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Blog 10. August 2026

EU-Konformitätserklärung nach PPWR — ein Klick, fertig dokumentiert

Die EU-Konformitätserklärung nach PPWR ist für jeden Erzeuger von Verpackungen ein zentrales Pflichtdokument. Gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 müssen Sie als verantwortliches Unternehmen erklären, dass Ihre Verpackung die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung erfüllt. Ab sofort erzeugen Sie dieses Dokument direkt aus der Verpackungsdatenbank auf PPWR-QRCode.de — aus denselben Daten, mit demselben Prinzip wie bereits die technische Dokumentation.

EU-Konformitätserklärung nach PPWR — ein Klick, fertig dokumentiert
Im letzten Beitrag ging es um die automatische Erstellung der technischen Dokumentation. Der Ausblick dort lautete: Die Konformitätserklärung folgt. Jetzt ist sie da. Ab sofort erzeugen Sie Ihre EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 direkt aus der Verpackungsdatenbank — aus denselben Daten, mit demselben Prinzip.

Was die PPWR von Ihnen als Erzeuger verlangt
Neben der technischen Dokumentation fordert die PPWR von jedem Erzeuger eine EU-Konformitätserklärung pro Verpackungsart. Darin erklären Sie als verantwortliches Unternehmen, dass Ihre Verpackung die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Diese Erklärung müssen Sie nicht aktiv einreichen, aber bei einer Behördenanfrage oder Marktaufsichtsprüfung sofort vorlegen können.

Die Erklärung ist kein Freitext. Anhang VIII gibt eine klare Struktur vor: eindeutige Kennung der Verpackung, vollständige Angaben zum Erzeuger, Gegenstand der Erklärung mit Materialzusammensetzung, stoffliche Konformität, angewandte Rechtsvorschriften und Normen sowie eine rechtsverbindliche Unterzeichnung. Genau diese Struktur bildet die Verpackungsdatenbank von PPWR-QRCode.de jetzt automatisch ab.

Dieselben Daten, ein zweites Dokument
Das Prinzip ist identisch zur technischen Dokumentation: Sie pflegen Ihre Verpackungen einmal in der Datenbank und erhalten daraus sämtliche Dokumente, die die PPWR von Ihnen verlangt. Ihre Firmendaten, Materialangaben, Gewichte, PFAS-Angaben und Konformitätsnachweise fließen automatisch in das fertige Dokument ein. Nichts wird doppelt eingetragen.

In der Verpackungsdatenbank finden Sie neben dem Button für die technische Dokumentation jetzt auch den Button „EU-Konformitätserklärung erstellen". Ein Klick, und Sie erhalten eine fertige Word-Datei zum Prüfen und Unterzeichnen.

Was die fertige Erklärung enthält
Das automatisch erzeugte Dokument folgt exakt der Struktur aus Anhang VIII der PPWR und enthält neun klar gegliederte Abschnitte:

1. Eindeutige Kennung der Verpackung — Verpackungsbezeichnung, Artikelnummer, Version und GTIN, direkt aus Ihren hinterlegten Daten. Fehlende Angaben werden kenntlich gemacht, damit Sie sofort sehen, wo noch etwas nachzutragen ist.

2. Angaben zum Erzeuger — Ihr Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail, Telefon und USt-IdNr. werden automatisch aus Ihrem Kontoprofil übernommen. Sie hinterlegen diese Daten ein einziges Mal.

3. Verantwortungserklärung — Der gesetzlich geforderte Text, dass die Erklärung unter alleiniger Verantwortung des Erzeugers ausgestellt wird.

4. Gegenstand der Erklärung — Bezeichnung, Bauart, Verwendungszweck, Abmessungen und FEFCO-Typ. Darunter die vollständige Materialzusammensetzung: Hauptmaterial und bis zu fünf Nebenmaterialien mit Gewichten und automatisch berechneten Prozentanteilen.

4.2 Stoffliche Konformität — Schwermetall-Summengrenzwert (Blei, Cadmium, Quecksilber, Cr VI ≤ 100 mg/kg), REACH-Konformität und PFAS-Angaben. Bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt werden die zusätzlich geltenden PFAS-Grenzwerte automatisch berücksichtigt.

5. Rechtsvorschriften — Die angewandten Vorschriften: Verordnung (EU) 2025/40, gegebenenfalls ergänzt um REACH und lebensmittelrechtliche Verweise.

6. Harmonisierte Normen — Verweis auf die einschlägigen EN-Normen, mit einem Hinweis, welche Normen Sie für Ihre konkrete Verpackung individuell ergänzen sollten.

7. Notifizierte Stelle — Bei interner Fertigungskontrolle nach Artikel 38 / Anhang VII: „Nicht anwendbar."

8. Zusätzliche Angaben — Bewertungsverfahren, Referenz zur technischen Dokumentation, Aufbewahrungsfrist und Änderungsmanagement.

9. Unterzeichnung — Immer auf einer eigenen Seite: Firma, Ort und Datum, Name, Funktion und Unterschriftsfeld. Drucken, unterschreiben, ablegen.

Die Erklärungsnummer: automatisch oder individuell
Jede Konformitätserklärung braucht eine eindeutige Nummer. Die Verpackungsdatenbank generiert diese automatisch nach dem Schema KE-VP-0001-2026-1 (Kürzel, Verpackungs-ID, Jahr und laufende Nummer). Wenn Ihr Unternehmen ein eigenes Nummernsystem verwendet, tragen Sie Ihre Nummer einfach im Eingabefeld ein — sie wird dann anstelle der automatischen Nummer im Kopf und in der Fußzeile jeder Seite verwendet.

Automatische Ablage mit dem Datei-Modul
Nutzen Sie das Datei-Upload-Modul, wird die erzeugte Konformitätserklärung automatisch in Ihrer Medienbibliothek abgelegt und mit der zugehörigen Verpackung verknüpft. Sie sehen die Verknüpfung direkt in der Verpackungsliste als farbige Pille. Ohne Datei-Modul funktioniert der Download genauso — nur die automatische Ablage entfällt.

Was rot markiert ist, fehlt noch
Das Dokument arbeitet nach einem einfachen Prinzip: Was in der Datenbank hinterlegt ist, wird übernommen. Was fehlt, wird rot markiert. Sie sehen auf einen Blick, wo noch Angaben nachzutragen sind, bevor Sie das Dokument unterzeichnen. Keine versteckten Lücken, keine Überraschungen bei der nächsten Behördenanfrage.

Einmal pflegen, alles erzeugen
Mit der Konformitätserklärung ist das zweite zentrale PPWR-Dokument abgedeckt. Sie pflegen Ihre Verpackungen einmal in der Datenbank und erzeugen daraus sowohl die technische Dokumentation als auch die EU-Konformitätserklärung. Beide Dokumente greifen auf dieselben Stamm- und Materialdaten zu. Ändert sich etwas — neues Material, angepasstes Gewicht, aktualisierte Lieferantenangaben — erzeugen Sie die Dokumente einfach neu.

Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit bleibt selbstverständlich bei Ihnen als Unterzeichner. Was die Plattform Ihnen abnimmt, ist die strukturierte Aufbereitung: das richtige Format, die richtige Reihenfolge, die richtigen Berechnungen. Was auf Ihrem Tisch liegt, bleibt auf Ihrem Tisch — aber das Zusammenbauen übernehmen wir.

Welche Pflichten konkret für Ihr Unternehmen gelten, sollten Sie immer mit Ihrer zuständigen IHK klären. Auf PPWR-QRCode.de finden Sie einen Hinweis, welche IHK für Sie zuständig ist.

Was die PPWR konkret von Erzeugern verlangt

Die EU-Verpackungsverordnung verpflichtet jeden Erzeuger zur Ausstellung einer Konformitätserklärung je Verpackungsart. Das Dokument bestätigt in Ihrer eigenen Verantwortung, dass die betreffende Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Sie müssen es nicht aktiv bei einer Behörde einreichen — aber bei einer Marktaufsichtsprüfung oder Behördenanfrage müssen Sie es unverzüglich vorlegen können.

Die Aufbewahrungspflichten sind klar geregelt: Für Einwegverpackungen gelten fünf Jahre, für wiederverwendbare Verpackungen zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen. Eine einfache Vorlage aus dem Internet reicht dabei nicht aus. Anhang VIII verlangt eine strukturierte Erklärung mit produktspezifischen Angaben — fehlende Daten müssen zwingend ergänzt werden.

Welche Pflichten konkret für Ihr Unternehmen gelten, sollten Sie immer mit Ihrer zuständigen IHK abstimmen. Auf PPWR-QRCode.de finden Sie einen direkten Hinweis, welche IHK für Sie zuständig ist.

Dieselben Stammdaten, ein zweites Dokument

Das Prinzip hinter der Funktion ist identisch zur automatischen Erstellung der technischen Dokumentation: Sie pflegen Ihre Verpackungsdaten einmal in der Datenbank und erhalten daraus alle Dokumente, die die PPWR von Ihnen verlangt. Firmendaten, Materialangaben, Gewichte, PFAS-Informationen und Konformitätsnachweise fließen automatisch in das fertige Dokument ein — nichts wird doppelt eingetragen, kein Datum manuell übertragen.

In der Verpackungsdatenbank finden Sie neben dem bekannten Button für die technische Dokumentation jetzt auch den Button „EU-Konformitätserklärung erstellen". Ein Klick genügt, und Sie erhalten eine fertige Word-Datei zum Prüfen, Ergänzen und Unterzeichnen.

EU-Konformitätserklärung nach PPWR — ein Klick, fertig dokumentiert
Im letzten Beitrag ging es um die automatische Erstellung der technischen Dokumentation. Der Ausblick dort lautete: Die Konformitätserklärung folgt. Jetzt ist sie da. Ab sofort erzeugen Sie Ihre EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 direkt aus der Verpackungsdatenbank — aus denselben Daten, mit demselben Prinzip.

Was die PPWR von Ihnen als Erzeuger verlangt
Neben der technischen Dokumentation fordert die PPWR von jedem Erzeuger eine EU-Konformitätserklärung pro Verpackungsart. Darin erklären Sie als verantwortliches Unternehmen, dass Ihre Verpackung die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Diese Erklärung müssen Sie nicht aktiv einreichen, aber bei einer Behördenanfrage oder Marktaufsichtsprüfung sofort vorlegen können.

Die Erklärung ist kein Freitext. Anhang VIII gibt eine klare Struktur vor: eindeutige Kennung der Verpackung, vollständige Angaben zum Erzeuger, Gegenstand der Erklärung mit Materialzusammensetzung, stoffliche Konformität, angewandte Rechtsvorschriften und Normen sowie eine rechtsverbindliche Unterzeichnung. Genau diese Struktur bildet die Verpackungsdatenbank von PPWR-QRCode.de jetzt automatisch ab.

Dieselben Daten, ein zweites Dokument
Das Prinzip ist identisch zur technischen Dokumentation: Sie pflegen Ihre Verpackungen einmal in der Datenbank und erhalten daraus sämtliche Dokumente, die die PPWR von Ihnen verlangt. Ihre Firmendaten, Materialangaben, Gewichte, PFAS-Angaben und Konformitätsnachweise fließen automatisch in das fertige Dokument ein. Nichts wird doppelt eingetragen.

In der Verpackungsdatenbank finden Sie neben dem Button für die technische Dokumentation jetzt auch den Button „EU-Konformitätserklärung erstellen". Ein Klick, und Sie erhalten eine fertige Word-Datei zum Prüfen und Unterzeichnen.

Was die fertige Erklärung enthält
Das automatisch erzeugte Dokument folgt exakt der Struktur aus Anhang VIII der PPWR und enthält neun klar gegliederte Abschnitte:

1. Eindeutige Kennung der Verpackung — Verpackungsbezeichnung, Artikelnummer, Version und GTIN, direkt aus Ihren hinterlegten Daten. Fehlende Angaben werden kenntlich gemacht, damit Sie sofort sehen, wo noch etwas nachzutragen ist.

2. Angaben zum Erzeuger — Ihr Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail, Telefon und USt-IdNr. werden automatisch aus Ihrem Kontoprofil übernommen. Sie hinterlegen diese Daten ein einziges Mal.

3. Verantwortungserklärung — Der gesetzlich geforderte Text, dass die Erklärung unter alleiniger Verantwortung des Erzeugers ausgestellt wird.

4. Gegenstand der Erklärung — Bezeichnung, Bauart, Verwendungszweck, Abmessungen und FEFCO-Typ. Darunter die vollständige Materialzusammensetzung: Hauptmaterial und bis zu fünf Nebenmaterialien mit Gewichten und automatisch berechneten Prozentanteilen.

4.2 Stoffliche Konformität — Schwermetall-Summengrenzwert (Blei, Cadmium, Quecksilber, Cr VI ≤ 100 mg/kg), REACH-Konformität und PFAS-Angaben. Bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt werden die zusätzlich geltenden PFAS-Grenzwerte automatisch berücksichtigt.

5. Rechtsvorschriften — Die angewandten Vorschriften: Verordnung (EU) 2025/40, gegebenenfalls ergänzt um REACH und lebensmittelrechtliche Verweise.

6. Harmonisierte Normen — Verweis auf die einschlägigen EN-Normen, mit einem Hinweis, welche Normen Sie für Ihre konkrete Verpackung individuell ergänzen sollten.

7. Notifizierte Stelle — Bei interner Fertigungskontrolle nach Artikel 38 / Anhang VII: „Nicht anwendbar."

8. Zusätzliche Angaben — Bewertungsverfahren, Referenz zur technischen Dokumentation, Aufbewahrungsfrist und Änderungsmanagement.

9. Unterzeichnung — Immer auf einer eigenen Seite: Firma, Ort und Datum, Name, Funktion und Unterschriftsfeld. Drucken, unterschreiben, ablegen.

Die Erklärungsnummer: automatisch oder individuell
Jede Konformitätserklärung braucht eine eindeutige Nummer. Die Verpackungsdatenbank generiert diese automatisch nach dem Schema KE-VP-0001-2026-1 (Kürzel, Verpackungs-ID, Jahr und laufende Nummer). Wenn Ihr Unternehmen ein eigenes Nummernsystem verwendet, tragen Sie Ihre Nummer einfach im Eingabefeld ein — sie wird dann anstelle der automatischen Nummer im Kopf und in der Fußzeile jeder Seite verwendet.

Automatische Ablage mit dem Datei-Modul
Nutzen Sie das Datei-Upload-Modul, wird die erzeugte Konformitätserklärung automatisch in Ihrer Medienbibliothek abgelegt und mit der zugehörigen Verpackung verknüpft. Sie sehen die Verknüpfung direkt in der Verpackungsliste als farbige Pille. Ohne Datei-Modul funktioniert der Download genauso — nur die automatische Ablage entfällt.

Was rot markiert ist, fehlt noch
Das Dokument arbeitet nach einem einfachen Prinzip: Was in der Datenbank hinterlegt ist, wird übernommen. Was fehlt, wird rot markiert. Sie sehen auf einen Blick, wo noch Angaben nachzutragen sind, bevor Sie das Dokument unterzeichnen. Keine versteckten Lücken, keine Überraschungen bei der nächsten Behördenanfrage.

Einmal pflegen, alles erzeugen
Mit der Konformitätserklärung ist das zweite zentrale PPWR-Dokument abgedeckt. Sie pflegen Ihre Verpackungen einmal in der Datenbank und erzeugen daraus sowohl die technische Dokumentation als auch die EU-Konformitätserklärung. Beide Dokumente greifen auf dieselben Stamm- und Materialdaten zu. Ändert sich etwas — neues Material, angepasstes Gewicht, aktualisierte Lieferantenangaben — erzeugen Sie die Dokumente einfach neu.

Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit bleibt selbstverständlich bei Ihnen als Unterzeichner. Was die Plattform Ihnen abnimmt, ist die strukturierte Aufbereitung: das richtige Format, die richtige Reihenfolge, die richtigen Berechnungen. Was auf Ihrem Tisch liegt, bleibt auf Ihrem Tisch — aber das Zusammenbauen übernehmen wir.

Welche Pflichten konkret für Ihr Unternehmen gelten, sollten Sie immer mit Ihrer zuständigen IHK klären. Auf PPWR-QRCode.de finden Sie einen Hinweis, welche IHK für Sie zuständig ist.

Was das automatisch erzeugte Dokument enthält

Die erzeugte Erklärung folgt exakt der Struktur aus Anhang VIII der PPWR. Sie ist in neun klar gegliederte Abschnitte unterteilt:

  • Eindeutige Kennung: Verpackungsbezeichnung, Artikelnummer, Version und GTIN — direkt aus Ihren hinterlegten Daten übernommen.
  • Angaben zum Erzeuger: Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail, Telefon und USt-IdNr. aus Ihrem Kontoprofil — einmal hinterlegt, immer verfügbar.
  • Verantwortungserklärung: Der gesetzlich geforderte Erklärungstext, dass das Dokument unter alleiniger Verantwortung des Erzeugers ausgestellt wird.
  • Gegenstand der Erklärung: Bezeichnung, Bauart, Verwendungszweck, Abmessungen und FEFCO-Typ sowie die vollständige Materialzusammensetzung mit automatisch berechneten Prozentanteilen.
  • Stoffliche Konformität: Schwermetall-Summengrenzwert (Blei, Cadmium, Quecksilber, Cr VI ≤ 100 mg/kg), REACH-Konformität und PFAS-Angaben — bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt werden zusätzliche PFAS-Grenzwerte automatisch berücksichtigt.
  • Rechtsvorschriften: Verordnung (EU) 2025/40, gegebenenfalls ergänzt um REACH und lebensmittelrechtliche Verweise.
  • Harmonisierte Normen: Verweis auf einschlägige EN-Normen, mit Hinweis auf individuell zu ergänzende Normen.
  • Notifizierte Stelle: Bei interner Fertigungskontrolle nach Artikel 38 / Anhang VII wird „Nicht anwendbar" eingetragen.
  • Unterzeichnung: Immer auf einer eigenen Seite — Firma, Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschriftsfeld. Drucken, unterschreiben, ablegen.

Die Unterschrift leistet eine zeichnungsberechtigte Person Ihres Unternehmens. Damit liegt die rechtliche Verantwortung klar bei Ihnen als Erzeuger — die Plattform übernimmt die strukturierte Aufbereitung, Sie übernehmen die inhaltliche Verantwortung.

Erklärungsnummer: automatisch generiert oder individuell vergeben

Jede Konformitätserklärung benötigt eine eindeutige Nummer. Die Verpackungsdatenbank generiert diese automatisch nach dem Schema KE-VP-0001-2026-1 (Kürzel, Verpackungs-ID, Jahr und laufende Nummer). Verwenden Sie in Ihrem Unternehmen ein eigenes Nummernsystem, tragen Sie Ihre Nummer einfach in das Eingabefeld ein — sie wird dann im Kopf und in der Fußzeile jeder Seite verwendet.

EU-Konformitätserklärung nach PPWR — ein Klick, fertig dokumentiert
Im letzten Beitrag ging es um die automatische Erstellung der technischen Dokumentation. Der Ausblick dort lautete: Die Konformitätserklärung folgt. Jetzt ist sie da. Ab sofort erzeugen Sie Ihre EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 direkt aus der Verpackungsdatenbank — aus denselben Daten, mit demselben Prinzip.

Was die PPWR von Ihnen als Erzeuger verlangt
Neben der technischen Dokumentation fordert die PPWR von jedem Erzeuger eine EU-Konformitätserklärung pro Verpackungsart. Darin erklären Sie als verantwortliches Unternehmen, dass Ihre Verpackung die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Diese Erklärung müssen Sie nicht aktiv einreichen, aber bei einer Behördenanfrage oder Marktaufsichtsprüfung sofort vorlegen können.

Die Erklärung ist kein Freitext. Anhang VIII gibt eine klare Struktur vor: eindeutige Kennung der Verpackung, vollständige Angaben zum Erzeuger, Gegenstand der Erklärung mit Materialzusammensetzung, stoffliche Konformität, angewandte Rechtsvorschriften und Normen sowie eine rechtsverbindliche Unterzeichnung. Genau diese Struktur bildet die Verpackungsdatenbank von PPWR-QRCode.de jetzt automatisch ab.

Dieselben Daten, ein zweites Dokument
Das Prinzip ist identisch zur technischen Dokumentation: Sie pflegen Ihre Verpackungen einmal in der Datenbank und erhalten daraus sämtliche Dokumente, die die PPWR von Ihnen verlangt. Ihre Firmendaten, Materialangaben, Gewichte, PFAS-Angaben und Konformitätsnachweise fließen automatisch in das fertige Dokument ein. Nichts wird doppelt eingetragen.

In der Verpackungsdatenbank finden Sie neben dem Button für die technische Dokumentation jetzt auch den Button „EU-Konformitätserklärung erstellen". Ein Klick, und Sie erhalten eine fertige Word-Datei zum Prüfen und Unterzeichnen.

Was die fertige Erklärung enthält
Das automatisch erzeugte Dokument folgt exakt der Struktur aus Anhang VIII der PPWR und enthält neun klar gegliederte Abschnitte:

1. Eindeutige Kennung der Verpackung — Verpackungsbezeichnung, Artikelnummer, Version und GTIN, direkt aus Ihren hinterlegten Daten. Fehlende Angaben werden kenntlich gemacht, damit Sie sofort sehen, wo noch etwas nachzutragen ist.

2. Angaben zum Erzeuger — Ihr Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail, Telefon und USt-IdNr. werden automatisch aus Ihrem Kontoprofil übernommen. Sie hinterlegen diese Daten ein einziges Mal.

3. Verantwortungserklärung — Der gesetzlich geforderte Text, dass die Erklärung unter alleiniger Verantwortung des Erzeugers ausgestellt wird.

4. Gegenstand der Erklärung — Bezeichnung, Bauart, Verwendungszweck, Abmessungen und FEFCO-Typ. Darunter die vollständige Materialzusammensetzung: Hauptmaterial und bis zu fünf Nebenmaterialien mit Gewichten und automatisch berechneten Prozentanteilen.

4.2 Stoffliche Konformität — Schwermetall-Summengrenzwert (Blei, Cadmium, Quecksilber, Cr VI ≤ 100 mg/kg), REACH-Konformität und PFAS-Angaben. Bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt werden die zusätzlich geltenden PFAS-Grenzwerte automatisch berücksichtigt.

5. Rechtsvorschriften — Die angewandten Vorschriften: Verordnung (EU) 2025/40, gegebenenfalls ergänzt um REACH und lebensmittelrechtliche Verweise.

6. Harmonisierte Normen — Verweis auf die einschlägigen EN-Normen, mit einem Hinweis, welche Normen Sie für Ihre konkrete Verpackung individuell ergänzen sollten.

7. Notifizierte Stelle — Bei interner Fertigungskontrolle nach Artikel 38 / Anhang VII: „Nicht anwendbar."

8. Zusätzliche Angaben — Bewertungsverfahren, Referenz zur technischen Dokumentation, Aufbewahrungsfrist und Änderungsmanagement.

9. Unterzeichnung — Immer auf einer eigenen Seite: Firma, Ort und Datum, Name, Funktion und Unterschriftsfeld. Drucken, unterschreiben, ablegen.

Die Erklärungsnummer: automatisch oder individuell
Jede Konformitätserklärung braucht eine eindeutige Nummer. Die Verpackungsdatenbank generiert diese automatisch nach dem Schema KE-VP-0001-2026-1 (Kürzel, Verpackungs-ID, Jahr und laufende Nummer). Wenn Ihr Unternehmen ein eigenes Nummernsystem verwendet, tragen Sie Ihre Nummer einfach im Eingabefeld ein — sie wird dann anstelle der automatischen Nummer im Kopf und in der Fußzeile jeder Seite verwendet.

Automatische Ablage mit dem Datei-Modul
Nutzen Sie das Datei-Upload-Modul, wird die erzeugte Konformitätserklärung automatisch in Ihrer Medienbibliothek abgelegt und mit der zugehörigen Verpackung verknüpft. Sie sehen die Verknüpfung direkt in der Verpackungsliste als farbige Pille. Ohne Datei-Modul funktioniert der Download genauso — nur die automatische Ablage entfällt.

Was rot markiert ist, fehlt noch
Das Dokument arbeitet nach einem einfachen Prinzip: Was in der Datenbank hinterlegt ist, wird übernommen. Was fehlt, wird rot markiert. Sie sehen auf einen Blick, wo noch Angaben nachzutragen sind, bevor Sie das Dokument unterzeichnen. Keine versteckten Lücken, keine Überraschungen bei der nächsten Behördenanfrage.

Einmal pflegen, alles erzeugen
Mit der Konformitätserklärung ist das zweite zentrale PPWR-Dokument abgedeckt. Sie pflegen Ihre Verpackungen einmal in der Datenbank und erzeugen daraus sowohl die technische Dokumentation als auch die EU-Konformitätserklärung. Beide Dokumente greifen auf dieselben Stamm- und Materialdaten zu. Ändert sich etwas — neues Material, angepasstes Gewicht, aktualisierte Lieferantenangaben — erzeugen Sie die Dokumente einfach neu.

Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit bleibt selbstverständlich bei Ihnen als Unterzeichner. Was die Plattform Ihnen abnimmt, ist die strukturierte Aufbereitung: das richtige Format, die richtige Reihenfolge, die richtigen Berechnungen. Was auf Ihrem Tisch liegt, bleibt auf Ihrem Tisch — aber das Zusammenbauen übernehmen wir.

Welche Pflichten konkret für Ihr Unternehmen gelten, sollten Sie immer mit Ihrer zuständigen IHK klären. Auf PPWR-QRCode.de finden Sie einen Hinweis, welche IHK für Sie zuständig ist.

Rote Markierungen zeigen, was noch fehlt

Das Dokument arbeitet nach einem klaren Prinzip: Was in der Datenbank hinterlegt ist, wird übernommen. Was fehlt, wird rot markiert. Sie sehen auf einen Blick, wo noch Angaben nachzutragen sind, bevor Sie das Dokument unterzeichnen. Keine versteckten Lücken, keine Überraschungen bei der nächsten Behördenanfrage.

Beachten Sie dabei: Auch Ihre Lieferanten tragen Verantwortung. Sie sind verpflichtet, Ihnen die Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die Sie für den Konformitätsnachweis benötigen. Fehlen Angaben in der Erklärung, ist das häufig ein Hinweis auf fehlende Lieferantendaten — die rote Markierung macht genau das sichtbar.

Automatische Ablage mit dem Datei-Modul

Nutzen Sie das Datei-Upload-Modul (einmalig 30,00 € netto), wird die erzeugte Konformitätserklärung automatisch in Ihrer Medienbibliothek abgelegt und mit der zugehörigen Verpackung verknüpft. Die Verknüpfung sehen Sie direkt in der Verpackungsliste als farbige Pille — übersichtlich, nachvollziehbar, revisionssicher.

Ohne das Datei-Modul funktioniert der Download selbstverständlich genauso zuverlässig. Lediglich die automatische Ablage und Verknüpfung in der Plattform entfällt in diesem Fall.

Einmal pflegen, alles erzeugen — der Kern des Workflows

Mit der Konformitätserklärung ist das zweite zentrale PPWR-Dokument abgedeckt. Beide Dokumente — technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung — greifen auf dieselben Stamm- und Materialdaten zu. Ändert sich etwas an Ihrer Verpackung, etwa ein neues Material, ein angepasstes Gewicht oder aktualisierte Lieferantenangaben, erzeugen Sie die Dokumente einfach neu.

Was die Plattform Ihnen abnimmt, ist die strukturierte Aufbereitung: das richtige Format nach Anhang VIII, die richtige Reihenfolge, die richtigen Berechnungen. Was auf Ihrem Tisch liegt — die inhaltliche Prüfung und die rechtsverbindliche Unterschrift — bleibt auf Ihrem Tisch. Das ist der Unterschied zwischen technischer Unterstützung und rechtlicher Verantwortung.

PPWR-QRCode.de ist ab 240,00 € netto pro Jahr (Starter-Tarif) verfügbar. Wenn Sie die Funktionen zunächst unverbindlich kennenlernen möchten, können Sie im kostenlosen Free-Account bis zu 20 Entwürfe anlegen und die Plattform ohne Risiko testen.

Mehr zu den Grundlagen der technischen Dokumentation nach PPWR, zu den Anforderungen an den PPWR-QR-Code auf Ihrer Verpackung sowie zu den Aufbewahrungsfristen für Compliance-Unterlagen finden Sie in den verwandten Beiträgen im PPWR-Blog.

Was die PPWR konkret von Erzeugern verlangt Dieselben Stammdaten ein zweites Dokument Was das automatisch erzeugte Dokument enthält Erklärungsnummer: automatisch generiert oder individuell vergeben Rote Markierungen zeigen was noch fehlt Automatische Ablage mit dem Datei-Modul

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