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PPWR-Roadmap

Terminplan 2025 – 2040

Alle Stichtage der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) auf einen Blick — vom Inkrafttreten am 11.02.2025 über den zentralen Geltungsbeginn am 12.08.2026 bis zu den verschärften Endquoten 2040.

12.02.2026

Durchführungsrechtsakte der Kommission

Die EU-Kommission legt das Format für die nationalen Herstellerregister fest und beauftragt zugleich die europäischen Normungsgremien mit der Erarbeitung von Standards für kompostierbare Verpackungen.

Betrifft: EU-Kommission, Normungsgremien (CEN), Hersteller (vorbereitend)

12.08.2026

Geltungsbeginn der PPWR — D-Day

Ab diesem Stichtag greifen die zentralen materiellen Pflichten in allen 27 EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Verpackungen, die ab heute in Verkehr gebracht werden, müssen die neuen Stoff-, Konformitäts- und Verantwortungsanforderungen erfüllen.

Betrifft: Erzeuger, Importeure, Zulieferer, Vertreiber, Fulfilment-Dienstleister — sowie Mitgliedstaaten (Aufhebung Alt-Richtlinie)

  • Stoffgrenzwerte (Art. 5): Schwermetallsumme aus Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI ist auf höchstens 100 mg/kg begrenzt
  • PFAS-Restriktion (Art. 5): Beschränkungen für PFAS in Lebensmittelkontakt-Verpackungen treten in Kraft (Schwellen 25 ppb bis 50 ppm je nach Analytik)
  • Konformitätsbewertung (Art. 15): Pro Verpackungseinheit ist ein Konformitätsverfahren samt technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung Pflicht
  • Informationspflicht Zulieferer (Art. 16): Lieferanten müssen Erzeugern alle für die Konformität notwendigen Material- und Produktdaten bereitstellen
  • Vertreiberpflicht (Art. 19): Vor der Bereitstellung am Markt prüfen Vertreiber, ob der Hersteller registriert und die Verpackung konform ist
  • EPR-Finanzbeiträge (Art. 45): Hersteller leisten harmonisierte Beiträge zur erweiterten Herstellerverantwortung (Sammlung, Sortierung, Verwertung)
  • Zulassungspflicht (Art. 47): Hersteller bzw. ihre Herstellerverantwortungs-Organisationen (PROs) benötigen eine behördliche Zulassung
  • Aufhebung der bisherigen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG (mit zeitlich gestaffelten Ausnahmen)
31.12.2026

Rezyklat-Berechnungsmethodik festgelegt

Die Kommission verabschiedet die verbindliche Methode zur Ermittlung des Post-Consumer-Rezyklat-Anteils sowie die Nachhaltigkeitskriterien für Kunststoff-Recyclingverfahren. Damit steht die Mess-Grundlage für die ab 2030 greifenden Einsatzquoten.

Betrifft: EU-Kommission, Recycler, Kunststoff-Verpackungshersteller

Bereits in Kraft
Stichtag / D-Day
Geplant
Quelle: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Amtsblatt vom 22.01.2025