrufbare Produktinformation. Für Verpackungen werden Pflichtangaben zunehmend digital statt aufgedruckt bereitgestellt — genau dafür ist ein dynamischer QR-Code geeignet.
EPR— Erweiterte Herstellerverantwortung
Grundprinzip, nach dem Hersteller für die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackung verantwortlich sind — inklusive Sammlung, Sortierung und Verwertung. Wird über Systembeteiligungsentgelte finanziert.
GTIN— Global Trade Item Number
Die weltweit eindeutige Artikelnummer (ehemals EAN). Sie ist der Kern eines GS1 Digital Links und identifiziert das Produkt am Point of Sale.
Inverkehrbringen
Die erstmalige Bereitstellung einer Verpackung auf dem Unionsmarkt. Mit dem Inverkehrbringen ab dem 12.08.2026 müssen die PPWR-Pflichtangaben erfüllt sein.
Inverkehrbringer
Wer eine Verpackung oder verpackte Ware erstmals im EU-Markt bereitstellt — Hersteller, Importeure und Online-Händler. Die PPWR-Pflichten treffen primär den Erstinverkehrbringer.
Konformitätserklärung
Dokument, mit dem der Inverkehrbringer erklärt, dass seine Verpackung die geltenden Anforderungen erfüllt. Muster zum Anpassen finden Sie im Download-Bereich des PPWR-Wissens.
LUCID
Das öffentliche Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Jeder Erstinverkehrbringer von Verpackungen muss sich dort vor dem Inverkehrbringen kostenlos registrieren.
Materialcode
Harmonisiertes Code-Schema zur Material-Kennzeichnung (z. B. PAP 20 für Wellpappe, GL 70 für Klarglas, PP 5 für Polypropylen, ALU 41 für Aluminium). Basis ist derzeit die Entscheidung 97/129/EG, die bis zum neuen Durchführungsrechtsakt weitergilt.
Mono-Material
Verpackung aus einem einzigen, sortenreinen Werkstoff. Gilt als gut recyclingfähig, weil sie ohne Trennung verschiedener Materialien verwertet werden kann — ein zentrales Designziel der PPWR.
PPWR— Packaging and Packaging Waste Regulation
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab, gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ist ab dem 12. August 2026 anzuwenden. Sie regelt u. a. Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile von Verpackungen.
Recyclingfähigkeit
Maß dafür, wie gut eine Verpackung im realen Sammel- und Sortiersystem wiederverwertet werden kann. Die PPWR koppelt Pflichten und teils die Systembeteiligungsentgelte an die Recyclingfähigkeit (Design for Recycling).
Rezyklatanteil
Der Anteil an wiederverwertetem Sekundärrohstoff in einer Verpackung. Bei Kunststoffverpackungen verlangt die PPWR die Angabe der enthaltenen Rezyklatquote und schreibt schrittweise Mindestquoten vor.
Sammelfraktion
Die Tonne bzw. der Sammelstrom, in den eine Verpackung gehört (z. B. Papiertonne, Gelber Sack, Altglas, Pfand). Die PPWR verlangt eine für Endverbraucher verständliche Sortier-Anweisung.
Systembeteiligung
Die kostenpflichtige Beteiligung an einem dualen System, über die Hersteller die Sammlung und Verwertung ihrer Verkaufsverpackungen finanzieren. Voraussetzung für das Inverkehrbringen in Deutschland.
VerpackG— Verpackungsgesetz
Das deutsche Verpackungsgesetz. Regelt die Systembeteiligung (Lizenzierung) und die LUCID-Registrierung. Bleibt neben der PPWR bestehen — die PPWR ergänzt es EU-weit um Kennzeichnungs- und Design-Pflichten.
Verpackungsarten
Die PPWR unterscheidet u. a. Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen sowie Versandverpackungen. Pflichten und Kennzeichnung können sich je nach Art unterscheiden.
ZSVR— Zentrale Stelle Verpackungsregister
Die Stiftung, die das LUCID-Register betreibt und die Einhaltung der Registrierungs- und Lizenzierungspflichten in Deutschland überwacht.

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